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Gestaltungsoffensive Innenstadt: Stadt macht auf Regeln aufmerksam
Veröffentlicht am: 24.05.2022
Bei einem gemeinsamen Stadtrundgang haben Innenstadtkoordinatoren Christiane Gabbert und Thomas Brocker (links) gemeinsam mit Steffen Sommer und Markus Ottersbach als Vertreter der Innenstadtakteure unter anderem Cornelia Katharina Paetz (links mitte) auf der Königstraße besucht.
Bild: Stadt Krefeld, Presse und Kommunikation, D. Jochmann
Beratungsangebot der Innenstadtkoordinatoren für Gewerbetreibende
Die großen, roten Sonnenschirme ohne Werbebrand wirken ordentlich, einen einladenden Eindruck macht der bepflanzte Blumenkübel neben dem Eingang, unaufgeregt und edel erscheinen die gläsernen Aufsteller als Abgrenzung zum öffentlichen Raum, und zurückgenommen wirken die Lettern auf schwarzem Untergrund, die den Namen des italienischen Restaurants auf dem Dionysiusplatz abbilden. „Das ist ein gutes Beispiel dafür, wie ansprechende Gestaltung funktionieren kann", sagt Innenstadtkoordinator Thomas Brocker, und Steffen Sommer von der Krefelder Werbegemeinschaft nickt zustimmend. Auf Initiative des Aktivkreises, zu dem unter anderem die Werbegemeinschaft gehört, möchte die neue Stabsstelle Innenstadtkoordination der Stadt Krefeld das Erscheinungsbild der Krefelder Geschäfte verbessern. Sie macht auf die bestehende Werbeanlagensatzung und die geltenden Gestaltungsleitlinien für die Innenstadt aufmerksam und reaktiviert ein Beratungsangebot.
Das regelt die "Satzung über die Werbeanlagen und Warenautomaten"
Die „Satzung über die Werbeanlagen und Warenautomaten für die Innenstadt Krefeld" besteht bereits seit dem 18. November 1996 und regelt die Zulässigkeit von Werbeanlagen hinsichtlich ihrer Anzahl, Gestalt oder Größe im vorhandenen Stadtbild. Immer gilt es, die stadtgeschichtliche Situation zu berücksichtigen und den öffentlichen Raum nicht zu stören. „Das bedeutet zum Beispiel, dass sich eine Werbung in Hinblick auf Größe und Gestaltung den Bauwerken unterordnen soll", erklärt Thomas Brocker. „Grelle Farbtöne, Leucht- oder Signalfarben sind unzulässig. Die Anlagen müssen sich ins Stadtbild einfügen und dieses nicht überlagern." Eröffnet ein Geschäft in der Innenstadt neu oder verändert den Außenauftritt, muss dafür bei der Stadt Krefeld ein Antrag gestellt werden. So soll dafür gesorgt werden, dass die Innenstadt einladend und aufgeräumt wirkt.
Das regeln die "Gestaltungsleitlinien"
In 2015 gab die Stadt Krefeld den Händlern, Gastronomen und Innenstadtakteuren die Gestaltungsleitlinien als weiteres Instrument an die Hand. Gemeinsam mit der Hochschule Niederrhein und in enger Absprache mit den Innenstadtakteuren entwickelte das städtische „Kompetenzteam Gestaltung" eine Anleitung zur Darstellung von gewerblichen Objekten im Innenstadtbereich. Mit vielen Fotos, Grafiken und Erklärungen bestückt, gibt die Broschüre einen Rahmen für identitätsstiftende Gestaltung vor. „Jeder Händler sollte ein Interesse daran haben, dass sein eigenes Ladenlokal ansprechend und einladend wirkt, denn unser aller Ziel ist es, kaufkräftige Menschen auf uns aufmerksam zu machen", erklärt Steffen Sommer, der diverse Bäckereien mit angeschlossenen Cafés in der Innenstadt betreibt. „Nicht jeder Händler hat für die Gestaltung aber ein angeborenes Talent. Da helfen gute Vorbilder und eine entsprechende Beratung."
Die Gestaltungsleitlinien sind dabei mit Absicht von der Stadt weit gefasst und lassen Individualität zu. Niedergeschrieben ist hier beispielsweise, dass Sitzmöbel im Außengastronomiebereich aus Holz und Markisen aus Stoff sein, welche Farben für Sonnenschirme oder Sonnenschutz verwendet werden sollten und welche Größe und Anmutung Werbeträger haben dürfen.
