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Stadt Krefeld erweitert Fahrradstraßen-Netz
Veröffentlicht am: 17.09.2020
Die Krefelder Stadtverwaltung will das Radfahren attraktiver machen. Das vorhandene Fahrradstraßen-Netz wird jetzt deutlich ausgebaut. Zusätzlich zu den bestehenden 17 Fahrradstraßen auf Stadtgebiet sollen in einem ersten Schritt 16 weitere Fahrradstraßen angelegt werden. Der Start ist in Uerdingen auf der Nikolaus-Groß-Straße zwischen Parkstraße und Traarer Straße erfolgt. Dort sind jetzt auf der Straße Piktogramme aufgebracht und Schilder installiert worden, die eine neue Fahrradstraße für den Stadtteil kennzeichnen. Die Maßnahme erfolgte begleitend zur Europäischen Mobilitätswoche, die noch bis zum 22. September läuft. Zuvor war die Nikolaus-Groß-Straße noch eine Tempo-30-Straße. Die alten Markierungen sind entfernt worden. An der wichtigen Verbindungsstraße im Uerdinger Nordwesten liegen ein Gymnasium und der Uerdinger Stadtpark, es herrscht reger Radverkehr.
Auf der neuen Fahrradstraße in Uerdingen: Michael Hülsmann, Radverkehrsbeauftragter in Krefeld, und Martina Foltys-Banning, Mobilitätsmanagerin.
Foto: Stadt Krefeld, Presse und Kommunikation, Lothar Strücken
Krefelds Oberbürgermeister Frank Meyer, der auch Vorsitzender des Präsidiums in der Arbeitsgemeinschaft fahrrad- und fußgängerfreundlicher Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (AGFS) ist, sieht die Fahrradstraßen insbesondere im Umfeld von Schulen als sinnvolle Maßnahme zur Verkehrssicherung. „Darüber hinaus ist jede Fahrradstraße ein weiterer kleiner Schritt für eine neue Mobilität in Krefeld. Radfahren für Berufstätige, Schüler, Sportler und Freizeitradler muss insgesamt attraktiver werden. Deshalb werden wir jetzt auch zügig die weiteren neuen Fahrradstraßen in die Umsetzung bringen", sagt der Oberbürgermeister. Martina Foltys-Banning, Krefelds Mobilitätsmanagerin, weist auf die Modalitäten der Europäischen Mobilitätswoche hin. „Ein wesentlicher Bestandteil der Europäischen Mobilitätswoche ist für Kommunen die Verpflichtung, Bleibendes zur Förderung der Nahmobilität zu schaffen." Im vergangenen Jahr seien dies die Fahrradständer an der Evertz- und der Rheinstraße gewesen, in diesem Jahr erfolge mit der Nikolaus-Groß-Straße der Startschuss für weitere neue Fahrradstraßen.
Neubeschilderungen sind danach auf folgenden Streckenabschnitten geplant:
- Inrather Straße zwischen An der Pauluskirche und Blumentalstraße, zwischen Blumentalstraße und Flünnertzdyk und zwischen Flünnertzdyk und Stadtbezirksgrenze Hüls;
- Bruckersche Straße zwischen Stadtbezirksgrenze Nord und Steeger Dyk und zwischen Steeger Dyk und Rektoratsstraße;
- Alte Gladbacher Straße vor Einmündung Scharfstraße bis Nauenweg;
- Scharfstraße zwischen Tannenstraße und Alte Gladbacher Straße;
- Roonstraße zwischen Uerdinger Straße und Friedrich-Ebert-Straße;
- Germaniastraße zwischen Grenzstraße und Kaiserstraße und zwischen Kaiserstraße und Rott;
- Tiergartenstraße zwischen Grenzstraße und Kaiserstraße und zwischen Kaiserstraße und Violstraße;
- Alte Krefelder Straße zwischen Kurfürstenstraße und Am Marktplatz/Burgstraße und zwischen Kurfürstenstraße/Augustastraße (hier wird ein sogenannter „Angebotsstreifen" auf der Fahrbahn markiert)
- Oberstraße zwischen Am Obertor und Am Marktplatz;
Teilweise handelt es sich hier um einzelne Fahrradstraßen, die zusammenhängend eine längere Achse bilden - wie etwa bei der Inrather Straße. Weil allerdings Fahrradstraßen nur Strecken sind, die nicht durch eine Kreuzung unterbrochen werden, sind es insgesamt 16 Fahrradstraßen als Strecken. Michael Hülsmann, Krefelds Radverkehrsbeauftragter, sieht in den Fahrradstraßen auch eine Chance, Autoverkehr auf die Hauptrouten zu verlagern, auf diese Art den Verkehr zu lenken. „Die 16 Fahrradstraßen-Abschnitte sind erst der Anfang. Es soll in den kommenden Jahren viele weitere Straßen dieser Art geben", sagt er.
