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Drogenhilfezentrum – die wichtigsten Fragen und Antworten

Veröffentlicht am: 30.11.2022

In Krefeld gibt es jetzt ein Drogenhilfezentrum. Die ausführliche Mitteilung der Stadt Krefeld finden Sie hier.

Sie haben weitere Fragen zum Drogenhilfezentrum, die an dieser Stelle nicht beantwortet werden? Kontaktieren Sie uns per Mail an dhz@krefeld.de.
Sie haben auch Möglichkeit, Ihre Fragen in unserer wöchentlichen Telefon-Sprechstunde zum Thema Drogenhilfenzentrum zu stellen. Sie erreichen Steffen Hoss, verantwortlich für das Thema Gemeinwesenkommunikation freitags zwischen 10 und 11 Uhr telefonisch unter 0 21 51 / 86 48 14.

 

Die Stadtverwaltung beantwortet alle wichtigen Fragen rund um das Drogenhilfezentrum in einem FAQ-Katalog.Die Stadtverwaltung beantwortet alle wichtigen Fragen rund um das Drogenhilfezentrum in einem FAQ-Katalog.
Grafik: Stadt Krefeld, Presse und Kommunikation

Der Fragenkatalog teilt sich in zwei Kategorien. Mit Klick gelangen Sie zu den Fragen rund um das Konzept des DHZs. Mit Klick gelangen Sie zu den Fragen rund um den Standort des DHZs.

Fragen rund um das Konzept des geplanten DHZs:

 

Was ist das Drogenhilfezentrum?

Im Krefelder Drogenhilfezentrum (DHZ) werden verschiedene Angebote an drogenabhängige Menschen gebündelt. Dazu gehören neben einem Drogenkonsumraum außerdem das Café Pause des Caritasverbands Krefeld als Aufenthalts- und Unterstützungsangebot, sowie ein niedrigschwelliges medizinisches Angebot. Der Drogenkonsumraum als eines der Elemente ist dabei ein geschützter Raum, in dem suchtkranke Menschen ihre mitgebrachten Drogen unter hygienischen Bedingungen beaufsichtigt konsumieren können. Der Drogenkonsumraum ist ein zusätzliches Angebot der Suchthilfe und damit auch eine Lösung für eine in Krefeld seit langem als problematisch empfundene Situation. Zurück

 

Welche positiven Effekte werden mit dem DHZ bewirkt?

Die Einrichtung des DHZs ist zuallererst eine gesundheits-, sozial- und ordnungspolitische Maßnahme. Ziel des zusätzlichen niedrigschwelligen Angebotes ist es, einen regelmäßigen Kontakt zu den Nutzer*innen aufzubauen und diese mit dem bereits bestehenden professionellen Hilfesystem und dessen Angeboten vertraut zu machen. Die Mitarbeitenden weisen auf das Beratungsangebot und auf das Informationsmaterial im angegliederten Tagestreff hin. Für die Konsument*innen illegaler Drogen kann das DHZ deshalb weit mehr sein: das Angebot stellt eine Überlebenshilfe dar. Das vorrangige Ziel des DHZ ist das Sichern von Überleben und die sogenannte harm reduction (Schadensminimierung), also die Reduzierung von gesundheitlichen Schäden (z.B. durch Überdosierungen und Infektionskrankheiten) für Drogenkonsument*innen. Das DHZ kann somit außerdem Anker für niedrigschwellige Beratungsangebote bis hin zu Ausstiegshilfestellungen sein. Das DHZ wird also in das bestehende Suchthilfekonzept und weiterführende Angebote eingebettet. Außerdem haben Drogenkonsumräume wie im DHZ Krefeld auch einen ordnungspolitischen Auftrag: Die Belastung der Öffentlichkeit durch konsumbezogene Verhaltensweisen zu reduzieren.Zurück

 

Auf welcher rechtlichen Basis wurde der Drogenkonsumraum eingerichtet?

