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Stadt gewährt Ratsmitgliedern Akteneinsicht zum Projekt Surfpark
Veröffentlicht am: 09.03.2023
Blick von oben auf den Surfpark.
Animation: Kauth & von Buch - Architekturbüro
Die Akteneinsicht soll die Ratsmitglieder in die Lage versetzen, ein vollumfängliches Bild des Sachverhalts zu erhalten
Die Stadt Krefeld gewährt im Laufe dieser Woche mehreren Ratsmitgliedern Einsicht in die Akten zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 836 (Projekt Surfpark). Nach Veröffentlichung des städtischen Rechtsgutachtens am 18. April waren von Teilen der Politik entsprechende Anträge gestellt worden, denen die Stadt nun umgehend nachkommt. Das Einsichtsrecht des Rates stützt sich auf § 55 der Gemeindeordnung NRW. Demnach ist jedem Ratsmitglied auf Verlangen Akteneinsicht zu gewähren, soweit die Akten der Vorbereitung oder der Kontrolle von Beschlüssen dienen. Dritte sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Akteneinsicht soll die Ratsmitglieder in die Lage versetzen, ein vollumfängliches Bild des Sachverhalts zu erhalten und auf dieser Grundlage weitere Entscheidungen treffen zu können.
Die Akten sind Teil eines laufenden Arbeitsprozesses
Die von der Stadt beauftragte Kanzlei hatte Teile der Unterlagen, die nicht Bestandteil des finalen Gutachtens waren und in die nun Einsicht genommen wird, ausdrücklich als für den internen Gebrauch gekennzeichnet. Die Akten sind Teil eines laufenden Arbeitsprozesses. Sie wurden daher als vertraulich eingestuft und sind entsprechend auswiesen. Die Ratsmitglieder unterliegen einer Verschwiegenheitspflicht. Für die anstehenden politischen Beschlüsse zum Surfpark bietet die Akteneinsicht den Entscheidungsträgern gleichwohl die Möglichkeit, im Sinne einer vollständigen Transparenz umfassende Informationsgrundlagen zu erhalten.
Weitere Informationen zum geplanten Surfpark gibt es hier.
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