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Alkoholverbot und Einschränkung des Bettelns beschlossen
Veröffentlicht am: 09.12.2022
Der Kommunale Ordnungsdienst im Einsatz (KOD).
Bild: Stadt Krefeld, Presse und Kommunikation
Stadtrat bestätigt und ergänzt die Vorschläge der Verwaltung
Der Krefelder Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung ein weitgehendes Alkoholverbot sowie Einschränkungen hinsichtlich der Möglichkeiten des Bettelns für die Innenstadt beschlossen. Grundlage beider Maßnahmen ist das von der Stadtverwaltung eingebrachte „Stärkungspaket", das eine Verbesserung der Lage in der Krefelder Innenstadt zum Ziel hat. Oberbürgermeister Frank Meyer betonte in der Ratssitzung, dass nur ein Gleichklang von sozialen Maßnahmen für die Szene der Suchtkranken - wie etwa das Drogenhilfezentrum - sowie ordnungspolitischen Maßnahmen mit dem weitgehenden Alkoholverbot und die Einschränkungen des Bettelns erfolgreich sein könne. Beide Maßnahmen sollen dann in Kraft treten, wenn Anfang 2023 auch das Drogenhilfezentrum eröffnen kann. Frank Meyer stellte zudem heraus, dass zur ordnungsrechtlichen Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) personell auf 48 Stellen zum Jahreswechsel aufgestockt werde.
So wird das Alkoholverbot gestaltet
Konkret ist mit einer Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung (OBV) vorgesehen, dass in Krefeld im Umkreis von 100 Metern um zahlreiche Einrichtungen und Plätze in Krefeld kein Alkohol getrunken werden darf. Es geht dabei um Einrichtungen und Plätze mit regelmäßiger Präsenz von Kindern und Jugendlichen -Spielplätze und Spielpunkte, Kindertageseinrichtungen, Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen - sowie Kultureinrichtungen und den Hauptbahnhof. Dieses Alkoholverbot soll - stadtweit - insbesondere dem stärkeren Schutz von Kindern und Jugendlichen dienen. Die Verbotszonen werden durch Beschilderung markiert. Ausnahmen sind zugelassene Freischankflächen etwa von Gastronomiebetrieben, bestimmte Veranstaltungen sowie die Termine Karneval und Silvester. Die Verwaltung wird außerdem Beschwerde-Zahlen erfassen und evaluieren, ob durch alkoholbedingte Störungen ständige und konkrete Gefahren für andere Rechtsgüter entstehen. In diesem Fall wäre auch ein weitergehendes Alkoholverbot in einem fest definierten Raum per Allgemeinverfügung juristisch möglich.
Diese Regeln gelten für das Betteln
Für das Betteln sollen künftig für den Bereich Innenstadt - innerhalb der vier Wälle und auf den Wällen - besondere Regeln gelten. Dort wird montags bis samstags, von 10 bis 20 Uhr sowie an verkaufsoffenen Sonntagen von 13 bis 18 Uhr, lediglich stilles beziehungsweise passives Betteln erlaubt sein. Aktives Betteln hingegen wird dort verboten. Aktives Betteln liegt dann vor, wenn die Bettelnden auf ihre Bedürftigkeit durch Verhalten wie fortwährendes, auch nach Ablehnung weiterhin gezieltes Ansprechen aufmerksam machen. Ferner liegt aktives Betteln dann vor, wenn diese bettelnden Personen Passanten aufhalten oder neben diesen hergehen. Für den Innenstadt-Bereich werden diese Tatbestände durch eine Allgemeinverfügung untersagt. Untersagt werden soll zudem mit einer Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung künftig generell in der gesamten Stadt das bandenmäßige organisierte Betteln, das Betteln in Begleitung von Kindern und Jugendlichen und durch Kinder und Jugendliche selbst sowie das Betteln unter Zuhilfenahme von Tieren.
Passive Bettelei ist ausgenommen
Ausgenommen von den Einschränkungen sind ausdrücklich sogenannte stille oder passive Betteleien. Die Form der stillen oder passiven Bettelei liegt vor, wenn die bettelnde Person nicht verkehrsbehindernd und ohne nachhaltiges bzw. fortwährendes, auch nach Ablehnung weiterhin gezieltes Ansprechen für eine kurze Verweildauer bettelt. Diese Bettelform soll im gesamten Gebiet der Stadt Krefeld erlaubt bleiben und bietet damit den Personengruppen die Möglichkeit, die Bettelerlöse weiter zu generieren.
Diese Maßnahmen sind zusätzlich beschlossen worden
Der Stadtrat hat ergänzend zudem beschlossen, dass ein Querschnittsschwerpunkt „Sicherheit von Frauen" geschaffen werden soll, um mit zahlreichen Maßnahmen fachbereichsübergreifend das individuelle Sicherheitsempfinden von Frauen nachhaltig zu erhöhen. Auch soll es eine institutionalisierte Runde zwischen Polizei, KOD und Streetwork geben, um sich über die Entwicklung der Innenstadt auszutauschen und geeignete Maßnahmen abzustimmen. Ebenfalls beschlossen wurde die Etablierung einer „Wartungsgruppe" für die schnelle Säuberung und Reparatur im Innenstadtbereich, damit Schäden oder verunreinigte Stellen zeitnah repariert oder gereinigt werden. Eingeführt werden soll auch ein Beleuchtungskonzept für die Innenstadt, um sogenannte Angsträume zu vermeiden. Der KOD soll ferner eine Einsatzleitplanung erarbeiten und die Dienstzeiten auch im Hinblick auf eine stärkere Präsenz in den Stadtteilen ausweiten.
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