Die rechtlichen Grundlagen für den Betrieb eines Drogenkonsumraums sind die Verordnung über den Betrieb von Drogenkonsumräumen des Landes NRW vom 26.September 2000 in der aktualisierten Fassung vom 01.Dezember 2015 und das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) § 10 a in der Fassung vom 28.März 2000. Die Erlaubnis für den Betrieb wird vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW erteilt. Die Suchtkooperation NRW dokumentiert und evaluiert auf Landesebene die Arbeit der in NRW zugelassenen Drogenkonsumräume. Gemäß der Verordnung über den Betrieb von Drogenkonsumräumen des Landes NRW vom 26.September 2000 in der Fassung vom 01.Dezember 2015 soll ein Drogenkonsumraum dazu beitragen,
1. die durch Drogenkonsum bedingten Gesundheitsgefahren zu senken, um damit insbesondere das Überleben von Konsument*innen zu sichern,
2. die Behandlungsbereitschaft der Konsument*innen illegaler Drogen zu wecken und dadurch den Einstieg in den Ausstieg aus der Sucht einzuleiten,
3. die Inanspruchnahme weiterführender, insbesondere suchttherapeutischer Hilfen einschließlich der vertragsärztlichen Versorgung zu fördern und
4. die Belastungen der Öffentlichkeit durch konsumbezogene Verhaltensweisen zu reduzieren. Zurück

 

Auf welcher politischen Grundlage wurde über die Einrichtung eines Drogenkonsumraumes entschieden?

Im Ausschuss für Soziales, Arbeit, Wohnen, Gesundheit, Inklusion, Senioren und Integration (SAGIS) ist beschlossen worden, dass die Stadtverwaltung Vorbereitungen für die Einrichtung eines Drogenkonsumraums in Krefeld treffen soll. Der Rat hat im Mai 2021 mehrheitlich entschieden, dem Konzept zur Einrichtung eines DHZs zuzustimmen. Im Haushalt 2022 sind die Mittel für eine Instandsetzung bzw. den Umbau einer Immobilie eingestellt worden. Die notwendigen Personal- und Sachkosten sind in der Finanzplanung berücksichtigt. Die Politik hat im Februar 2022 den von der Verwaltung ausgewählten Standort an der Schwertstraße beschlossen. Im entsprechenden B-Plan ist durch den Stadtrat im September 2022 die Zweckbestimmung des Gebäudes Schwertstraße geändert worden. Der Rat hat sich für die Caritas als Betreiber entschieden. Am 17. November 2022 beschloss der Stadtrat die Einrichtung des Drogenhilfezentrums mit zahlreichen Begleitmaßnahmen in den Handlungsfeldern Soziales, Gesundheit sowie Sicherheit und Ordnung sowie Quartiersmanagement. Der Rat beschloss dazu auch das Konzept „Suchtvorbeugende Maßnahmen in Schulen, Jugend- und Familienzentren". Der Caritas werden entsprechende Gelder zur Verfügung gestellt, um Stellen zur Suchtvorbeugung einzurichten. Zurück

 

Wie ist die Einrichtung des DHZ eingebettet in den städtischen ordnungspolitischen Rahmen?

Die Schaffung eines DHZs ist Teil des Krefelder Konzeptes „Handeln und Helfen", das von Oberbürgermeister Frank Meyer initiiert und vom Stadtrat beschlossen worden ist. Bekräftigt wird die Einrichtung im neuen "Stärkungspaket Innenstadt", das die Stadtverwaltung im September 2022 bekannt gemacht hat. Mit der Einrichtung des DHZ soll auch eine Entspannung für die Situation auf dem Theaterplatz herbeigeführt werden. Das DHZ trägt dazu bei, dass die Zielgruppe nicht mehr in so großer Zahl versteckt im öffentlichen Raum an Straßen und Plätzen konsumiert, sondern in einem geschützten Umfeld. Zurück

 

Wie wird dafür Sorge getragen, dass die öffentliche Ordnung im Umfeld des DHZ sichergestellt ist?

