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Schulausschuss legt Aufnahmerahmen für Grundschulen fest
Veröffentlicht am: 16.01.2025
Symbolbild Schule. Bild: Pixabay User victorsteep
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung (ASW) hat in seiner Sitzung am 15. Januar einstimmig den Aufnahmerahmen für die 31 städtischen Grundschulen zum Schuljahr 2025/2026 festgelegt. Demnach sieht die Planung 2.143 Schulplätze vor. Für das kommende Schuljahr waren 2.166 i-Dötzchen prognostiziert. Nach aktuellem Stand wurden allerdings nur 2.012 Schulneulinge angemeldet. Diese unerwartet niedrige Zahl hängt wohl mit erst in 2024 eingetretenen Entwicklungen zusammen. Die Prognose der Schulentwicklungsplanung basiert hingegen auf der Entwicklung der vergangenen fünf Jahre bis einschließlich 2023. Weitere Anmeldungen von Erstklässlerinnen und Erstklässlern zum kommenden Schuljahr können in den kommenden Monaten durchaus noch eingehen.
Weniger zugewanderte i-Dötzchen
„Nach aktuellen Erkenntnissen ist vor allem die Entwicklung der Zuwanderung ausschlaggebend für die unerwartet niedrige Anmeldezahl. Im Vergleich zu den Vorjahren befinden sich in Krefeld derzeit weniger zugewanderte Kinder, die 2025/2026 schulpflichtig werden", sagt Ellen Schönen, Leiterin des Fachbereichs Schule, Pädagogischer und Psychologischer Dienst. Dazu trägt auch die im zurückliegenden Jahr eröffnete Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) in Forstwald bei. Dabei handelt es sich zwar um eine Unterkunft des Landes Nordrhein-Westfalen. Die untergebrachten Menschen in Forstwald werden allerdings der Aufnahmequote der Stadt Krefeld angerechnet. Für die kurze Aufenthaltsdauer in der Einrichtung sind die dort vorübergehend lebenden Kinder und Jugendlichen nicht schulpflichtig. Unter Berücksichtigung dieser Einrichtung wurden Krefeld in diesem Jahr in der Summe weniger Familien mit Kindern im Einschulungsalter zugewiesen als in den Jahren davor.
Weniger Eingangsklassen als ursprünglich erwartet
Im Schuljahr 2025/2026 werden voraussichtlich 106 Eingangsklassen erwartet. An der Geschwister-Scholl-Schule, Josefschule, Lindenschule und Jahnschule soll jeweils eine Eingangsklasse weniger eingerichtet werden als ursprünglich vorgesehen. Nach dem Beschluss des Schulausschusses werden die Schulen nun ihre Aufnahmeentscheidungen treffen und die Familien ab Februar zeitlich versetzt entsprechend informieren. An einigen Schulen wird es gegebenenfalls zu Abweisungen kommen, für diese Kinder gibt es aber ausreichend Alternativen an anderen Schulen. Ob und wie viele Abweisungen tatsächlich ausgesprochen werden müssen, ist unter anderem davon abhängig, wie viele Kinder für ein Jahr zurückgestellt werden. Diese Entscheidung obliegt der Schulleitung. Zudem entscheiden sich die Eltern nach Feststellung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs teilweise noch für den Besuch einer Förderschule. Nach aktuellem Stand werden höchstens 28 Kinder von Ablehnungen betroffen sein. Die Schulverwaltung weist darauf hin, dass sich diese Zahl noch reduzieren kann.
Der Anzahl der Eingangsklassen verteilt sich bei den städtischen Gemeinschaftsgrundschulen wie folgt: Astrid-Lindgren-Schule 4, Bismarckschule 3, Brüder-Grimm-Schule 5, Buchenschule 10, Buscher Holzweg 3, Forstwaldschule 2, Geschwister-Scholl-Schule 3, Grotenburg-Schule 4, Heinrichsschule 2, Jahnschule 3, Johansenschule 3, Kompass-Grundschule 2, Grundschule Krähenfeld 5, Lindenschule 3, Mariannenschule 3, Mosaikschule 3, Paul-Gerhardt-Schule 2, Pestalozzischule 2, Regenbogenschule 6, Schönwasserschule 2, Schule an Haus Rath 2, Grundschule am Stadtpark Fischeln 3, Südschule 12, Grundschule Vulkanstraße 2, Grundschule Westparkstraße 3. Die Eingangsklassen an den städtischen katholischen Grundschulen: Edith-Stein-Schule 2, Grundschule an der Burg 2, Josefschule 3, Grundschule Königshof 2, Sollbrüggenschule 3, St.-Michael-Schule 2.