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Stadtverwaltung: Steigender Anteil an weiblichen Führungskräften
Veröffentlicht am: 18.01.2024
Das Rathaus am Von-der-Leyen-Platz. Foto: Stadt Krefeld, Presse und Kommunikation, A. Bischof
Verankerung der Gleichberechtigung im Grundgesetz vor 75 Jahren
Vor 75 Jahren wurde die „Gleichberechtigung von Männern und Frauen" in das Grundgesetz aufgenommen. Angesichts dieses „Geburtstags" zeigt der Geschäftsbereichverteilungsplan der Stadtverwaltung Krefeld ein positives Bild: Die 39 Leitungsfunktionen auf Dezernenten- beziehungsweise Fachbereichsleiterebene sind beinahe zur Hälfte mit weiblichen Führungskräften (18, ab 1. April 19) besetzt. Auch leiten immer mehr Frauen technische Fachbereiche, die früher ausschließlich eine Männerdomäne waren. „Wir sehen nicht nur auf den höheren Führungsebenen, sondern auch innerhalb der gesamten Stadtverwaltung eine erfreuliche Entwicklung bezüglich der fairen Verteilung von Leitungs- und Führungsfunktionen", sagt Personaldezernentin Cigdem Bern. „Im Laufe der vergangenen Jahre sind diese Positionen immer mehr mit Frauen besetzt worden." Stand November 2023 seien rund 52 Prozent Frauen in leitenden Funktionen.
Rat hat den aktuellen Gleichstellungsplan 2023 bis 2027 beschlossen
„Als große Arbeitgeberin will die Stadt mit ihrer Personalpolitik Chancengleichheit und Gleichstellung für ihre rund 4.000 Mitarbeitenden erreichen und hat damit Erfolg", sagt Cigdem Bern. Der Abbau von Benachteiligungen, die Förderung der Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit seien Gemeinschaftsaufgaben für alle Arbeitsbereiche und Organisationseinheiten. Die stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte Martina Bergmann berichtet: „Innerhalb der Stadtverwaltung Krefeld wird bereits seit den achtziger Jahren Frauenförderung beziehungsweise die Gleichstellung der Geschlechter praktiziert und die Entwicklung in regelmäßigen Berichten dokumentiert". Den aktuellen Gleichstellungsplan 2023 bis 2027 für die Stadtverwaltung Krefeld hat der Rat der Stadt im Mai des vergangenen Jahres beschlossen. „Unsere Ziele sind unter anderem die Chancengleichheit bei der Besetzung von Führungspositionen und ein ausgeglichenes Verhältnis von weiblichen und männlichen Beschäftigten in allen Bereichen", so Bergmann. „Wir sind überzeugt, dass durch die Umsetzung dieses Plans die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern bei der täglichen Arbeit gezielt gefördert und verbessert werden kann. Damit steigt auch die Arbeitszufriedenheit, und es entsteht ein Qualitätsgewinn für alle", sagt Cigdem Bern.
Seit 18. Januar 1949 im Grundgesetz: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt"
Am 18. Januar 1949 beschließt der Hauptausschuss im Parlamentarischen Rat die Aufnahme des Satzes „Männer und Frauen sind gleichberechtigt" ins Grundgesetz. Das Plenum folgt dem Entwurf am 8. Mai 1949. Mit dem Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes ist somit den Frauen in der Bundesrepublik Deutschland die Rechtsgleichheit auf allen Gebieten garantiert. 75 Jahre später existieren immer noch Rollenvorstellungen und damit einhergehende Arbeitsteilungen, die eine Gleichstellung beider Geschlechter erschweren. Für die Kommunen in NRW bildet das Landesgleichstellungsgesetz die rechtliche Grundlage, damit Mitarbeitenden gleiche Chancen für ihre berufliche Entwicklung erhalten und gleichermaßen an Gestaltungs- und Entscheidungsprozessen partizipieren.
Der Gleichstellungsplan ist als Download zu finden auf der Seite https://www.krefeld.de/de/gleichstellung/frauenfoerderung-in-der-stadtverwaltung/.