Ein Drogenkonsumraum ist weder in den Innenräumen noch im Umfeld eine rechtsfreie Zone. Es ist bereits eine Kooperationsvereinbarung seitens der Stadt mit der Polizei und der Staatsanwaltschaft abgestimmt worden. Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und Straftaten im Umfeld des DHZ als auch in den Räumen selber sind zu verhindern. Es muss dafür Sorge getragen werden, dass sich keine feste „Szene" im öffentlichen Raum vor der Einrichtung bildet. Bei regelwidrigem Verhalten der Klient*innen können die Mitarbeitenden des DHZ Sanktionen z. B. in Form von Hausverboten aussprechen, außerdem die Polizei oder den KOD einschalten. Zurück

 

Welche Auswirkungen auf den Theaterplatz als früheren Hotspot hat das DHZ?

Seit Eröffnung des Drogenhilfezentrums ist der Theaterplatz nicht mehr der Ort der Drogenszene. Zurück

 

Welche Personengruppen nutzen das DHZ?

Der Tagestreff Café Pause richtet sich an alle Konsumenten illegaler Drogen. Das unabhängige, niedrigschwellige medizinische Angebot richtet sich an die Besucher*innen des Café Pause, die Nutzer*innen des DHZs, sowie wohnungslose Menschen und Menschen, deren Mittelpunkt auf der Straße ist, die das Regelsystem aus verschiedenen Gründen nicht erreichen können. Die Zielgruppe des DHZs wird durch die Rechtverordnung gemäß § 10 a Abs. 1 BtMG zum Betrieb von Konsumräumen bestimmt. Das Angebot eines Drogenkonsumraums - in Krefeld: DHZ - richtet sich an Konsument*innen illegaler Drogen wie Opiate, Kokain, Amphetamine oder deren Derivate sowie Benzodiazepine, die sich in Krefeld aufhalten. Sie können diese Substanzen in einem geschützten Umfeld und unter hygienischen Bedingungen konsumieren. Zurück

 

Verstärkt das Angebot den „Drogentourismus" nach Krefeld?

Bei dem DHZ handelt es sich um einen Ort für sicheren Konsum, das Handeln mit Drogen ist strengstens untersagt. Der Krefelder Drogenkonsumraum richtet sich an Konsumenten*innen illegaler Drogen, die sich in Krefeld aufhalten. In NRW gibt es derzeit elf Einrichtungen, in der Regel sind die Einrichtungen in den Innenstädten angesiedelt - in Düsseldorf z. B. direkt im Hauptbahnhof. Zurück

 

Welche Regeln gelten für die Konsumenten im DHZ?

Die Hausordnung und die Nutzungsvereinbarung bzgl. des Drogenkonsumraums werden von der Betreiberin zusammen mit dem Fachbereich Gesundheit und den Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden abgestimmt und im DHZ gut sichtbar ausgehängt. Eine Nutzung des Drogenkonsumraums im DHZ setzt die Unterzeichnung der Nutzungsvereinbarung durch die Konsument*innen voraus. Hausordnung und Nutzungsvereinbarung sollen in mehreren Sprachen und als Piktogramm vorliegen. Bei jedem Erstkontakt mit dem/der Konsument*in wird ausdrücklich auf die Hausordnung hingewiesen.
Die Hausordnung und die Nutzungsvereinbarung des Drogenkonsumraums regelt folgende Bereiche:
- Zugang erhalten in der Regel volljährige Konsument*innen illegaler Drogen.
- Erkennbar stark intoxizierte Personen dürfen ihn nicht nutzen.
- Handel mit und Abgabe von Betäubungsmitteln ist verboten.
- Es dürfen ausschließlich nur selbst mitgebrachte Drogen - nach Sichtprüfung durch das Personal - konsumiert werden. Der Konsum von Betäubungsmitteln im Drogenkonsumraum kann Opiate, Kokain, Amphetamine oder deren Derivate sowie Ben-zodeazepine betreffen und intravenös, inhalativ, nasal oder oral erfolgen.
- Gewalt gegen Personen und Gegenstände sowie Gewaltandrohungen sind verboten.
- Das Mitnehmen von Kindern und Tieren in den Konsumraum selber ist nicht gestattet, dafür steht der Wartebereich im Tagestreff zur Verfügung.
- Nahrungsmittel und Getränke dürfen nicht mit in den Konsumraum gebracht werden.
- Szenebildung am Standort ist zu verhindern.
- Den Anweisungen des Personals und des Tagestreffs ist Folge zu leisten.
Die Einhaltung der Hausordnung wird durch das Personal überwacht. Verstöße gegen diese Regeln können durch die Betreiberin mit einem Hausverbot geahndet werden. Die Zeitdauer für ein Hausverbot wird nach der Art des Regelverstoßes festgelegt. Zurück

 

Wie ist der Drogenkonsumraum im DHZ ausgestattet?

