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Europawahl: 180.000 Wahlberechtigte in Krefeld können heute abstimmen

Veröffentlicht am: 09.06.2024

Symbolbild Europa. Europa-Flagge. Bild: Stadt Krefeld, Presse und Kommunikation, pixabay
Symbolbild Europa. Europa-Flagge. Bild: Stadt Krefeld, Presse und Kommunikation, pixabay

Am heutigen Sonntag, 9. Juni werden, in den Deutschland und in vielen weiteren der 27 Länder der Europäischen Union die Abgeordneten des Europaparlaments gewählt. Die Wahllokale sind am heutigen Sonntag seit 8 Uhr geöffnet. Die EU-Wahl startete in einigen Mitgliedsländern, so in den Niederlanden, am 6. Juni 2024. Ab 18 Uhr wird fortlaufend auf www.https://wahl.krzn.de/ew2024/wep350 über die Wahl in Krefeld informiert.

Wie viele Wahlberechtigte gibt es in Krefeld?

Rund 180.000 wahlberechtigte Krefelderinnen und Krefelder haben eine entsprechende Wahlbenachrichtigung für die Europawahl erhalten. Sie wählen das neue EU-Parlament mit, das aus 705 Abgeordneten aus insgesamt 27 EU-Staaten gebildet wird. 96 der Abgeordneten werden aus Deutschland entsendet. Das Wahlrecht der EU ist so ausgestaltet, dass in allen Mitgliedstaaten nach dem Verhältniswahlsystem gewählt wird. Je mehr Stimmen eine Partei also bekommt, desto mehr Europaabgeordnete schickt sie ins Europäische Parlament. Anders als bei Bundestagswahlen gibt es bei Europawahlen keine Wahlkreise. Wahlgebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

Wie erfahre ich, wo ich wählen kann?

Jeder und jede Wahlberechtigte hat eine Wahlbenachrichtigung erhalten. Darauf steht das zuständige Wahllokal. Wer seine Wahlberechtigung verlegt hat, kann mit einem Ausweisdokument wie Personalausweis oder Führerschein wählen. Da jeder Wähler im Wählerverzeichnis eingetragen ist, ist dennoch sichergestellt, dass nur einmal gewählt werden kann. Wer unsicher ist, welches Wahllokal für ihn zuständig ist, kann sich an die Servicehotline der Wahlzentrale wenden. Diese ist unter der Rufnummer 02151-864490 erreichbar. Im Internet hilft bei der Suche nach dem zuständigen Wahllokal der Wahlraumfinder unter diesem Link. Wer Briefwahl beantragt hat aber nicht gewählt hat, kann mit seinen Briefwahlunterlagen in sein Wahllokal gehen und kann dort normal wählen.

Wie wähle ich auf dem Wahlschein?

Auf dem Wahlschein macht man sein Kreuz und wirft den Wahlschein in die Wahlurne. Bei dieser Wahl hat jede Wählerin und jeder Wähler genau eine Stimme. Es handelt sich um eine Listenwahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Man stimmt für eine Partei. Die Parteien haben Listen - eine Art Rangfolge - erstellt, auf der Politikerinnen und Politiker ab Listenplatz 1 aufgestellt sind. Je nach Anteil der Stimmen der Partei bei der Europawahl im jeweiligen Land werden Kandidaten ins EU-Parlament entsendet.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige und Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates mit Vollendung des 16. Lebensjahres, sofern sie mindestens drei Monate vor der Wahl mit Hauptwohnsitz in Deutschland gemeldet und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder aus anderen Gründen persönliche und unmittelbare Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Wo erhalte ich weitere Informationen?

Weitere Informationen gibt es per E-Mail an wahlen@krefeld.de oder unter Telefon 0 21 51 / 86 44 90. Ab 9. Juni, 18 Uhr, wird über das Ergebnis der Wahl in Krefeld www.https://wahl.krzn.de/ew2024/wep350/ informiert.

 

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