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Technisches
Die Alarmübertragungsanlage (AÜA) besteht im Wesentlichen aus den Übertragungseinrichtungen (ÜE) als Schnittstelle zu den privaten Brandmeldeanlagen (BMA), den Übertragungswegen zur Feuerwache und der Empfangszentrale in der Leitstelle der Feuerwehr.
Zunächst noch über feuerwehreigene Fernmeldeerdkabel mit der Leitstelle der Feuerwehr Krefeld verbunden, erfolgte der Anschluss der BMA später über sogenannte Festverbindungen (Standleitungen) der Deutschen Telekom AG (Analog G/Zweidraht). Seit Januar 2007 wurden neu errichtete BMA ausschließlich über ISDN-Leitungen in Verbindung mit einer GSM-Mobilfunkanlage an die Leitstelle angebunden. Bereits vorher bestehende Anlagen wurden nach und nach entsprechend umgerüstet.
Nachdem sich die ISDN Technik in der Alarmübertragung etabliert hat, wurde ein erneuter Technikwechsel durch die Deutsche Telekom angekündigt. Das Telefonnetz soll bis Ende 2018 bundesweit komplett auf IP-basierte Anschlüsse umgestellt werden. Die Umrüstung der ÜE für die neuen IP-Anschlüsse durch die Feuerwehr Krefeld ist derzeit laufend.
Als Übertragungstechnik (ÜE und Empfangszentrale) wird das UGM-System der Firma Bosch Sicherheitssysteme GmbH eingesetzt; seit Januar 2007 in Ergänzung noch das Bosch-TSN-System.
Hierbei werden alle Meldungen aus einer BMA zunächst zur Bosch-Clearingstelle in Magdeburg übertragen, wo diese dann automatisch über ein Rechnersystem nach Art der einlaufenden Meldung gefiltert werden. Brandmeldungen und alle Meldungen aus der Schlüssel-Depotanlage werden sofort zur Feuerwehrleitstelle weitergeleitet, um die anderen (z.B. Störungsmeldungen) kümmert sich die Bosch-Clearingstelle.
Im Oktober 2014 ist die letzte verbliebenen BMA mit Laufwerksmelder, die über ein feuerwehreigenes Fernmeldeerdkabel angeschlossen war, auf die aktuelle Übertragungstechnik umgestellt worden. Somit ist das feuerwehreigene Kabelnetz in Krefeld Geschichte geworden.
Technische Voraussetzungen
Wird der Aufschaltung aufgrund einer der vorstehend genannten Voraussetzungen grundsätzlich zugestimmt, so muss ferner die Brandmeldeanlage nachweislich gewissen technischen Vorschriften (VDE- und DIN-Bestimmungen) entsprechend ausgeführt worden sein. Insbesondere müssen die speziellen Technischen Anschlussbedingungen der Feuerwehr Krefeld (TAB) in der jeweils geltenden Fassung beachtet werden!
Gebäudefunkanlagen
Die Gebäudefunkanlage ist zur Einsatzunterstützung der Feuerwehr (Feuerwehr-Gebäudefunk) erforderlich. Sie ermöglicht eine Verständigung der Einsatzkräfte innerhalb von Gebäuden und im Außenbereich von ca. 50 Meter um das Gebäude bzw. die Liegenschaft herum. Auch muss die Möglichkeit gegeben sein, einen direkten Funkverkehr digitaler Handfunksprechgeräte von außen nach innen und umgekehrt zu gewährleisten.
Der Funkverkehr erfolgt auf zwei digitalen DMO Gruppen. Eine digitale Funkgruppe steht der Einsatzleitung zur Verfügung. Auf einer zweiten digitalen Funkgruppe verständigen sich die Einsatzkräfte der Feuerwehr.
Um die Sicherheit in Gebäude mit analoger Funktechnik weiterhin gewährleisten zu können, weisen wir auf die gesetzliche Anpassungspflicht auf Grundlage des § 29, Abs. 2 Punkt 4 des Gesetzes zur Neuregelung des Brandschutzes, der Hilfeleistung und des Katastrophenschutzes hin. Dies bedeutet, dass eine analoge Gebäudefunkanlage auf eine digitale Gebäudefunkanlage umgerüstet werden muss.
Gebäudefunkanlagen können vom Vorbeugenden Brandschutz gefordert werden und sind Bestandteil der Baugenehmigung oder einer Nutzungsänderung. Sie ergeben sich insbesondere aus der SBauVO § 26 und der Industriebaurichtlinie 5.14.6.
Kontakt
Anschrift
Feuerwehr und Zivilschutz
Zur Feuerwache 4
47805 Krefeld
Technische Informationen
- Technische Anschlußbedingungen
- Anlage 01 - Errichterbescheinigung
- Anlage 01a - Fachkompetenz-Bescheinigung
- Anlage 02 - Muster eines MG-Verzeichnisses
- Anlage 02 - leerer Vordruck eines MG-Verzeichnisses
- Anlage 03 TAB Richtlinie Feuerwehlaufkarten
- Anlage 03a TAB Muster Laufkarte Feuerwehr Krefeld
- Anlage 04 - Richtlinie BMA-Tableau-Plan
- Anlage 04a -BMA-Orientierungsplan
- Anlage 05 - Antrag auf Anschluß einer BMA
- Anlage 06 - Antrag auf Feuerwehr-Abnahme
- Anlage 06a - Merkblatt Feuerwehrabnahme
- Anlage 06b - Mitteilung Betreiber über Fertigstellung nach Änderung geringen Umfangs
- Anlage 07 - eingewiesene Personen
- Anlage 07a - Merkblatt Eingewiesene Personen
- Anlage 07b - Bescheinigung der einweisenden Firma
- Anlage 08 - zu alarmierende Personen
- Anlage 09 - Alarmorganisation
- Anlage 09a - Merkblatt Alarmorganisation
- Anlage 09b - Muster Alarmorganisation
- Anlage 10 - Ablaufplan für die Aufschaltung der BMA
- Anlage 15 - Mitbenutzung der ÜE für private Meldungen
- Anlage 15a - TAB Merkblatt Mitbenutzung ÜE für private Meldungen
- Anlage 16 - TAB Merkblatt für Betreiber von BMA
- Anlage 17 - Antrag auf Aenderung einer Brandmeldeanlage
- Anlage 18 - Ansteuerung von Brandschutzeinrichtungen
- BMA-Konzept Krankenhäuser/Altenheime
- BMA-Meldewege in Krankenhäusern/Altenheimen
- Anforderung an eine Gebäudefunkanlage
- Schilder für Kennzeichnungen
- Übersicht Löschanlagen