Der Drogenkonsumraum ist mit Tischen und Stühlen ausgestattet, von der übrigen, angegliederten Beratungseinrichtung im Tagestreff räumlich getrennt, ausreichend beleuchtet und vollständig einsehbar. Der Raum erfüllt die für den Drogenverbrauch wechselnder Personen notwendigen hygienischen Voraussetzungen. Insbesondere müssen Wände und Boden sowie die Einrichtungsgegenstände abwaschbar und desinfizierbar sein. Sterile Einmalspritzen und Kanülen, Tupfer, Ascorbinsäure und Injektionszubehör sowie geeignete Folien zum inhalativen Konsum werden in ausreichendem Umfang vorgehalten. Eine sachgerechte Entsorgung gebrauchter Spritzbestecke ist sichergestellt. Den Nutzernden des Drogenkonsumraumes stehen geeignete sanitäre Anlagen zur Verfügung. Es ist sichergestellt, dass dem Rettungsdienst jederzeit ein ungehinderter Zugang möglich ist. Zurück

 

Wie ist das Platzangebot im Drogenkonsumraum?

Es stehen mehrere Plätze für den Konsum zur Verfügung. Der intravenöse, inhalative, orale und nasale Konsum ist möglich. Die Dauer des jeweiligen Konsumvorganges wird auf 30 Minuten begrenzt; danach ist der Drogenkonsumraum zu verlassen. Wenn alle Plätze besetzt sind, wird eine Warteliste erstellt. Dann müssen die Konsument*innen, die den Drogenkonsumraum nutzen möchten, sich im festgelegten Wartebereich, der sich - wie auch in weiteren Drogenkonsumräumen des Landes üblich - im angegliederten Tagestreff mit Beratungsangebot befindet, aufhalten. Somit kann einer Szenebildung vor dem Drogenkonsumraum entgegengewirkt werden.Zurück

 

Wie kommen die Nutzer an ihre Drogen?

Die ausschließlich für den Eigenbedarf bestimmten Drogen (eine Konsumeinheit, nach Sichtprüfung durch die Mitarbeitenden) bringen die Personen selbst mit. Selbstverständlich werden vor Ort keine Drogen angeboten. Es wird eng mit weiteren Beratungsinstitutionen zusammengearbeitet. Das DHZ bietet die Chance, auch über Angebote für Substitution oder Ausstieg aus der Drogensucht zu informieren. Zurück

 

Bringen die Drogenkonsumenten ihre eigenen Utensilien mit?

Da aus hygienischen Gründen keine mitgebrachten Konsumutensilien verwendet werden dürfen, werden diese kostenfrei bereitgestellt. Auch über den Konsumvorgang hinaus können dann Konsumutensilien kostenfrei getauscht werden. Ein ausreichender Vorrat an entsprechenden sterilen Einmalspritzen und Kanülen, Tupfern, Ascorbinsäure und Injektionszubehör sowie geeignete Folien zum inhalativen Konsum und Behälter zur sachgerechten Entsorgung von gebrauchten Konsumutensilien sind vorzuhalten. Die sachgerechte Entsorgung der Konsumutensilien muss gewährleistet werden. Zurück

 

Auf welche Art wird im Drogenkonsumraum konsumiert?

Der Konsum kann intravenös, inhalativ, nasal oder oral erfolgen. Die Konsument*innen müssen in der Regel volljährig sein. Vom Besuch des Drogenkonsumraums sind Personen auszuschließen, die offenkundig zum ersten Mal oder nur gelegentlich konsumieren, die erkennbar stark intoxiiert sind, denen erkennbar die Einsichtsfähigkeit in die durch die Applikation erfolgende Gesundheitsschädigung fehlt, insbesondere durch mangelnde Reife. Zurück

 

Welche Aufgaben nehmen die Mitarbeitenden des Drogenkonsumraums im DHZ wahr?

