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Ratsbeschluss: Krefeld schafft „Tanzsteuer“ ab 2025 ab
Veröffentlicht am: 13.11.2024
Symbolbild Tanzen. Bild: pixabay User geralt
Der Krefeld Stadtrat hat die Neufassung der Vergnügungssteuersatzung zum Jahresbeginn 2025 beschlossen. In Krefeld wird unter anderem die sogenannte Tanzsteuer ab dem kommenden Jahr wegfallen. Damit sollen in erster Linie Veranstalter von Party-Events und Konzerten entlastet werden, weil sie in der Stadt zum breiten Kultur- und Unterhaltungsprogramm beitragen. Der Wegfall der Tanzsteuer soll ein Beitrag sein, lokale Unternehmen und Anbieter zu unterstützen. An den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie leidet die Branche bis heute. Bereits während der Pandemie hatte die Stadt die freie Kulturszene beratend und finanziell unterstützt. Der damals geschaffene Kulturhilfsfonds wurde inzwischen in die reguläre Kulturförderung überführt.
Im Vergleich zu anderen Kommunalsteuern, zum Beispiel der Gewerbesteuer, sind die Einnahmen aus der Tanzsteuer als Teil der Vergnügungssteuer in Krefeld klein. Das Steueraufkommen aus Tanzveranstaltungen ist zudem tendenziell in den vergangenen Jahren rückläufig (2015: 31.732 Euro, 2022: 11.926 Euro, die Zahlen für 2023 und 2024 sind noch nicht abschließend abgerechnet).
Durch die zeitgleiche, moderate Erhöhung des Steuersatzes für Geldspielgewinngeräte von 20 auf 22 Prozent ergeben sich für den städtischen Haushalt aus keine finanziellen Einbußen. Das ist zugleich die erste Erhöhung in diesem Bereich seit zehn Jahren. In benachbarten Kommunen wie Mönchengladbach und Neuss wurde die Tanzsteuer bereits abgeschafft.