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Mietpreisrecht im sozialen Wohnungsbau
Mieter als auch Vermieter finden hier einen Ansprechpartner in Fragen zum Mietrecht im sozialen Wohnungsbau.
- Erstellung und Überprüfung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen zur Ermittlung der preisrechtlich zulässigen Miete
- Zustimmungen zu Modernisierungen nach § 11 II. Berechnungsverordnung und der daraus resultierenden Mieterhöhung
- Erteilung von Löschungsbewilligungen für abgelaufene Besetzungsrechte
Gebühren:
Die Beratung ist kostenfrei.
Für das Erstellen von Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Löschungsbewilligungen und die Zustimmung zu Modernisierungen ist eine Gebühr zu entrichten.
Kontakt
Anschrift
Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen
Parkstraße 10
47829 Krefeld