Den Konsument*innen illegaler Drogen wird, unter Berücksichtigung der hygienischen Bedingungen, ein Platz zum Konsum der - für den Eigendarf bestimmten - mitgebrachten Drogen zur Verfügung gestellt. Der Konsumvorgang wird durch die Mitarbeitenden beobachtet. Die Menge der Drogen, die konsumiert werden soll, wird durch die Mitarbeitenden geprüft, nicht aber deren Zusammensetzung. Das Ziel der Überlebenssicherung und harm reduction/Schadensminimierung wird mit konkreten Hilfen und Beratung durch die Mitarbeiter/-innen des Drogenkonsumraums folgendermaßen erreicht:
- Reduzierung der durch Drogenkonsum bedingten Gesundheitsgefahren (Abgabe von sterilem Zubehör „safer use"),
- medizinische (Grund-) Versorgung wie Wundversorgung, Impfungen,
- Gesundheitsvorsorge (insbesondere bezüglich HIV und Hepatitis),
- Anbindung an das Hilfesystem,
- Stabilisierende Hilfen,
- Psychosoziale (Krisen) Intervention,
- Entwicklung von Motivation und Einsicht in ausstiegsorientierte Hilfen,
- Vermittlung in weiterführende Hilfen,
- Beratung von erkennbar Subsituierten,
- Notfallhilfe bei Überdosierungen. Zurück

 

Wie sind die Öffnungszeiten vor Ort?

Die Öffnungszeiten des DHZs sind grundsätzlich parallel zu den bestehenden Öffnungszeiten des angegliederten Tagestreffs für Konsument*innen (Café Pause) zu gestalten. Für die Krefelder Szene wird eine Öffnung des DHZ an sieben Tagen in der Woche für jeweils zunächst acht Stunden täglich als angemessen angesehen. Die Öffnungszeiten werden nach einem festgelegten Zeitrahmen evaluiert, um sie gegebenenfalls an die aktuellen Bedarfe der Konsument*innen anzupassen. Das Angebot des Café Pause wird ausgeweitet. Ein neues Angebot „Beschäftigungsangebote" (zur selbstständigen Nutzung dort durch die Besucher*innen des Cafés Pause sowie angeleitet) wird implementiert werden, was mit der entsprechenden personellen Ausstattung des Cafés (um Sozialarbeiter*innen/Sozialhelfer*innen) verbunden ist. Auch ein abgegrenzter Außenbereich ist vorgesehen. Für das unabhängige niedrigschwellige Angebot im DHZ sind Öffnungszeiten von ein bis zwei Stunden an mehreren Tagen pro Woche vorgesehen. Zurück

 

Wie viel Personal ist im DHZ tätig?

Das Team des Drogenkonsumraums ist gemäß den Anforderungen in § 10a BTMG, Absatz 2 und in §§ 4, 5 und 10 der Landesverordnung über den Betrieb von Drogenkonsumräumen entsprechend ausgebildet und in ausreichender Zahl zeitgleich vor Ort: - 1 Sozialarbeiter*in, 1 Rettungssanitäter*in oder -assistent*in oder Notfallsanitäter*in, 1 Sozialhelfer*in, jeweils gemäß der tariflich festgelegten entsprechenden Vergütung. Das über die suchtspezifische Erstberatung hinausgehende Beratungsangebot wird von entsprechenden Fachkräften der Betreiberin gewährleistet. Die Leitung des Drogenkonsumraums ist gemäß § 11 (1) der Landesverordnung über den Betrieb von Drogenkonsumräumen verantwortlich für die Einhaltung der in dieser Verordnung festgelegten entsprechenden Pflichten. Zurück

 

Wie lange dürfen sich die Nutzer im Drogenkonsumraum im DHZ aufhalten?

