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Trinkwasserverordnung

Trinkwasser ist das Lebensmittel Nummer eins. Zugleich kommt es für häusliche Zwecke - wie Körperreinigung, Wäschewaschen oder Toilettenspülung - zum Einsatz. Die Qualität des Trinkwassers unterliegt in Deutschland den strengen Prüfkriterien der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001). Diese regelt auch die Pflichten der Betreiber einer Trinkwasserversorgungsanlage, aber auch die der Überwachungsbehörden. Ferner werden Qualitätskriterien für mikrobiologischen und chemischen Parameter sowie die Häufigkeit der Trinkwasserüberwachung festgelegt.

Kontakt

Martin Hoymann

Anlagen zur Eigenversorgung und Hausinstallationen

Telefon: 0 21 51 / 86-3519

E-Mail: martin.hoymann@krefeld.de

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Fachbereich Gesundheit

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