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Neues Gutachten hält das Projekt Surfpark für rechtlich umsetzbar

Veröffentlicht am: 19.04.2023

Stadtdirektor und Sportdezernent Markus Schön, Umweltdezernentin Sabine Lauxen, Rechtsanwalt Janosch Neumann von der Kanzlei Heinemann & Partner in Essen und Ludger Walter, Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung. Bild: Stadt Krefeld, Presse und Kommunikation, D. Jochmann
Stadtdirektor und Sportdezernent Markus Schön, Umweltdezernentin Sabine Lauxen, Rechtsanwalt Janosch Neumann von der Kanzlei Heinemann & Partner in Essen und Ludger Walter, Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung.
Bild: Stadt Krefeld, Presse und Kommunikation, D. Jochmann

Das Projekt eines privat betriebenen Surfparks am Elfrather See ist grundsätzlich rechtlich umsetzbar

Das Projekt eines privat betriebenen Surfparks am Elfrather See ist grundsätzlich rechtlich umsetzbar. Zu diesem Ergebnis kommt ein externes Gutachten der Essener Kanzlei Heinemann & Partner, das die Stadt Krefeld in Auftrag gegeben hat. „Als Verwaltung sind wir an Recht und Gesetz gebunden, das nehmen wir sehr ernst", betonte Stadtdirektor Markus Schön bei der Vorstellung des Gutachtens. „Die juristische Komplexität dieses Verfahrens ist ungewöhnlich hoch. Deshalb sind wir den Kritikern des Projekts dankbar, dass sie ihren Finger auf neuralgische Punkte der Planung gelegt haben. Wir werden die Prozesse so fortsetzen, dass wir der Politik einen rechtmäßigen Beschlussentwurf für einen Bebauungsplan vorlegen können. Am Ende des Tages trifft der Rat die Entscheidung über den Surfpark."

Auf Bauplanungs- und Umweltrecht spezialisierte Essener Kanzlei wurde beauftragt

Im Dezember 2022 hatte der BUND ein Rechtsgutachten veröffentlicht, das die grundsätzliche Rechtmäßigkeit des Projekts in Frage gestellt hatte. In letzter Konsequenz sei die Planung sofort einzustellen. „Mit einem derart harten Urteil muss man sich natürlich ernsthaft auseinandersetzen", sagt Markus Schön. Deshalb sei die auf Bauplanungs- und Umweltrecht spezialisierte Essener Kanzlei mit einem eigenen Rechtsgutachten beauftragt worden. Das wichtigste Ergebnis lässt sich bereits auf der vierten von insgesamt 108 Seiten nachlesen: „Nach Maßgabe der nachstehenden rechtlichen Ausführungen gehen wir - entgegen dem BUND-Gutachten - nicht davon aus, dass die Planung an einer ganzen Reihe von formellen und materiellen Rechtsfehlern leidet. Insbesondere ist nicht davon auszugehen, dass das Bauleitplanverfahren angesichts des schon jetzt zwingend als rechtswidrig vorhersehbaren Ergebnisses unverzüglich einzustellen ist."

Umwelt- und Klimaschutz

Gleichwohl erkennt die Kanzlei die Notwendigkeit, in einzelnen Fragen des Abwägungsprozesses noch nachzusteuern und vorhandene Erkenntnisse zu ergänzen. Das betrifft unter anderem den Umwelt- und Klimaschutz. „Die Überlegungen zu den jeweiligen Themen haben wir durchaus angestellt, wir müssen sie jedoch ausführlicher darlegen und noch deutlicher zu Papier bringen", erklärt Umweltdezernentin Sabine Lauxen. Dabei gehe es zum Beispiel um das Ziel der Klimaneutralität bis 2035 und den geplanten Ausbau erneuerbarer Energien.

Das ist normalerweise kein Bestandteil der Klimawirkungsprüfung

Die Dezernentin verweist zudem darauf, dass bei den ökologischen Belangen des Projekts bereits beachtliche Fortschritte erzielt worden seien: „Das ist auch ein Ergebnis der öffentlichen Diskussion." So habe der Investor zugesichert, die Anlage komplett mit Ökostrom zu betreiben. Bei der Umsetzung des Projekts sei eine ökologische Baubegleitung dauerhaft vorgeschrieben. Und auch die städtische Klimawirkungsprüfung sei auf Wunsch der Politik erweitert worden. „Wir haben andere Kriterien und weitere Positionen mit aufgenommen, zum Beispiel die Emissionen, die durch Baustoffe entstehen. Das ist normalerweise kein Bestandteil der Klimawirkungsprüfung", betont Sabine Lauxen.