Nach einer halben Stunde müssen die Konsumenten den Raum wieder verlassen. Sie können sich aber außerhalb des Drogenkonsumraums weiterhin in den Räumlichkeiten des DHZ aufhalten. Sie halten sich damit in einem geschützten, nicht direkt öffentlich frequentierten Bereich auf. Zurück

 

Was passiert in medizinischen Notfällen im DHZ?

Medizinisch geschultes Personal des DHZ und eine Erste Hilfe-Basisausstattung (Notfallkoffer) garantieren, dass bei lebensbedrohlichen Notfällen sofort Erste Hilfe geleistet werden kann. Dazu wurde ein medizinischer Notfallplan entwickelt, der regelmäßig aktualisiert wird und im Drogenkonsumraum aushängen wird. Dieser ist mit dem Rettungsdienst der Stadt abgesprochen. Er ist auf Verlangen dem Fachbereich Gesundheit als Aufsichtsbehörde vorzulegen. Der/die Rettungssanitäter*in oder -assistent*in oder Notfallsanitäter*in wird von einer im Krefelder Rettungsdienst tätigen Hilfsorganisation gestellt werden. Zurück

 

Welche weiteren Formen der Betreuung vor Ort werden angeboten? Was bietet das Café Pause als Tagestreff an?

Der Tagestreff bietet Aufenthalt und Grundversorgungsmöglichkeiten (z.B. Möglichkeit zur Körperhygiene, Essensangebot, Abgabe von Safer-use und Safer-sex-Produkten) sowie klientenbezogene Ansprache und Betreuung. Darüber hinaus bietet er Informationen und Vermittlung in weiterführende Hilfen. Dies hat das Ziel, die Entwicklung von Motivation und Einsicht zu fördern, entsprechende Hilfen in Anspruch zu nehmen und weiterführende Veränderungsprozesse einzuleiten. Dies kann eine Vermittlung in weiterführende Hilfen sein wie z. B. Substitutionsbehandlung, Entgiftung, Entwöhnung, Ausstieg, betreute Wohnformen, Selbsthilfe etc.. Die Beratung umfasst auch die Bearbeitung akut auftretender psychischer und sozialer Krisen der Nutzer*innen von Drogenkonsumräumen, deren Auslöser vielfältig sein können. Diese notwendigen Hilfen dienen meist dazu, den Status quo der Betroffenen zumindest aufrechtzuerhalten bzw. eine weitere Verschlechterung der Lebenssituation zu vermeiden. Die medizinische Beratung und Hilfe im DHZ zum Zwecke der Risikominderung bezüglich des Konsums ist durch entsprechendes Personal gewährleistet. Die Konsument*innen werden u. a. über Infektionsrisiken/Erkrankungen wie HIV und Hepatitis aufgeklärt, und zu Maßnahmen der Wundversorgung, zu Safer-use und zu risikoärmeren Konsumformen beraten. Medizinische Hilfe umfasst vor allem die Grundversorgung. Zurück

 

Wie sind die weiteren Träger im Bereich der Suchthilfe beim DHZ eingebunden?

Die Angebote sind Bestandteil des Krefelder Suchthilfesystems und sind mit dessen Angeboten vernetzt („Fortgeschriebene Suchthilfekonzeption für die Stadt Krefeld" der Gesundheitskonferenz). Die Betreiberin ist in den entsprechenden Gremien der Gesundheitskonferenz und Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft und dem Arbeitskreis Substitution vertreten. Zurück

 

Wie wird sichergestellt, dass besondere Vorkommnisse registriert werden?

