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Fortschreibung des Rettungsdienst- bedarfsplans

Veröffentlicht am: 25.09.2024

Blick in die Wagenhalle der Hauptfeuer- und Rettungswache in Krefeld. Bild: Stadt Krefeld, Presse und Kommunikation
Blick in die Wagenhalle der Hauptfeuer- und Rettungswache in Krefeld. Bild: Stadt Krefeld, Presse und Kommunikation

Verwaltung stellt neue Planung im AVOS vor

Idealerweise vergehen vom Eingang des Notrufs bis zum Eintreffen des Rettungswagens im Krefelder Stadtgebiet in 90 Prozent der Fälle nur maximal acht Minuten. Diese sogenannte Hilfsfrist, ein Planungs- und Qualitätsmerkmal für die Einsätze des Rettungsdienstes, ist in Krefeld mit aktuell 80 Prozent nicht erreicht. Zurückzuführen ist dies auf die steigende Zahl an Einsätzen in den vergangenen Jahren, während die Anzahl der Einsatzmittel konstant blieb. Die Erfüllung der angestrebten Hilfsfrist ist unter anderem Teil des Rettungsdienstbedarfsplans, dessen turnusgemäße Fortschreibung die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses für Verwaltung, Ordnung und Sicherheit (AVOS) am 17. September präsentiert hat. Der Ausschuss wiederum empfiehlt nun dem Stadtrat, die neue Planung, die als Grundlage für fünf Jahre dient, zu beschließen. Erstellt wurde die Fortschreibung in Zusammenarbeit mit der „Lülf+ Sicherheitsberatung GmbH" aus Viersen.

Ziel des Rettungsdienstbedarfsplans ist es, eine bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen - sowohl im Bereich der Notfallrettung, für die die Hilfsfrist relevant ist, als auch im Bereich des Krankentransports. Dabei werden wichtige Faktoren wie die Zahl und Standorte der Rettungswachen, die Qualitätsanforderungen an die Versorgung sowie die Anzahl und Ausstattung der notwendigen Rettungsmittel und Notarzteinsatzfahrzeuge festgelegt. Das zentrale Element der vorgelegten Rettungsdienstbedarfsplanung ist die Einführung einer gestuften Einsatzzuordnung. Für die Übernahme von Einsätzen, die keine Hilfsfrist-Relevanz haben, soll zukünftig zur Entlastung der technisch und personal besonders hoch qualifizierten Rettungswagen (RTW) ein Notfall-Krankentransportwagen (Notfall-KTW) eingeführt werden. Diese Maßnahme hilft, die Einsätze besser zu unterscheiden zwischen zeitkritischer Notfallrettung bei lebensbedrohlichen Notfallsituationen und weniger zeitkritischen Akutsituationen.

Einführung eines koordinierenden Notarztes ist geplant

Eine weitere vorgesehene Neuerung ist die Einführung eines Sonderrettungsmittels zur Durchführung von Intensivtransporten und Transporten schwergewichtiger Patienten mit einer qualifizierten Besetzung rund um die Uhr. Geplant ist außerdem die Einführung eines koordinierenden Notarztes zur regelhaften Übernahme der Funktion des leitenden Notarztes und zum Einsatz bei speziellen Notfallsituation durch eine effiziente Verzahnung zwischen regulärem Notarztdienst und Sonderaufgaben. Zudem will Krefeld eine Trägergemeinschaft mit umliegenden Kommunen bilden, um diesen den Sonder-RTW für spezielle Transportaufgaben zur Verfügung zu stellen. Ein zusätzliches Element der neuen Fortschreibung ist die Anpassung der Planungen für Schadensereignisse mit einer großen Anzahl von Verletzten und Erkrankten, sowohl durch eine angepasste Organisationsstruktur wie auch ergänzendes Einsatzmaterial.

Im Rahmen der Fortschreibung der Rettungsdienstbedarfsplanungen wurden die Stellungnahmen zahlreicher Institutionen, wie Hilfsorganisationen und Kliniken, über die kommunale Gesundheitskonferenz Krefeld angehört und berücksichtigt. Mit den Kostenträgern (Krankenkassen) wurde nach Erörterung der Bedarfsplanung Einvernehmen erzielt.