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Rheinblick: Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan im Stadtrat
Veröffentlicht am: 01.02.2023
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Stadtverwaltung präsentiert Gutachten auf mehr als 800 Seiten
Das Bauvorhaben Rheinblick befindet sich so nah an einer Umsetzung wie nie zuvor. Planungsdezernent Marcus Beyer stellte in einer Pressekonferenz die Vorlage „Entscheidung über Stellungsnahmen und Satzungsbeschluss" für den Bebauungsplan Nr. 772 vor, der nun in die politische Beratung geht. Am Donnerstag, 2. Februar, bringt die Stadtverwaltung die Vorlage in den Stadtrat ein - sofern die Beschlussfassung dann wie geplant in der Sitzung am Dienstag, 28. Februar erfolgt, könnten die Investoren, First Retail Consult GmbH und Dr. Schmitter GmbH & Co Projektbau KG, Bauanträge einreichen und nach mehr als zehn Jahren ihre Idee vom „RheinBlick" verwirklichen. In direkter Nähe zum Rhein sollen Baugebiete mit Wohnraum, Gewerbe und öffentlichen Flächen entstehen.
„Auf mehr als 800 Seiten stellen wir in unterschiedlichen Gutachten Lösungen für alle im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen vor. Vier Anwaltskanzleien waren im Bauleitplanverfahren beteiligt. Im öffentlich-rechtlichen Rahmen haben wir damit vollumfänglich unsere Hausaufgaben gemacht und alles einer Stadtverwaltung mögliche getan", sagt Marcus Beyer. „Ich persönlich würde mich sehr freuen, wenn das Bauvorhaben nun in die Umsetzung käme. Hier werden Pläne für Brachflächen geliefert, die danach schreien, entwickelt zu werden. Und die Pläne hätten eine große Strahlkraft: Wir würden neue Menschen nach Uerdingen ziehen, die dort leben, arbeiten und investieren."
Grafik: First Retail Consult GmbH
Grafik: First Retail Consult GmbH
Das ist geplant
Südlich des Zollhofs plant der Investor Dr. Schmitter GmbH & Co Projektbau KG eine Landmarke mit rund 45 Wohneinheiten, einer Tiefgarage und Flächen für die gewerbliche Nutzung. Nördlich vom Zollhof soll auf Initiative der First Retail Consult GmbH ein Park mit Büros, einem Hotel, Geschäften, Gastronomie, rund 130 Wohneinheiten und zentralen, öffentlichen Plätzen entstehen. Beide Bauprojekte befinden sich unmittelbar am Wasser mit Blick auf den Rhein.
Sicherheitsabstände, Lärmkonzeption und Wohn- und Gewerbeaufteilung
In der umfangreichen Vorlage setzt sich die Stadtverwaltung vor allem mit Bestimmungen für Sicherheitsabstände, der vertikalen Gliederung, also Sicherstellung von Wohn- und Gewerbeaufteilung, sowie Lärmkonzeption und Hochwasserschutz auseinander. Die Verwaltung reagiert damit auf Stellungnahmen, die im Rahmen der Offenlage eingegangen sind. Abgestimmt mit der Bezirksregierung Düsseldorf und in enger Zusammenarbeit mit dem Chempark und der Stadtverwaltung haben spezialisierte Gutachter in einem langen Prozess Lösungen erarbeitet, die im B-Plan berücksichtigt werden.
Grafik: Dr. Schmitter GmbH & Co Projektbau KG
Grafik: Dr. Schmitter GmbH & Co Projektbau KG
Es gibt vier Bebauungsgebiete
In diesem Rahmen wird das Bebauungsgebiet in insgesamt vier Teile eingeteilt. Gemein haben alle Abschnitte, dass sie als Mischgebiet festgelegt und Teile der Baugebiete von Wohnraum ausgeschlossen werden. So soll gewährleistet werden, dass sich Gewerbeflächen und Wohnraumflächen vermischen und keine reinen Wohngebiete entstehen. „Im Mischgebiet gelten andere Regelungen zu Immissionen, erläutert der Planungsdezernent. „Uns ist auch wichtig, dass durch eine Bebauung die umliegenden Betriebe in ihrer Entwicklung nicht beeinträchtigt werden."
Vergrößerungen des Chemparks werden mitgedacht
Selbst, wenn sich der Chempark zukünftig erweitern würde, könnten Lärmbestimmungen laut der Gutachten eingehalten werden. „Die Entwicklung der Pläne war sehr komplex, und die Gutachter sind dafür tief in die Produktionsketten des Chemparks eingeweiht worden", erklärt Beyer. „Ich bin davon überzeugt, dass ein B-Plan für alle Beteiligten am Ende mehr Sicherheit schafft, als das bislang unbeplante Gebiet bringt."
Planungsdezernent Marcus Beyer informiert über die Vorlage zum Rheinblick.
Foto: Stadt Krefeld, Presse und Kommunikation
Der Rheinblick hat ein großes städtebaulichces Potential
Auf der Hand liegen für den Planungsdezernenten die städtebaulichen Potentiale, die ein Satzungsbeschluss bringen würde. Krefeld rückt nicht nur näher an den Rhein und Brachflächen verschwinden, sondern die Entwicklung von Wohnen, Gewerbe und öffentlichen Flächen schafft eine neue städtische Visitenkarte mit Strahlkraft über die Grenzen der Seidenstadt hinaus. Gleichzeitig wird der Hochwasserschutz ausgebaut und Privatinvestitionen mit öffentlichen Planungen verknüpft. „Es gibt prominente Vorbilder für solche Entwicklungen", bestätigt Beyer. „Da können wir in Nachbarstädte schauen, die ebenfalls attraktive Baugebiete am Rhein geschaffen haben, aber auch nach Hamburg, in zum Beispiel die Hafencity."
20-jährige Geschichte
Bereits seit den 1990er Jahren befindet sich in Krefeld ein entsprechender B-Plan im Gespräch. Nachdem Anfang der 2000er Jahre ein Satzungsbeschluss inklusive aller Beteiligungsverfahren für ungültig erklärt worden war, wird seit September 2011 mit dem B-Plan Nr. 772 ein neuer Satzungsbeschluss an gleicher Stelle vorbereitet. Insgesamt gab es bislang drei Offenlagen, deren Bearbeitung, aufgrund der Komplexität des Plangebiets immer wieder ins Verfahren gingen. Die Vorlage über die Entscheidung über Stellungsnahmen und den Satzungsbeschluss geht am 2. Februar zur Kenntnis in den Rat und am 23. Februar in die Bezirksvertretung Uerdingen. Ebenfalls am 23. Februar wird sie im Ausschuss für Planung, Bauen, Mobilität und Stadtentwicklung vorberaten. Am 28. Februar könnte der Rat beschließen. Mit einem entsprechenden B-Plan könnten die Investoren dann im nächsten Schritt die Bauanträge einreichen.
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