Die Leitung des DHZ hat gemäß § 9 der Verordnung über den Betrieb von Drogenkonsumräumen des Landes NRW eine fortlaufende tägliche Dokumentation über den Betrieb in anonymisierter Form und unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen sicherzustellen und diese monatlich zusammenzufassen und auszuwerten. Über die Ergebnisse sind der Fachbereich Gesundheit, die Ordnungs- und die Strafverfolgungsbehörden zu unterrichten. Die Berichte sind der Überwachungsbehörde (Bezirksregierung) regelmäßig vorzulegen. Die Suchtkooperation NRW hat dazu mit den Trägern und Leitungen der Drogenkonsumräume eine eigene Software entwickelt, in welcher - auch täglich - (derzeit im geschützten Bereich über das Portal der Suchtkooperation NRW, zukünftig cloud-basiert) entsprechend dokumentiert werden kann (z. B. Anzahl und Arten der Konsumvorgänge, Plätze, anonymisierte Informationen über die Konsumenten wie Alter, Geschlecht, besondere Vorkommnisse beim Konsum, betreute Notfälle, medizinische Beratung/Versorgung, psychosoziale Beratung, Weitervermittlung in Beratungs- und Hilfemaßnahmen). Diese Daten werden von der Landesstelle in ihrem Jahresbericht ausgewertet. Auf Wunsch können nach Absprache auch standortbezogene weitere Informationen dokumentiert werden. Auffällige Entwicklungen teilt die Betreiberin dem Fachbereich Gesundheit unmittelbar mit. Fachliche Entwicklungen werden bei Bedarf von der Untergruppe Sucht der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft, dem Arbeitskreis Substitution bzw. der Arbeitsgruppe Sucht der Gesundheitskonferenz beraten. Zurück

 

Wie wird eine medizinische Grundversorgung im Umfeld sichergestellt?

Im DHZ wird ein eigenständiges städtisches medizinisches Angebot eingerichtet werden, das niedrigschwellig und auch außerhalb der Regelversorgung zu erreichen ist. In einem eigenen Raum mit gesondertem Zugang wird mehrfach die Woche eine allgemeinmedizinische Grundversorgung einschließlich insbesondere der Versorgung von Wunden, Abzessen und Verletzungen sowie eine (sozial-)psychiatrische Basisberatung angeboten. Zielgruppe sind die Besucher*innen des Cafés Pause, die Nutzer*innen des Drogenkonsumraums, wohnungslose Menschen und Personen, deren Lebensmittelpunkt auf der Straße ist und die das Regelsystem aus verschiedenen Gründen nicht erreichen können. Bei Bedarf kann es sinnvoll sein, wenn die Streetworker ihre Klienten (mit deren Einverständnis) an dieses Angebot heranführen oder sie begleiten. Zurück

 

Gibt es einen Ansprechpartner vor Ort?

Ansprechpartner ist der Betreiber Caritas, erreichbar unter der Telefonnummer 02151 985220 sowie per Mail unter dhz@caritas-krefeld.de. Zurück

 

Welche fachliche Expertise anderer Kommunen hat die Stadt Krefeld aufgenommen?

Im Vorfeld hat es auch einen engen Austausch mit Einrichtungen der Drogenhilfe in anderen Kommunen gegeben. Von den elf Einrichtungen in NRW wurde der Drogenkonsumraum Düsseldorf durch Vertreter des SAGIS besucht. Teams der Drogenkonsumräume aus Köln und Düsseldorf haben in Krefeld den Ausschuss SAGIS besucht und dort vor Politikern und Bürgern die Konzepte ihrer Einrichtungen erläutert. Zurück

 

 

Fragen rund um den Standort des geplanten DHZs:

 

Warum fiel die Wahl der Verwaltung auf den Standort Schwertstraße für das neue Drogenhilfezentrum (DHZ)?

Die Stadt Krefeld hat mehrere Standorte verteilt auf den erweiterten Bereich rund um die Innenstadt untersucht und auf Basis der festgesetzten Kriterien analysiert. Hilfsangebote müssen dort eingerichtet werden, wo die Personen sich aufhalten. Entsprechend muss das DHZ im erweiterten Innenstadtbereich angesiedelt sein. Einige der festgelegten Parameter waren z.B. räumliche Gegebenheiten, vorhandene Größe (mind. 250 qm), Nähe zur Innenstadt, Einbindung in weitere Angebote, Außengelände, zeitliche Verfügbarkeit, Barrierefreiheit, getrennte Ein- und Ausgänge für den Konsumraum und das Café Pause, bauliche Möglichkeiten von Luftabzug etc.. Auch eine zeitnahe Nutzung war Voraussetzung. Rund 20 Objekte sind geprüft/begangen worden, darunter auch private Objekte. Unter Berücksichtigung aller Kriterien fiel die Wahl auf den nun ausgewählten Standort Schwertstraße. Es hat dazu einen intensiven Austausch mit zahlreichen Akteuren aus dem Bereich der Suchthilfeprävention gegeben. Zurück

 

Welche weiteren Maßnahmen sind in den Quartieren rund um den Standort des neuen DHZ geplant?