Geben die Gestaltungsleitlinien einen Rahmen vor, ist die Werbeanlagensatzung rechtskräftig und kann bei Missachten durch die Stadt Krefeld geahndet werden. Nach der Pandemie möchten die Innenstadtkoordinatoren den Dialog mit den Händlern wieder intensivieren. „Wir glauben, dass viele überhaupt nicht wissen, dass es eine Werbeanlagensatzung und Gestaltungsleitlinien gibt", erklärt Innenstadtkoordinatorin Christiane Gabbert. „Wir glauben aber auch, dass Beratungsangebote konstruktiver sind als Bußgelder und hoffen, dass möglichst viele Händler diese nutzen." Im Moment bereitet die Stabsstelle Flyer in unterschiedlichen Sprachen vor. Auch ein Konzept wird erarbeitet, wie und wo Schwerpunkte gesetzt werden können. „Wir werden proaktiv auf Händler zugehen, aber sind für diese auch immer ansprechbar", beschreibt Brocker. „Aktuell gibt es das Förderprogramm ‚Soforthilfe Innenstadt', mit dem wir einen positiven Impuls geben möchten."
Cornelia Katharina Paetz zeigt mit ihrem Geschäft "Frau Paetz" bereits jetzt, wie eine positive Außendarstellung des eigenen Geschäfts umgesetzt werden kann.
Foto: Stadt Krefeld, Presse und Kommunikation, Dirk Jochmann
Markus Ottersbach: "Die letzte Verantwortung liegt bei den Unternehmern selbst."
Diejenigen, die in der Innenstadt durch positive Gestaltung bereits auffallen, wünschen sich derweil, dass die Stadt mehr Druck aufbaut. „Die, die sich nicht ansprechend präsentieren, belasten die gesamte Nachbarschaft", formuliert Markus Ottersbach vom Handelsverband. „Die engagierten Händler werden dadurch bestraft, und deswegen muss die Stadt entsprechend auch verwaltungstechnische Schritte einleiten, wenn sich ein Händler der Werbeanlagensatzung wiedersetzt." Dass die Verantwortung einer angemessenen, attraktiven Darstellung immer beim Unternehmer selbst liege, sei dennoch unbestritten, so Ottersbach weiter: „Ich möchte als Unternehmen Kunden anziehen. Deswegen muss ich am Ende auch liefern."
"Frau Paetz" als positives Beispiel
Dass es bereits etliche Akteure gibt, die mit positivem Beispiel vorangehen, zeigen Brocker, Gabbert, Sommer und Ottersbach in einem gemeinsamen Stadtrundgang. Während bei „Frau Paetz" auf der Königstraße ein Feigenbaum im Eingang sowie bunte Gießkannen vor dem Schaufenster Eindruck machen, zeigen die Erdgeschossräume im Behnisch Haus einige Schritte weiter, dass auch Leerstand ansehnlich gestaltet werden kann. „Hier sind grafisch gestaltete Folien eingeklebt, die Visionen für mögliche Mieter geben", beschreibt Brocker. „Eigentlich ist die Höhe der Einklebung nicht erlaubt, da maximal 20 Prozent des Schaufensters beklebt werden dürfen. An dieser Stelle passt die vorübergehende Gestaltung aber in das Stadtbild." Neben dem italienischen Restaurant auf dem Dionysiusplatz macht eine Änderungsschneiderei vor, wie auch mit wenigen Mitteln ein Schaufenster ansprechend gestaltet werden kann. Der Schriftzug ist auf einer guten Höhe in klassischen Buchstaben auf dem Glas zu sehen. In der Auslage werden ordentlich unterschiedliche Kleidungsstücke, unter anderem ein schickes Abendkleid, präsentiert. „Das sieht im Ensemble doch toll aus", bestätigt auch Markus Otterbach. Auch Steffen Sommer selbst bleibt einige Meter weiter auf einmal stehen und weist auf eine Imbissbude mit Pommes und Kaltgetränken hin. „Jeder, der Lebensmittel verkauft, hat schon eine natürliche Chance, seine Darstellung ansprechend zu gestalten", schildert der Inhaber der gleichnamigen Bäckerei-Kette. „Ein Dönerladen zum Beispiel arbeitet mit frischen Lebensmittel. Diese in der Auslage ästhetisch zu präsentieren, ist nicht schwierig. Vielleicht fehlen aber auch manchmal nur die guten Ideen."
Christiane Gabbert und Thomas Brocker als Ansprechpartner
Ideengeber und Hilfesteller möchten dafür zukünftig Christiane Gabbert und Thomas Brocker sein. „Wir werden als ‚Ermöglicher' auftreten und nicht als ‚Ermahner'", sagt Thomas Brocker abschließend mit einem Augenzwinkern. „Denn nur gemeinsam können wir auch zukünftig dafür sorgen, dass die Innenstadt schöner wird."
Für Innenstadtakteure ist Thomas Brocker als Leiter der Stabstelle Innenstadtkoordination ansprechbar unter der Telefonnummer 0 21 51 / 86 10 56 oder per E-Mail an thomas.brocker@krefeld.de. Weitere Informationen zur Stabsstelle Innenstadtkoordination gibt es online auf www.krefeld.de/innenstadtkoordination.