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Stadt und Ärzte sorgen für Gesundheitsschutz der Flüchtlinge
Veröffentlicht am: 31.03.2022
Masernimpfungen und Tbc-Testungen werden vorgenommen
Der städtische Fachbereich Gesundheit hat gemeinsam mit der Krefelder Ärzteschaft die notwendigen Vorbereitungen getroffen, um Masernimpfungen und Testungen auf Tuberkulose (Tbc) bei den nach Krefeld gekommenen Flüchtlingen aus der Ukraine vornehmen lassen zu können. Dies ist ein weiterer Teil der vielfältigen Aktivitäten, einen möglichst umfassenden Gesundheitsschutz für die nach Krefeld kommenden Menschen sicherzustellen. „Das Schicksal der Menschen aus der Ukraine bewegt uns sehr. Ich erlebe in unserer Stadt eine große Anteilnahme und Hilfsbereitschaft. Ich bin froh und dankbar, dass wir gemeinsam mit der Krefelder Ärzteschaft und den Kliniken schnell eine Infrastruktur haben aufbauen können, um Masernimpfungen und Tbc-Tests vornehmen zu können", sagt die städtische Gesundheitsdezernentin Sabine Lauxen. Sie betont, dass es darüber hinaus auch eine reguläre Erstuntersuchung bzw. Kontaktaufnahme der in den Unterkünften ankommende Flüchtlinge durch einen Mediziner gibt. Das weitere Vorgehen zu den Masernimpfungen und Tbc-Untersuchungen haben Stadtverwaltung und Ärzte nun festgelegt.
Diese Regeln gelten beim Masernschutz
Hinsichtlich Masern gelten folgende Regeln: Das Masernschutzgesetz gibt vor, dass Personen, die in Gemeinschaftsunterkünften für Asylsuchende oder Flüchtlinge untergebracht sind, über einen kompletten Masernimpfschutz verfügen müssen. Eine Pflicht zur Masernimpfung besteht für Personen im Alter zwischen neun Monaten und 52 Jahren. Einen solchen Impfschutz benötigen also auch die Kinder, die Kitas und Schulen besuchen. Vor Aufnahme in die Schulklassen oder die Kitas muss entsprechend eine Masernschutzimpfung nachgewiesen sein. Die Masernimpfungen werden ab dem kommenden Montag, 4. April, jeweils montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr im Impfzentrum Seidenweberhaus vorgenommen. Mit dem Impfangebot wird sichergestellt, dass die Personen, die in der Ukraine einen solchen Schutz noch nicht erhalten haben, gegen Masern geschützt sind. Zwei Impfungen sind notwendig. Nach erfolgter vollständiger Impfung wird ein internationaler Impfpass ausgestellt.
Ablauf der Tbc-Untersuchung
Für die Tbc-Untersuchung gilt folgendes: Der Gesetzgeber verlangt, dass Personen in Gemeinschaftsunterkünften nach dem Infektionsschutzgesetz eine Untersuchung auf Tuberkulose (Tbc) vornehmen lassen. Personen wiederum, die in privaten Unterkünften untergebracht sind, wird eine entsprechende Untersuchung durch den Fachbereich Gesundheit ebenfalls angeboten. Die Tbc-Testungen für Personen unter 15 Jahren werden - auch parallel mit den Masernimpfungen - ab nächster Woche montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr im Impfzentrum Seidenweberhaus vorgenommen. Aus medizinischen Gründen wird erst getestet, dann geimpft. Menschen aus der Ukraine im Alter von über 15 Jahren müssen ihre Tbc-Röntgenuntersuchung in einem der Krankenhäuser - eine der Helios-Kliniken, Alexianer oder Maria Hilf - vornehmen lassen.
Coronaschutzimpfungen
Auch die Coronaschutzimpfungen laufen weiter. Impfungen zum Schutz vor Corona können - für alle Krefelder Bürger und auch für Flüchtlinge - dann von montags bis freitags von 14 bis 17 Uhr und samstags von 10 bis 18 Uhr im Impfzentrum Seidenweberhaus, Theaterplatz 1, vorgenommen werden.
Die städtische Abteilung Integration bereitet eine Übersetzung aller notwendigen Informationen hinsichtlich Gesundheitsschutz an die Flüchtlinge vor. Diese werden mit Flyern, Broschüren und Aushängen in den Einrichtungen informiert. Die Stadt wird auch auf jene Ukrainerinnen und Ukrainer zugehen, die bei Privatpersonen untergekommen und der Stadtverwaltung entsprechend gemeldet sind.