Der Standort Schwertstraße befindet sich räumlich gesehen genau zwischen den Sozialräumen Stephanplatz und Hardenbergviertel. In beiden Quartieren wurden in der Vergangenheit Quartiershelfer installiert sowie umfeldgestaltende Maßnahmen durchgeführt. Im Zuge des Projekts WIQ (Wir im Quartier) wird in beiden Quartieren ein beschäftigungsfördernder sozialraumorientierter Ansatz für Familien verfolgt. Die Fördermittel-Projekte „Freiraum 21" und die Aufstellung eines Pop-up-Containers am Albrechtplatz zur Nutzung für unterschiedliche Akteure im Quartier sind bereits in der Umsetzung. Weitere Maßnahmen im Rahmen der Initiative „bewegte Quartiere" sowie die intensive Zusammenarbeit zur Vernetzung (u.a. mit Bürgerverein Schinkenplatz) innerhalb der beiden Sozialräume werden seit längerem durchgeführt. Zurück

 

Wie werden die Bürger eingebunden, auf welche Art können sie Stellung nehmen?

Die Verwaltung hat sich in mehreren Bürgerdialogen im Quartier mit den Anliegern ausgetauscht. Dabei haben Bürger ihre Anregungen gegeben und Wünsche geäußert, die die Verwaltung im weiteren Verfahren - soweit möglich - berücksichtigen wird. Stadtdirektor Markus Schön und Gesundheitsdezernentin Sabine Lauxen betonen, dass dieser Austausch beibehalten werden soll. Eine Kontaktaufnahme per E-Mail direkt an das Drogenhilfezentrum ist an dhz@caritas-krefeld.de möglich.Zurück

 

Auf welche Weise will die Stadtverwaltung dafür sorgen, dass es auch mit einem Drogenhilfezentrum Schwertstraße zu einer positiven Entwicklung in den umliegenden Quartieren kommt?

Stadtdirektor Markus Schön und Gesundheitsdezernentin Sabine Lauxen haben im Online-Bürgerdialog mit Anliegern betont, dass die Verwaltung mit einem Bündel verschiedener Maßnahmen in den Quartieren Unterstützungsarbeiten leisten werde. Eines der wichtigsten Argumente in dieser Hinsicht ist, dass auch in den anliegenden Quartieren der eigentliche Drogenkonsum nicht mehr im öffentlichen Raum stattfinden wird, sondern im geschützten Drogenkonsumraum unter Aufsicht. Die Konsumenten halten sich danach entweder im Tagestreff oder im geschlossenen Freigelände hinter dem Drogenhilfezentrum auf. Vor und im direkten Umfeld der Einrichtung wird es eine erhöhte Präsenz des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) geben, der außerdem personell aufgestockt werden soll. Der KOD befindet sich in einer engen Abstimmung mit der Polizei Krefeld. Auch sechs zusätzliche Streetworker-Stellen werden geschaffen. Diese Präsenz wird sich auf die Entwicklung des Quartiers auswirken; auch anderen Herausforderungen in diesen Quartieren kann begegnet werden. Es wird darüber hinaus viele weitere Unterstützungsmaßnahmen durch Quartiersarbeit geben. „Für das Quartier bedeutet die Entwicklung auch eine Chance, bestehende Problematiken aufzugreifen und neu in den Fokus zu nehmen", sagte KOD-Chef Christian Horn in einer Videokonferenz mit Bürgern. Es gebe eine enge Ordnungspartnerschaft mit Polizei und Staatsanwaltschaft. Zurück

 

Videostatement: Oberbürgermeister Frank Meyer, Stadtdirektor Markus Schön und Gesundheitsdezernentin Sabine Lauxen

Eingebettetes Youtube-Video

 

 

 

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