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Drei Satzungen sollen Uerdingens historischen Charakter sichern
Veröffentlicht am: 25.05.2023
Die Silhouette Uerdingens war bislang noch nicht Schutzgegenstand. Diese ist aber maßgeblich bei der Beurteilung von Bauvorhaben in der Umgebung des Denkmalbereichs.
Grafik: Stadt Krefeld, Stadt- und Verkehrsplanung
Gestaltungs-, Werbeanlagen- und Denkmalbereichssatzung in Ausschüssen
In den nächsten Wochen fallen wichtige Entscheidungen für Uerdingen: Die Stadtverwaltung schlägt vor, die Denkmalbereichssatzung zu überarbeiten und gleichzeitig eine Gestaltungs- sowie eine Werbeanlagensatzung auf den Weg zu bringen. Ziel ist es, die historische Silhouette der Altstadt sowie schützenswerte Bauten zu erhalten und Neu- sowie Umbauten so zu gestalten, dass sie sich harmonisch in das vorhandene, historische Umfeld einfügen.
Uerdingen als historischer Stadtteil
„Die Uerdinger Altstadt blieb - hingegen vieler anderer Straßenzüge in Krefeld - im Zweiten Weltkrieg fast unversehrt. Das führt dazu, dass wir mit Gebäuden wie dem Klöske, den Herberzhäusern, dem Rheinschlösschen, der Burg oder den Stadtmauern, aber auch mit historischen Wohn- und Geschäftshäusern eine außergewöhnliche Bausubstanz haben", sagt Planungsdezernent Marcus Beyer. „Auf Grundlage der bisherigen Denkmalbereichssatzung hatten wir bislang aber nur wenig Möglichkeit, im Rahmen von Umbau- und Neubaumaßnahmen diesen besonderen Charakter zu sichern. Das soll sich nun ändern."
Satzungen funktionieren im Zusammenspiel
Grundlage dafür ist das Zusammenspiel dreier Satzungen. Während die Fortschreibung der Denkmalbereichssatzung vor allem die Substanz bewahrt, sollen eine neue Gestaltungs- und Werbeanlagensatzung auf das Erscheinungsbild einwirken. Ein Beschluss der neuen Satzungen würde dafür sorgen, dass zukünftig auch Neubau- und Umbauprojekte von allen Gebäuden im ausgewählten Bereich von der Stadtverwaltung genehmigt werden müssten. Die Satzungen betreffen das Areal zwischen der Straße „Am Bahnhofsplatz", der Kurfürstenstraße, der Straße „Am Wallgarten" und dem Rheindeich parallel zur Kronenstraße und zur Casinogasse.
Die Stadt wüscht sich mehr Handhabung
Für Kirsten Steffens, Leiterin der Abteilung „Räumliche Entwicklung und Denkmalschutz", ist das ein wichtiger, notwendiger Schritt: „Wir haben in der Vergangenheit immer wieder erlebt, dass historische Fassaden, die nicht unter Denkmalschutz standen, so verändert wurden, dass sie im Straßenbild negativ auffielen. Auch Neubauprojekte wirken in der Straßensilhouette teilweise wie Fremdkörper", schildert sie. Bislang fehle eine Satzungsgrundlage, um hier einzugreifen.
Die historischen Herberzhäuser geben dem Marktplatz in Uerdingen einen besonderen Charme.
Foto: Stadt Krefeld, Presse und Kommunikation, A. Bischof
Beispiel: So veränderten vergangene Bauprojekte die Kulisse
Als Beispiel nennt sie ein Gebäude an der Oberstraße. Bis 2011 stand dort ein zweigeschossiges, kleinteiliges Gebäude, das um 1800 gebaut wurde. Es konnte weder als Denkmal noch als „erhaltenswert" kategorisiert werden. Ein Eigentümer entschied sich für einen Neubau. Das Gebäude wurde abgerissen und in die Baulücke ein dreigeschossiger Backsteinbau gesetzt. Nicht nur die Fassade fällt durch andere Farbe und eine andere Gestaltung auf, sondern auch die Neubau-Traufe unterscheidet sich von den Nachbarobjekten. „Das Gebäude fällt aus dem Rahmen", erklärt Steffens. „Fassaden sind die ‚Wohnzimmerwände' des öffentlichen Raums. Man hält sich umso lieber dort auf, desto harmonischer sie gestaltet sind, gerade für den historischen Stadtkern von Uerdingen ist das wichtig."
