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Planungsrecht für Zoo-Erweiterung soll geschaffen werden

Veröffentlicht am: 03.09.2024

Grafische Darstellung des Affenparks aus der Frontansicht. Foto: Zoo Krefeld
Grafische Darstellung des Affenparks aus der Frontansicht. Foto: Zoo Krefeld

Nachdem Ende Mai das Richtfest für das neue Artenschutzzentrum Affenpark im Krefelder Zoo gefeiert wurde und der erste Bauabschnitt voranschreitet, soll nun das Planrecht für den zweiten Bauabschnitt geschaffen werden. Denn dazu ist es erforderlich, den Zoo um etwa 4.000 Quadratmeter aus städtischen Flächen zu erweitern. Der Bebauungsplan Nr. 843 soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen durch Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche schaffen. Am 8. September 2022 wurde die Planung erstmals der interessierten Öffentlichkeit präsentiert. Die Anregungen aus dieser Beteiligung und der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und der Plan weiterentwickelt.

Nun wird der Bebauungsplanentwurf erneut im Internet veröffentlicht und ergänzend öffentlich ausgelegt. Der zur Veröffentlichung beschlossene Planentwurf sowie die vorliegenden Gutachten können im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit vom 9. September bis einschließlich 9. Oktober im Internet unter https://beteiligung.nrw.de/portal/krefeld sowie im Fachbereich Stadt- und Verkehrsplanung, Oberschlesienstraße 16, 47807 Krefeld während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Innerhalb der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen eingereicht werden. Für Erläuterungen zum Bebauungsplanentwurf Nr. 843 wird eine vorherige Terminvereinbarung empfohlen unter Telefon 0 21 51 / 86 37 44 oder 86 37 33.