Auf Fahrradstraßen ist vorrangig der Radverkehr zugelassen
Das Verkehrsschild für die Fahrradstraße ist viereckig und weiß. Darauf ist ein blauer Kreis mit weißem Piktogramm eines Fahrrads abgebildet. Auf Fahrradstraßen ist vorrangig der Radverkehr zugelassen. Autos können diese Straßen nachrangig befahren. Für alle Fahrzeuge gilt dort die Höchstgeschwindigkeit 30 Stundenkilometer. Auf Fahrradstraßen haben Radfahrer das Recht, jederzeit nebeneinander zu fahren. Kraftfahrer müssen das Tempo drosseln, um Radfahrer nicht zu behindern. In Krefeld sind diese Fahrradstraßen Teil eines größeren Maßnahmenpakets, das die Nahmobilität stärken soll: Dazu gehören auch die Krefelder Promenade als das Leuchtturmprojekt und Fahrradabstellboxen an wichtigen ÖPNV-Schnittstellen. Auch die Freigabe der Einbahnstraße Königstraße in der Innenstadt für Radfahrer in beide Richtungen hat zur Attraktivitätssteigerung des Radverkehrs beigetragen. Auf allen Fahrradstraßen, so Michael Hülsmann, gelte in aller Regel, dass diese von Radfahrern in beiden Fahrtrichtungen befahren werden können - selbst, wenn es eine Einbahnstraße ist.
Kinder sollen sich sicher im Straßenverkehr bewegen können.
Foto: Stadt Krefeld, Presse und Kommunikation
Auch sogenannte Fahrradzonen als erweiterte Variante einer Fahrradstraße will die Stadtverwaltung perspektivisch einrichten. In der überarbeiteten Straßenverkehrsordnung des Bundes ist vorgesehen, dass ähnlich wie bei „30er-Zonen" ganze Straßenzüge zu Bereichen erklärt werden, in denen die Regeln einer Fahrradstraße gelten - Höchsttempo 30 für alle Verkehrsteilnehmer und freie Fahrt für Radfahrer auch nebeneinander. Diese großräumigeren Fahrradzonen könnten künftig etwa in der Innenstadt eingerichtet werden. Zudem empfehlen die Experten Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung an der Südstraße zwischen Tannenstraße und Roßstraße und an der Wiedstraße zwischen Philadelphiastraße und Von-Beckerath-Platz.
Diese 17 Straßen sind bereits als Fahrradstraßen in Krefeld ausgewiesen
Blücherstraße zwischen Viktoriastraße und Kreisverkehr Hardenbergstraße;
Clemensstraße zwischen Marienstraße und Kölner Straße;
Dießemer Straße zwischen Uerdinger Straße und Neue Linner Straße;
Dionysiusstraße zwischen Frankenring und Westwall;
Jerusalemstraße zwischen Krefelder Straße und Schulstraße;
Kaufmannsstraße zwischen Klever Straße und Tönisberger Straße;
Klever Straße zwischen Am Beckshof und Am Strathhof;
Kreuzstraße zwischen Auf dem Graben und Jerusalemstraße;
Lindenstraße zwischen Corneliusstraße und Westwall;
Mariannenstraße zwischen Neue Linner Straße und Schwertstraße;
Maybachstraße zwischen Breitenbachstraße und Crön;
Niederbruchstraße zwischen Hafelsstraße und Von-Ketteler-Straße;
Petersstraße zwischen Südwall und Markstraße;
Saassenstraße zwischen Odenthalstraße und Kölner Straße;
Steinstraße zwischen Nordwall und Lindenstraße;
Stephanstraße zwischen Petersstraße und Ostwall;
Wallstraße zwischen Südwall und Mittelstraße