Das regelt die Gestaltungssatzung
Die Gestaltungssatzung soll zukünftig zum Beispiel Materialien oder Farben der Fassade regeln, sie macht Vorgaben für Fensterleibungen und Türen, für Vordächer, Balkone sowie Markisen und legt Abstimmungsbedarfe fest. „Es geht hier nicht darum, Bauherren zu behindern - im Gegenteil", erklärt die Abteilungsleiterin. Denn durch die Gestaltungssatzung können schon sehr früh, gestalterische Vorgaben in den Entwürfen beachtet und umgesetzt werden, die eventuell erst bei der Abstimmung zur notwendigen denkmalrechtlichen Erlaubnis auf den Tisch kämen.
Das regelt die Werbeanlagensatzung
Durch die neue Werbeanlagensatzung soll die Stadtbildqualität des historischen Stadtkerns Uerdingen zusätzlich gestärkt werden. Die Satzung legt Mindeststandards für Art, Position, Größe, Gestaltung und Anzahl von Werbeanlagen fest. Eine ähnliche Satzung gibt es bereits für den Innenstadtbereich von Krefeld.
Alle drei Satzungen, die laut dem Planungsdezernenten und der Abteilungsleiterin im Dreiergespann betrachtet werden müssten, beziehen sich ausschließlich auf den historischen Teil Uerdingens. Ausgespart in dem Geltungsbereich der Satzungen ist bislang der untere Deich, für den zuletzt ein Planungswettbewerb durchgeführt wurde und der in den nächsten Jahren deutlich städtebaulich aufgewertet werden soll.
Auch das Werftgelände wird zukünftig verändert werden, zeigt der Gewinnerentwurf des Realisierungswettbewerbs.
Grafik: FRL Franz Reschke Landschaftsarchitektur, Freie Planungsgruppe Berlin
Neues und Altes im Sinne der Stadtplanung verbinden
Dass dieses Areal passgenau mitgedacht wurde, betont Planungsdezernent Marcus Beyer: „Mit dem Rheinblick, mit der Entwicklung des Werftgeländes und der Herberzhäuser sowie mit der Sicherung des historischen Charmes der Altstadt hat Uerdingen großes Potential, zur neuen städtebaulichen Visitenkarte unserer Stadt zu werden. Das, was am Rhein passiert, kann aber nur erfolgreich werden, wenn wir auch das Areal sichern, das hinter dem Rheindeich liegt." Und dafür braucht es die neuen, angestrebten Satzungen.
Beratungsangebote für Eigentümerinnen und Eigentümern
Ein Beratungsangebot für Eigentümerinnen und Eigentümer im Stadtteil gibt es schon jetzt: Seit September 2019 ist in der ehemaligen Bücherei in den Herberzhäusern am Marktplatz das Quartiersbüro eingerichtet. Jeden Montag von 10 bis 16 Uhr und jeden Mittwoch von 10 bis 18 Uhr können sich Uerdinger zum Beispiel zu Themen wie der Aufwertung und Anpassung des Wohnungsbestands oder zu Fördermöglichkeiten wie dem Hof- und Fassadenprogramm informieren. Auch eine Architektin ist Teil des Teams.
So geht es weiter
In unterschiedlichen Ausschüssen wird zurzeit über die Vorlage beraten: Am Mittwoch, 24. Mai, waren die Satzungen Thema in der Bezirksvertretung Uerdingen, am 25. Mai sind sie im Kultur- und Denkmalausschuss und am 13. Juni wird über die Vorlage im Planungsausschuss beraten. Der Rat soll am 20. Juni abschließend entscheiden.
Im Falle eines Beschlusses für die Einführung der zwei neuen Satzungen sowie die Veränderung der Denkmalbereichssatzung würde das Band zur Bauaufsicht und zur Unteren Denkmalbehörde noch enger werden. Eigentümerinnen und Eigentümer, aber auch Architektinnen und Architekten könnten hier Beratungsangebote in Anspruch nehmen.