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Förderprogramm „Klimafreundliches Wohnen“ startet im Dezember
Veröffentlicht am: 06.11.2024
Eine städtische PV-Anlage auf dem Dach der Mosaikschule - mithilfe des Förderprogramms können auch Bürgerinnen und Bürger lukrativ in Klimaschutzmaßnahmen investieren. Foto: Stadt Krefeld, Presse und Kommunikation, A. Bischof
Die Stadtverwaltung bietet den Bürgerinnen und Bürgern wieder das Förderprogramm „Klimafreundliches Wohnen" zum Ausbau der regenerativen Energien und für mehr Klimaschutz an. Anträge für dieses Programm können ab Mittwoch, 4. Dezember, online auf www.krefeld.de/klimafreundlicheswohnen gestellt werden. Dort finden sich auch die weiteren Förderbedingungen und notwendigen Schritte, um die Gelder zu erhalten. Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Grundsätzlich ist wichtig, dass die Maßnahme erst nach Erhalt der Förderzusage beauftragt werden darf. Die Förderung kann mit anderen Programmen kombiniert werden, darf jedoch insgesamt 50 Prozent der Gesamtkosten der Maßnahme nicht überschreiten.
Starke Nachfrage bei den ersten Klimaschutz-Förderprogrammen
„Die ersten Runden unserer Klimaschutzprogramme waren stark nachgefragt und haben dazu geführt, dass Krefeld mehr regenerative Energie vor Ort produziert hat. Das ist gut fürs Klima und gut für unsere Stadt. Mit der Neuauflage des Programms Klimafreundliches Wohnen setzt die Stadt Krefeld weiter wichtige Impulse für den Klimaschutz und unterstützt Bürgerinnen und Bürger, die ihre Gebäude nachhaltiger und energieeffizienter gestalten möchten", sagt Umweltdezernentin Sabine Lauxen. Der Krefelder Stadtrat hatte das Programm mehrheitlich verabschiedet.
Die Neuauflage von „Klimafreundliches Wohnen" umfasst mehrere Bausteine. Die Installation von Photovoltaikanlagen wird mit 100 Euro pro Kilowattpeak (kWp) gefördert, bis zu einem Maximalbetrag von 1.000 Euro pro Anlage. Auch steckerfertige PV-Anlagen (Balkon-PV) sind förderfähig. 400 Euro pro Anlage werden gezahlt, wobei maximal 50 Prozent der Kosten förderfähig sind. Die steckerfertigen Systeme dürfen unter Einhaltung der Installationsnorm eigenständig aufgestellt werden. Im Bereich der technischen Komponenten wird der Einbau eines Batteriespeichers mit 200 Euro pro Kilowattstunde (kWh) gefördert. Die Förderung ist dabei auf 2.000 Euro begrenzt. Eine weitere förderfähige technische Komponente ist die Wallbox für das Elektrofahrzeug. Die Förderung für eine private Ladestation beläuft sich auf 500 Euro. Der 100-prozentige Bezug von Ökostrom ist dabei Voraussetzung.
Maßnahmen, die gefördert werden
Dachbegrünung wird mit 20 Euro pro Quadratmeter gefördert. Der Förderhöchstbetrag liegt für diese Maßnahme bei 1.000 Euro. Sofern es sich dabei um Systeme handelt, die einen Selbstaufbau vorsehen, ist die Installation in Eigenleistung zulässig, wenn ein Nachweis über den vorgesehenen Selbstaufbau des Systems erbracht wird, beispielsweise durch ein Produktdatenblatt oder eine andere Information des Herstellers. Bei einer kombinierten Neu-Installation von Dachbegrünung und Photovoltaikanlage auf derselben Fläche wird eine Zusatzförderung von 1.000 Euro gewährt. Diese Kombination fördert die Energieproduktion durch die Photovoltaik und sorgt gleichzeitig für ein besseres Mikroklima. In bestimmten Fällen können auch besondere Maßnahmen gefördert werden, die nicht in das reguläre Schema passen, jedoch einen hohen Klimaschutzbeitrag leisten. Solche Fälle werden nach Antragsstellung einzeln geprüft. Eine typische Maßnahme dieser Art ist die Fassadenbegrünung, für die sich die Förderung auf zehn Euro pro Quadratmeter beläuft. Maximal beträgt die Förderung hier 1.000 Euro.
Auch eine soziale Komponente ist im Förderprogramm integriert. Für Haushalte mit geringem Einkommen (Nachweis des Bezugs von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII) gibt es eine besonders attraktive Förderung: Balkonkraftwerke werden mit 75 Prozent der Kosten und einem Volumen von bis zu 600 Euro bezuschusst. Wird zusätzlich ein kostenloser Stromspar-Check der Caritas durchgeführt, übernimmt die Stadt Krefeld 100 Prozent der Kosten bis 600 Euro. Diese soziale Förderung stellt sicher, dass auch Menschen mit geringem Einkommen Zugang zu klimafreundlichen Energielösungen haben und direkt von den Einsparungen durch die Nutzung von Solarstrom profitieren können.