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Stadt verzichtet im Jubiläumsjahr auf Veranstaltungsgebühren

Veröffentlicht am: 01.03.2023

Logo zum Stadtjubiläum 650 Jahre. Grafik: Stadt Krefeld, Stadtmarketing
Grafik: Stadt Krefeld, Stadtmarketing

Wer im Zuge des Stadtjubiläums eine eigene Veranstaltung organisiert, muss keine Verwaltungsgebühren zahlen

Wer im Zuge des Krefelder Stadtjubiläums eine eigene Veranstaltung organisiert, muss keine Verwaltungsgebühren zahlen. Die Befreiung umfasst nicht nur Sondernutzungsgebühren für öffentliche Flächen, sondern auch Gebühren für Ausschankgenehmigungen, Märkte, fliegende Bauten wie Bühnen und Zelte und weitere Tatbestände. „Wir möchten damit das Grundkonzept unseres Stadtjubiläums nochmals unterstreichen: Jeder kann mitmachen - und wir als Stadt schaffen dafür die passenden Anreize", sagt Oberbürgermeister Frank Meyer. „Dazu gehören neben der Gebührenbefreiung auch finanzielle Förderungen und ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren."

Veranstaltungen können mittels eines speziellen Online-Formulars angemeldet werden

Die rechtlichen Vorschriften, die für Veranstaltungen gelten, müssen natürlich auch im Jubiläumsjahr eingehalten werden - das dient schon der Rechtssicherheit der Veranstalter, vor allem aber der Sicherheit der Teilnehmer. Zentraler städtischer Ansprechpartner für Genehmigungen bleibt das Veranstaltungsmanagement: Wer eine Veranstaltung zu „650 Jahre Krefeld" plant, kann sie nun mittels eines speziellen Online-Formulars anmelden. Nach Einreichung aller Unterlagen reicht das Veranstaltungsmanagement die Anfrage an die beteiligten Fachbereiche und Sicherheitsbehörden weiter.

Es muss ein Eintrag im Veranstaltungskalender erfolgen

Die Gebührenbefreiung gilt im Jahr 2023 ausschließlich für Veranstaltungen zum Stadtjubiläum. Sie müssen auf Krefelder Stadtgebiet stattfinden und öffentlich zugänglich sein. Das Logo „650 Jahre Krefeld" muss auf allen Plakaten, Flyern und sonstigen Werbemitteln verwendet werden. Außerdem muss ein Eintrag im Veranstaltungskalender der Homepage www.krefeld650.de erfolgen.

 

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