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Abteilung 20/1 - Haushalt, Finanz-It und zentrales Controlling

Abteilung 20/1 - Haushalt, Finanz-IT und zentrales Controlling

Diese Abteilung befasst sich mit der Aufstellung und Ausführung des städtischen Haushaltes.

Der kommunale Haushalt hat mehrere Funktionen:

  • Planung: Dies drückt sich schon in der Bezeichnung Haushaltsplan aus. Die Haushalts- und Finanzplanung unterscheidet sich von anderen Fachplanungen dadurch, dass sie sehr umfassend einen gesamten Bereich (das Finanzwesen) erfasst, jährlich fortgeschrieben werden muss und dabei einer Vielzahl weiterer Regelungen z. B. zu Aufbau und Struktur unterliegt.
  • Handlungsgrundlage für die Verwaltung: Die verabschiedete Haushaltssatzung ermächtigt erst die Verwaltung, Aufwendungen bzw. Auszahlungen zu tätigen. Durch die Verabschiedung des Haushalts übt der Rat der Stadt Krefeld sein Budgetrecht aus. Damit schafft der Haushalt lokales Recht (Haushaltssatzung). Neben der Bindungswirkung nach innen (zwischen Rat und Verwaltung) entfaltet die Haushaltssatzung auch eine Bindungswirkung nach außen, z. B. über die Festlegung der Hebesätze der Realsteuern. Die Aufwandsansätze im Haushalt begründen jedoch keine Rechte Dritter, niemand kann Ansprüche an die Kommune aus dem Haushalt begründen; dafür ist eine individuelle Verpflichtung erforderlich, z. B. ein Bewilligungsbescheid oder ein Vertrag.
  • Information: Der Haushalt dient dem Rat, der Verwaltung und allen Interessierten als Informationsquelle über alle geplanten Maßnahmen mit finanziellen Auswirkungen. Er soll Transparenz herstellen, was sich ebenfalls in den Vorschriften über Aufbau und öffentliche Auslegung niederschlägt.
  • Steuerung und Kontrolle: Durch den Haushalt steuert der Rat wesentliche Teile der Verwaltungstätigkeit. Der Haushalt und das mit ihm verbundene Berichtswesen ermöglichen es dem Rat wie der Öffentlichkeit, detailliert nachzuvollziehen, ob und wieweit sich die Verwaltung an die Vorgaben gehalten hat. Hierzu dienen auch Jahresabschluss und Rechnungsprüfung.

Grundlage des Haushalts ist die kommunale Selbstverwaltung, zu der als wesentlicher Teil die Finanzhoheit gerechnet wird. Da der Haushalt eine Selbstverwaltungsangelegenheit ist, unterliegt er lediglich der Rechtsaufsicht der Bezirksregierung Düsseldorf. Die konkreten Vorschriften zum Kommunalhaushalt finden sich in der Gemeindeordnung NRW sowie in der Kommunalhaushaltsverordnung NRW.

Die aktuelle Haushaltsplanung finden Sie hier. Des Weiteren können Sie sich hier über die einzelnen Bestandteile des Krefelder Haushaltes informieren.

Ein wichtiger Aspekt im Rahmen der Hausplanung ist auch die Beteiligung der Bürgerschaft. Zu diesem Zweck finden die hier die Möglichkeit, Ihre Sparvorschläge und Ideen zur Konsolidierung des Haushaltes direkt an die Stadt Krefeld zu richten.

Kontakt

Anschrift

Finanzsteuerung und Beteiligungsmanagement

Von-der-Leyen-Platz 1

47798 Krefeld