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Rechtssichere Lösung zum Betteln soll gefunden werden
Veröffentlicht am: 09.06.2023
Einsatzfahrzeuge des Kommunalen Ordnungsdienstes. Bild: Stadt Krefeld, Presse und Kommunikation, Andreas Bischof
Es muss unterbunden werden, dass bettelnde Personen in Krefeld Passanten bedrängen
Die Krefelder Stadtverwaltung wird die Hinweise des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf zu den durch die Allgemeinverfügung eingeschränkten Bettelmöglichkeiten bewerten und daraus Rückschlüsse für das künftige Handeln ziehen. Oberbürgermeister Frank Meyer hat sich in einer Pressekonferenz im Rahmen des Stärkungspakets auch zum vorläufigen Ergebnis des Eilverfahrens geäußert. „Die Hinweise des Gerichtes gilt es zu akzeptieren. Ich bin zuversichtlich, dass wir für unsere Stadt eine rechtssichere Lösung finden werden. Dabei halten wir an unserem Ziel fest, dass aggressives oder übermäßig störendes Betteln in Krefeld weiter verboten bleiben muss. Es muss unterbunden werden, dass bettelnde Personen in Krefeld Passanten bedrängen oder immer wieder ansprechen."
Als Angebot an die Szene der Suchtkranken wurde etwa ein Drogenhilfezentrum eröffnet
Der Oberbürgermeister macht deutlich, dass die Stadtverwaltung auf bestimmte nicht zu tolerierende Entwicklungen in der Innenstadt reagiert hat und dazu im Vorfeld aus der Bürgerschaft und dem Handel zahlreiche Hinweise erhalten hatte. „Gleichzeitig erkennen wir an, dass Menschen auf ihre Bedürftigkeit aufmerksam machen müssen. Es gibt deshalb in Krefeld kein absolutes Bettelverbot; auch in der Innenstadt war stilles Betteln immer erlaubt. Das werden wir dem Gericht noch einmal deutlich machen wollen." Das Stärkungspaket Innenstadt enthält sowohl Maßnahmen aus dem Bereich Handeln als auch aus dem Bereich Helfen. Als Angebot an die Szene der Suchtkranken wurde etwa ein Drogenhilfezentrum eröffnet. Für das Krefelder Stärkungspaket Innenstadt gebe es generell viel Zuspruch aus der Bürgerschaft, betont Frank Meyer. „Auch andere Kommunen haben uns darauf angesprochen. Wir sind Pioniere, was dieses Thema angeht. Andere Kommunen sind aber vor ähnliche Herausforderungen gestellt und suchen ebenfalls nach Lösungen."
Die Stadt Krefeld wird auch weiterhin gegen aggressives, bandenmäßig organisiertes oder zum Beispiel verkehrlich behinderndes Betteln vorgehen können
Die Stadtverwaltung betont, dass sich die Klage gegen die Einschränkung hinsichtlich der Möglichkeiten des Bettelns nicht gegen die Allgemeinverfügung „Betteln im öffentlichen Raum" in Gänze, sondern konkret gegen die Ziffer 1e der Allgemeinverfügung richtet. Die Stadt Krefeld wird auch weiterhin gegen aggressives, bandenmäßig organisiertes oder zum Beispiel verkehrlich behinderndes Betteln vorgehen können. Dies betont auch Christian Horn, Leiter des Kommunalen Ordnungsdienstes in Krefeld: „Wenn wir aktuell Bußgelder aussprechen, dann auf Basis der geltenden Regeln aus der sogenannten Ordnungsbehördlichen Verordnung. Diese hat weiterhin Bestand."
Neuer "Kontaktpunkt City" wurde eröffnet
Die Stadtverwaltung hat zudem seit Aufnahme des Eilverfahrens im April 2023 - wie in solchen Fällen üblich - bis zu einer gerichtlichen Entscheidung von Vollstreckungshandlungen bei Vergehen gegen Ziffer 1e der Allgemeinverfügung abgesehen. Rein aktives Betteln ist nicht sanktioniert worden. Insofern war der neuerliche Hinweis des Gerichtes bereits zuvor aufgenommen worden.
Die Einschränkungen hinsichtlich der Möglichkeiten des Bettelns sind eine von zahlreichen Maßnahmen aus dem Stärkungspaket Innenstadt, das die Stadtverwaltung initiiert und der Stadtrat verabschiedet hat. Als eine weitere aktuelle Maßnahme hat die Stadtverwaltung am Dienstag, 6. Juni, den neuen „Kontaktpunkt City" als gemeinsame Anlaufstelle von Kommunalem Ordnungsdienst und Streetwork eröffnet. Der KOD ist zudem erst vor wenigen Tagen mit Bodycams und drei neuen Dienstfahrzeugen ausgestattet worden. Zusätzlich gibt es jetzt eine Erreichbarkeit an 16 Stunden pro Tag, 365 Tage im Jahr, auch samstags und sonntags ist der KOD im Einsatz.