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Programm „Klimafreundliches Wohnen in Krefeld“ neu aufgelegt
Veröffentlicht am: 13.04.2023
Eine PV-Anlage auf einem Dach wird als Symbolbild für das Förderprogramm Klimafreundliches Wohnen in Krefeld abgebildet. Bild: pixabay
Der Stadtrat hat jetzt die Förderrichtlinie „Klimafreundliches Wohnen in Krefeld" neu beschlossen
Die Krefelder Stadtverwaltung unterstützt die Bürger mit einem Förderprogramm für private Klimaschutzmaßnahmen. Der Stadtrat hat jetzt die Förderrichtlinie „Klimafreundliches Wohnen in Krefeld" neu beschlossen. Im Haushaltsentwurf 2023 sind 500.000 Euro für Klimaförderung an Private eingeplant. Wer in Klimaschutz investiert, etwa eine Photovoltaikanlage oder eine Solarthermieanlage errichten lässt, kann von dem städtischen Förderprogramm profitieren. Die genauen Modalitäten für dieses Jahr und den Start des Programms wird die Verwaltung vor Beginn der Förderphase im Internet unter der Adresse www.krefeld.de/klimafreundlicheswohnen sowie über die Medien bekannt machen. Die Antragsstellung erfolgt digital. Der Förderantrag wird zum Programmstart über ein Online-Formular einschließlich der erforderlichen Anlagen eingereicht werden können. Die Zuteilung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen prüfungsfähigen Anträge.
Eine Vielzahl von Maßnahmen muss dafür in Angriff genommen werden
Der Krefelder Stadtrat hat das Ziel formuliert, im Jahr 2035 die Klimaneutralität zu erreichen. Eine Vielzahl von Maßnahmen muss dafür in Angriff genommen werden. „Die gemeinsame Anstrengung von Stadtverwaltung, Wirtschaft und allen Bürgerinnen und Bürgern muss es sein, den Energieverbrauch durch erneuerbare Energien abzudecken. Dass unser Förderprogramm sehr starke Anreize zum Ausbau der erneuerbaren Energien setzt, hat der Auftakt im vergangenen Jahr gezeigt. Auf diesem Wege werden wir weitermachen. Ich freue mich deshalb über die neuen Beschlüsse des Krefelder Stadtrates", sagt Umweltdezernentin Sabine Lauxen. Sie verweist darauf, dass private Haushalte in Krefeld für 32 Prozent des Energieverbrauches verantwortlich sind. Entsprechend groß ist hier das CO2-Einsparpotenzial beim Umbau auf regenerative Energien.
Die Photovoltaik-Förderung stellt mit 459 Anträge den größten Anteil an den Förderungen dar
Im vergangenen Jahr sind insgesamt 729 Anträge für das Förderprogramm eingereicht worden. Es gab 587 positive Förderzusagen. Die Photovoltaik-Förderung stellt mit 459 Anträge den größten Anteil an den Förderungen dar. Bei der Hälfte dieser Anträge - insgesamt 276 - wurde zusätzlich ein Stromspeicher gefördert. Die sogenannten „Stecker-PV-Anlagen", etwa für den Balkon, wurden zehnmal gefördert. Die Solarthermie wurde zwölfmal gefördert, für Wärmepumpen konnten 73 Anträge gefördert werden, und Dachbegrünungen wurden 26-mal gefördert. Als klimafreundliche Sondermaßnahmen wurden sieben Förderungen gewährt.
Auch Anregungen aus der Bürgerschaft zur Förderrichtlinie sind aufgenommen worden
Die bisherige Förderrichtlinie ist in mehreren Punkten überarbeitet worden. Auf Seiten der Verwaltung sind Arbeitsschritte verändert worden, um die Bearbeitung zu erleichtern und zu beschleunigen. Auch Anregungen aus der Bürgerschaft zur Förderrichtlinie sind aufgenommen worden. Stromspeicher und private E-Ladestationen („Wallboxen") können nun unabhängig von einer Photovoltaik-Förderung gefördert werden. Damit sollen auch nachträgliche Installationen von Speichern gefördert werden, wenn diese Fördergegenstände zum Beispiel bei vorangegangenen Baumaßnahmen durch Lieferschwierigkeiten der notwendigen Komponenten ausgelassen wurden. Es wurden Beispiele zu den klimafreundlichen Sondermaßnahmen hinzugefügt, um die Bandbreite der möglichen Anträge besser verständlich zu machen.
Antragsberechtigt sind ferner alle gemeinnützigen Organisationsformen
Zuwendungsfähig sind Photovoltaikanlagen bis 30 kWp (Kilowatt Peak) in Bestands- und Neubauten, thermische Solaranlagen zur Warmwassererzeugung, Wärmepumpen, Dachbegrünung sowie klimafreundliche Sondermaßnahmen. Antragsberechtigt sind Eigentümer, Personengesellschaften und Wohnungseigentümergemeinschaften im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG)). Antragsberechtigt sind ferner alle gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich Kirchen, in deren Eigentum sich die Gebäude befinden. Die Maßnahmen dürfen erst nach Bekanntgabe der Förderfähigkeit sowie der endgültigen Fördernummer in Auftrag gegeben werden.
Für Batteriespeicher beträgt die Förderung bis zu 1.500 Euro
Die Höhe der Förderung beträgt für Photovoltaikanlagen 100 Euro pro kWp, maximal aber 1.000 Euro, für steckerfertige PV-Anlagen bis zu 400 Euro pro Anlage, für thermische Solaranlagen zur Warmwasseraufbereitung 1.000 Euro pro Anlage, für thermische Solaranlagen zur Warmwasseraufbereitung mit Heizungsunterstützung wiederum 2.000 Euro pro Anlage. Gefördert wird auch der Einbau technischer Komponenten, die als wichtiger Bestandteil für die Energiewende angesehen werden. Hierzu zählen Stromspeicher sowie private Ladestationen (Wallboxen) für BEV (Batterie-Elektrofahrzeuge) und PHEV (Plug-In-Hybrid). Für eine Förderung wird ein Bezug von 100 Prozent Ökostrom vorausgesetzt, welcher bei Antragstellung entweder durch eine PV-Anlage über das Inbetriebnahmeprotokoll oder durch einen geeigneten Stromvertrag (inkl. Siegel) nachgewiesen wird. Für Batteriespeicher beträgt die Förderung bis zu 1.500 Euro, für private Ladestationen (Wallboxen) bis zu 500 Euro.
Die Förderung einer Dachbegrünung beträgt 20 Euro pro Quadratmeter
Die Förderung einer Wärmepumpe beträgt pauschal 2.000 Euro. Für Luft-Wärmepumpen beträgt die Förderhöhe 1.000 Euro. Die Förderung einer Dachbegrünung beträgt 20 Euro pro Quadratmeter. Die maximale Förderung der Maßnahme ist auf 1.000 Euro begrenzt. Bei einer gleichzeitigen Installation und Förderungs-Beantragung von Dachbegrünung und Photovoltaik für dieselbe Fläche gewährt die Stabsstelle eine zusätzliche Förderung von 1.000 Euro. Dies resultiert aus der zu erwartenden Leistungssteigerung der Photovoltaikanlage bei darunterliegender Dachbegrünung.
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