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Stadt begrüßt Straßenverkehrsgesetz-Pläne / Nachbesserung erwünscht

Veröffentlicht am: 07.08.2023

Symbolbild einer Tempo-30-Zone. Bild: pixabay
Symbolbild einer Tempo-30-Zone. Bild: pixabay

Reform des Straßenverkehrsgesetzes

Ende Juni hat die Bundesregierung eine Reform des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen. Vor dem Hintergrund des Umwelt-, Klima- und Gesundheitsschutzes und zur Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung von Kommunen sollen die Rahmenbedingungen für die kommunale Verkehrsplanung verbessert werden. Die Krefelder Stadtspitze begrüßt den Gesetzesentwurf, Oberbürgermeister Frank Meyer gibt aber gleichzeitig zu bedenken, dass es bis zur Umsetzung auf Krefelds Straßen noch ein langer Weg werde. Denn, nicht das Straßenverkehrsgesetz (StVG) dient den Kommunen als Handlungsgrundlage, sondern die Straßenverkehrsordnung (StVO). Diese muss auf Basis des StVG auf Bundesebene ebenfalls mit Beteiligung der Länder reformiert werden.

Entwürfe sind noch keine beschlossenen Gesetze

„Der Gesetzesentwurf zum Straßenverkehrsgesetz gibt Anlass für vorsichtige Hoffnung, ist aber bisher kein Erfolg, denn Entwürfe sind noch keine beschlossenen Gesetze", sagt der Oberbürgermeister. „Wir begrüßen grundsätzlich, dass das Straßenverkehrsgesetz angepasst wird und wir als Kommune mehr Flexibilität bei der Verkehrsraumplanung erhalten könnten. Das Gesetz aber muss - und da schließen wir uns den Forderungen des Deutschen Städtetags an - noch einmal nachgebessert werden."

Neuregelegung für Bewohnerparken

Das betrifft aus Krefelder Sicht vor allem zwei Themen: Eine Neuregelegung für Bewohnerparken sowie ein Tempolimit innerorts. Erst im Juni hatte ein Urteil am Bundesverwaltungsgericht für Aufsehen gesorgt. Nachdem die bundesweite Obergrenze für Anwohnerparkgebühren gekippt wurde, hatte die Stadt Freiburg diese deutlich, auf 360 Euro, erhöht. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte die Regelung der Stadt zwar für unzulässig, machte das aber nicht an der Höhe der Gebühren fest. Viele Kommunen fordern nun eine gesetzliche Regelung zur Gebührenordnung, diese ist bislang nicht im neuen Gesetzesentwurf berücksichtigt. „Gerade mit Blick auf die Innenstadt und auf Uerdingen benötigen wir hier eine Marschrichtung", sagt auch Planungsdezernent Marcus Beyer.

Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit

Rund um eine Neuregelung der innerstädtischen Höchstgeschwindigkeit hat die Stadt Krefeld sich bereits 2021 der Initiative des Deutschen Städtetages „Lebenswerte Städte und Gemeinden" angeschlossen. Bislang gilt laut Gesetzgebung eine Richtgeschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde. Ziel der Initiative und vieler Kommunen ist es, dass sie Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts anordnen können, wo sie es für notwendig halten. Auf Grundlage der bestehenden Gesetzgebung ist es heute ein langwieriger, schwieriger Prozess, Tempo 30 als Streckengeschwindigkeit einzurichten, denn immer ist ein Gefahrennachweis notwendig. „Das erschwert eine vorausschauende und auf eine hohe Verkehrssicherheit ausgelegte Gestaltung des öffentlichen Straßenraums deutlich", erklärt Marcus Beyer. „Wobei Krefeld erfreulicherweise schon jetzt auf einem sehr guten Stand ist - wir sind Vorzeigekommune."

Initiative Fairkehr

Das hängt vor allem mit der vor über 20 Jahren in Krefeld gegründeten Initiative Fairkehr zusammen. Als die Initiative Fairkehr 1999 ihre Arbeit aufnahm, war Krefeld eine der bundesdeutschen Großstädte mit den höchsten Kinderunfallzahlen. Gemeinsam mit der Krefelder Polizei und der Verkehrswacht Krefeld entwickelte die Stadt in Folge ein großes Maßnahmenpaket, das Krefelds Straßen sicherer machen sollte. Teil dieses Pakets waren auch diverse städtebauliche Maßnahmen - unter anderem die Einführung von Tempo-30-Zonen. Gleichzeitig sorgte ein Pilotprojekt im Jahr 1988 dafür, dass in Krefeld zahlreiche Tempolimits angepasst wurden. „Heute ist die Stadt Krefeld einige der wenigen Kommunen in NRW mit einer flächendeckenden Tempo-30-Zonen-Regelung", beschreibt Beyer. „Das Krefelder Straßennetz verläuft auf insgesamt 762 Kilometern Gesamtstraßenlänge, davon sind 370 Kilometer Wohnstraßen in Tempo-30-Zonen."