Ein solches Verfahren ist kein statischer, sondern ein dynamischer Prozess

Solche und andere Erweiterungen im Abwägungsprozess seien in einem Planungsverfahren üblich, erklärt Rechtsanwalt Janosch Neumann, der das neue Gutachten geschrieben hat: „Ein solches Verfahren ist kein statischer, sondern ein dynamischer Prozess." Hier setzt auch seine erste Klarstellung zum Gutachten des BUND an: „Die Ergebnisse stützen sich auf Unterlagen, die zeitlich auf dem Stand der Öffentlichkeitsbeteiligung sind. Dabei ist die Offenlage nur ein Vehikel für eine rechtmäßige Planung: Dadurch sollen Informationsquellen erst erschlossen werden. 200 Einwendungen aus der Bürgerschaft zeigen, dass dieses Verfahren hier sehr gut gelungen ist und viele unterschiedliche Sichtweisen berücksichtigt wurden. Erst ganz am Ende wird der Stadtrat in die Lage versetzt, das Verfahren im vollen Umfang zu beurteilen und in freier, offener Weise eine Abwägung zu treffen."

Unter anderem in sechs wesentlichen Punkten widerspricht er den Erkenntnissen aus dem früheren Gutachten

In seinem Gutachten befasst sich Rechtsanwalt Neumann mit den Vorwürfen des BUND und kommt zu deutlich abweichenden Ergebnissen. Sein Auftrag sei ausdrücklich eine „objektive Beurteilung" der rechtlichen Fragen gewesen, sagt Janosch Neumann: „Das ist schon ungewöhnlich. Häufig sind in solchen Fällen die Interessen des Mandanten allein maßgeblich." Unter anderem in sechs wesentlichen Punkten widerspricht er den Erkenntnissen aus dem früheren Gutachten:

  • Der Durchführungsvertrag mit dem Investor, der die konkrete Umsetzung des Projekts regelt, muss erst zum Satzungsbeschluss ausverhandelt sein. Vorher liegen die Details für eine solche Vereinbarung noch nicht vor.
  • Die „städtebauliche Erforderlichkeit" für einen Surfpark in Krefeld ist deshalb gegeben, weil die Stadt eine entsprechende Planungskonzeption entwickelt hat. Der Masterplan Elfrather See sei ein „legitimes städtebauliches Ziel" und ein „positiv normiertes Konzept", mit dem Surfpark als schlüssige Ergänzung im Sinne von Sport, Freizeit und Erholung.
  • Die geforderte Prüfung von Varianten und Alternativen sei „kein Selbstzweck", betont der Rechtsanwalt. Als Planungsziel sei die Weiterentwicklung des Elfrather Sees klar formuliert: „Ein Gewerbegebiet am anderen Ende der Stadt wäre hier keine naheliegende Alternative."
  • Nach aktueller Rechtsprechung hat der Klimaschutz keinen Vorrang gegenüber anderen Belangen: Es muss immer eine Abwägung stattfinden. „Es wird am Ende gelingen können, die Klimabelange mit dem Surfpark in Einklang zu bringen", zeigt sich Rechtsanwalt Neumann überzeugt. „Dabei spielen Kompensationsmaßnahmen ebenfalls eine Rolle."
  • Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Investors muss nicht bereits jetzt, sondern erst zum Satzungsbeschluss prognostiziert sein.
  • Beim Gewässer- und Artenschutz muss die Stadt Krefeld mittels Gutachten eine Prognose vornehmen, ob das Vorhaben auch tatsächlich realisiert werden kann - dies ist im Planungsverfahren geschehen. „Auf der Grundlage der vorliegenden Fachbeiträge sind keine Verbotstatbestände erkennbar", erklärt Janosch Neumann, zumal im Bereich Artenschutz ebenfalls Kompensationsmaßnahmen vorgesehen seien.
Wir sind deshalb in manchen Bereichen Lernende

Der „Abwägungs- und Nachschärfungsbedarf", den das Gutachten der Kanzlei Heinemann & Partner noch in einigen Punkten erkennt, fließt bereits jetzt ins laufende Verfahren ein. Aktuell werden, wie Ludger Walter vom Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung erläutert, neben den Aufgaben im Umweltbereich vor allem Abstimmungen in verkehrlichen Fragen vorgenommen, bei denen auch die Nachbargemeinden berührt sind. „Bei diesem Projekt gibt es zum Teil sehr spezielle Fragestellungen, die man nicht standardmäßig abarbeiten kann. Wir sind deshalb in manchen Bereichen Lernende. Da helfen uns die Hinweise aus dem Gutachten sehr weiter", sagt der stellvertretende Fachbereichsleiter.

Genau dies sei auch das Ansinnen der Stadt Krefeld

Wie bei vorhabenbezogenen Bebauungsplänen üblich, laufen zudem die konkreten vertraglichen Verhandlungen mit dem Investor. Hier mahnt Rechtsanwalt Neumann an, die Stadt dürfe „keine unüberwindlichen Hürden" für den Investor aufstellen: „Alle Forderungen müssen verhältnismäßig und angemessen sein." Genau dies sei auch das Ansinnen der Stadt Krefeld, wie Markus Schön betont: „Das Unternehmen muss viel Geld in die Hand nehmen, um allen Belangen gerecht zu werden", erklärt der Stadtdirektor. „Aber uns eint das Ziel, am Ende ein Vorhaben umzusetzen, das rechtlich einwandfrei ist."

Weitere Informationen zum geplanten Surfpark gibt es hier.

 

 

 

 

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