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Stadtrat entscheidet für „Kesselhaus“ als neue Veranstaltungshalle

Veröffentlicht am: 03.11.2023

Der Mies van der Rohe-Park. Foto: Stadt Krefeld, Presse und Kommunikation
Blick auf das Kesselhaus im Mies-van-der-Rohe-Businesspark.
Foto: Stadt Krefeld, Presse und Kommunikation

Krefeld bekommt eine neue Veranstaltungshalle

Die Stadt Krefeld bekommt eine neue Veranstaltungshalle - und zwar mit dem „Kesselhaus" im Mies-van-der-Rohe-Campus. Diese Entscheidung hat der Stadtrat in öffentlicher Sitzung am 2. November nach intensiver Diskussion und in geheimer Abstimmung mehrheitlich getroffen. Im Ergebnis sprachen sich 28 Ratsmitglieder für den Vorschlag der Verwaltung aus, 26 votierten dagegen, es gab eine Enthaltung.

Oberbürgermeister Frank Meyer hatte in der Sitzung nochmals deutlich für das Projekt Kesselhaus argumentiert und die Konsequenzen einer ablehnenden Entscheidung skizziert. „Das Kesselhaus ist eine große Chance für Krefeld. Es soll eine Veranstaltungshalle entstehen, die sowohl Strahlkraft in die Region entfalten als auch den Charakter eines besonderen Ortes für die Stadtgesellschaft entwickeln kann", hatte der Krefelder Oberbürgermeister bereits im Vorfeld der Sitzung betont. Entsprechend begrüßte Frank Meyer die nun getroffene Entscheidung des Stadtrates.

Konkret beschlossen hat der Stadtrat - wie von der Verwaltung empfohlen - den Ankauf des entsprechenden Grundstücks von gut 4.500 Quadratmetern mit dem darauf stehenden Kesselhaus zur Errichtung einer neuen Veranstaltungshalle und voraussichtlichen Gesamtkosten von rund 122,6 Millionen Euro netto. Für den Umbau selber sind davon 87,2 Millionen Euro netto vorgesehen, dazu kommen die Grundstücks- und Entwicklungskosten sowie eine „Kostenvarianz" als Absicherung für Risiken von 17,4 Millionen Euro. Weiterhin ist das Zentrale Gebäudemanagement (ZGM) mit Planung und Bau einer Parkpalette auf dem nahegelegenen Parkplatz hinter dem Stadthaus beauftragt worden. Die Kosten hierfür sind auf 6,0 Millionen Euro festgesetzt worden. Auch auf dem Gelände des Mies-van-der-Rohe-Campus sollen Parkflächen geschaffen werden.

Nächster Schritt wird nun die stufenweise Beauftragung des Projektträgers Kruse GmbH & Co. KG

Die aktuelle Zeitplanung sieht eine Fertigstellung des neuen Kesselhauses im Herbst 2029 vor. Nach den erforderlichen Vorarbeiten mit Optimierungsphase und Entwurfsplanung bis Frühjahr 2025 könnte die Baugenehmigung Ende 2025 erteilt und mit dem Umbau begonnen werden. Ein nächster Schritt wird nun die stufenweise Beauftragung des Projektträgers Kruse GmbH & Co. KG mit der Planung und Errichtung der Veranstaltungshalle sein. Dieser wird dann nach Fertigstellung das Kesselhaus betriebsfertig an die Stadt Krefeld übergeben.

Sowohl Musik- und Sinfoniekonzerte, Events und Tagungen verschiedener Art als auch traditionelle Veranstaltungen aus dem Krefelder Brauchtum sollen in der neuen Halle möglich sein. Für das Kesselhaus sind zur Optimierung der Akustik insbesondere für Sinfoniekonzerte der Niederrheinischen Sinfoniker des Theaters verschiedene zusätzliche Maßnahmen vorgesehen. Die Anhebung der Saaldecke um 2,5 Meter erhöht alleine das Raumvolumen um fast 30 Prozent. Außerdem sind Akustikrollos, Deckenreflektoren und veränderte Wandstrukturen geplant. Diese Variante berücksichtigt damit die Bedürfnisse des Orchesters.

Für die Stadt ist die Lösung die wirtschaftlichste

Die Stadtverwaltung hatte unter Begleitung von externen Beratern Sondierungsgespräche geführt und alternative Umsetzungsvarianten wirtschaftlich geprüft. Im Ergebnis war der Vorschlag - Ankauf von Grundstück und Gebäude durch die Stadt und Umbau durch ein beauftragtes Unternehmen - als für die Stadt wirtschaftlichste Lösung herausgearbeitet worden.

Bau- und Planungsdezernent Marcus Beyer und ZGM-Betriebsleiter Rachid Jaghou hatten vor der Ratssitzung nochmals deutlich gemacht, der Kaufvertrag für das Grundstück werde unter der aufschiebenden Bedingung stehen, dass eine Baugenehmigung erteilt und die Kostenobergrenze nicht überschritten werde. Die Stadt Krefeld könne sogar vom Grundstückskauf zurücktreten, wenn sie die Bedingungen und Auflagen der Baugenehmigung als nicht umsetzbar erachte.