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Krefeld intensiviert Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt
Veröffentlicht am: 29.01.2025
Symbolfoto Nutria. Bild: Pixabay User Antranias
Die Stadt Krefeld verstärkt ihre Anstrengungen zum Erhalt der heimischen Biodiversität durch gezielte Maßnahmen gegen die Ausbreitung invasiver Arten wie Nutria (Myocastor coypus) und Bisamratte (Ondatra zibethicus). Diese Aktivitäten sind unter anderem Teil des Projekts „Nachhaltige Niepkuhlen", das darauf abzielt, die ökologischen Funktionen dieses sensiblen Naturraums zu bewahren. Nutrias und Bisamratten, ursprünglich nicht in Europa beheimatet, haben sich in den vergangenen Jahrzehnten im gesamten Krefelder Stadtgebiet, insbesondere aber auch im Gebiet der Niepkuhlen angesiedelt. Durch ihre intensiven Grabaktivitäten an Uferböschungen und das Abweiden von Wasserpflanzen verursachen sie erhebliche Schäden an den lokalen Ökosystemen. Besonders betroffen sind dabei geschützte Arten wie die Teichmuschel und der Bitterling, ein seltener Fisch, der für seine Fortpflanzung auf das Vorhandensein dieser Muscheln angewiesen ist. Die Dezimierung der Muschelbestände durch Nutrias gefährdet somit direkt den Fortbestand des Bitterlings in den heimischen Gewässern.
Im Rahmen des Projekts „Nachhaltige Niepkuhlen" hat die Stadt Krefeld bereits mehrere Maßnahmen in Angriff genommen, um die negativen Auswirkungen invasiver Arten zu minimieren. Neben der intensiveren Nachstellung der Nutrias wurden spezielle Käfige installiert, die Muscheln und Wasserpflanzen vor dem Fraßdruck schützen sollen. Diese Schutzvorrichtungen ermöglichen es, die Entwicklung von Flora und Fauna in den Niepkuhlen zu beobachten und gezielt zu fördern.
Rechtliche Grundlagen und wirtschaftliche Auswirkungen
Die Pflicht zur Durchführung von Managementmaßnahmen zu invasiven Arten basiert auf der EU-Verordnung 1143/2014 sowie den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes. Ziel ist es, die weitere Ausbreitung dieser Arten zu verhindern und sowohl ökologische als auch wirtschaftliche Schäden zu minimieren. Die von Nutrias verursachten Beschädigungen an Uferstrukturen und Entwässerungsgräben verursachen erhebliche Kosten, die für die Wiederherstellung der verursachten Schäden aufgewandt werden müssen.
In der öffentlichen Diskussion wurden zuletzt Vorwürfe erhoben, die einen tierschutzwidrigen Umgang mit Nutrias thematisieren. Die Stadt Krefeld betont in diesem Zusammenhang, dass die im städtischen Auftrag erfolgende Bejagung generell unter strenger Einhaltung aller gesetzlichen und behördlichen Vorgaben erfolgt. Für im städtischen Auftrag erfolgende Jagden kann ausgeschlossen werden, dass Tiere verletzt zurückgelassen werden oder zur Aufzucht von Jungtieren erforderliche Elterntiere gezielt durch Abschuss getötet werden. Ziel jeder behördlichen Maßnahme ist es, sowohl ökologische als auch tierschutzrechtliche Standards zu gewährleisten und für deren Einhaltung zu garantieren. Die Stadt Krefeld wird ihre Bemühungen zum Schutz der biologischen Vielfalt fortsetzen.