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Stolperstein-Verlegung am 9. Dezember in Krefeld
Veröffentlicht am: 03.12.2024
In Krefeld werden am Montag, 9. Dezember, weitere Stolpersteine an drei Orten verlegt. Die Stolpersteine erinnern am letzten bekannten freiwilligen Wohnort an Opfer des Nationalsozialismus. Zu jeder Steinverlegung findet eine kurze inhaltliche Gestaltung in Form von Lesung, Vortrag oder künstlerischer Umsetzung statt. Die erste Verlegung findet um 11 Uhr an der Roßstraße 243 für das Ehepaar Josef und Hedwig Mahler statt. Die nächsten Stolpersteine werden an der Dreikönigenstraße 77 verlegt, wo bereits ein Stein für Gertrud Bell ins Pflaster eingelassen wurde und weitere für Waclaw Ryszka und Käthe Thönnissen folgen. Zum Abschluss wird ein Stein an der Friedrich-Ebert-Straße 240 für Johann Bruster verlegt. Foto: Stadt Krefeld, NS-Dokumentationsstelle.
In Krefeld werden am Montag, 9. Dezember, weitere Stolpersteine an drei Orten verlegt. Die Stolpersteine erinnern an Opfer des Nationalsozialismus an deren jeweils letzten bekannten freiwilligen Wohnort. Zu jeder Steinverlegung findet eine kurze inhaltliche Gestaltung in Form von Lesung, Vortrag oder künstlerischer Umsetzung statt. Die erste Verlegung findet um 11 Uhr an der Roßstraße 243 für das Ehepaar Josef und Hedwig Mahler statt. Die nächsten Stolpersteine werden an der Dreikönigenstraße 77 verlegt, wo bereits ein Stein für Gertrud Bell ins Pflaster eingelassen wurde und weitere für Waclaw Ryszka und Käthe Thönnissen folgen. Zum Abschluss wird ein Stein an der Friedrich-Ebert-Straße 240 für Johann Bruster verlegt.
Roßstraße 243: Josef und Hedwig Mahler
Josef und Hedwig Mahler wurden als Juden verfolgt und waren im kommunistischen Widerstand. Sie wanderten 1938 in die Niederlande aus, wo sie eine Druckerei betrieben. Sie blieben dort auch mit der vorehelichen Tochter Hedwigs in Kontakt, die in Köln bei ihrem Ehemann lebte. Ihnen wurde unter anderem vorgeworfen, über diese Verbindung andere Widerstandskämpfern nach Köln zu schleusen. Beide wurden zeitweise aus den Niederlanden nach Belgien ausgewiesen. 1941 wurden sie unter deutscher Besatzung im Lager Westerbork inhaftiert, von wo aus Josef 1943 nach Deutschland abgeschoben wurde. Er wurde im Düsseldorfer Gefängnis gefoltert, um Informationen für einen Schauprozess in Berlin zu erlangen. Nachdem dies scheiterte, starb Josef Mahler am 1. September 1943 im Gefängnis - angeblich an einem „Herzanfall". Seine Hedwig wurde von Westerbork in das Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz deportiert, wo sie am 17. September 1943 ermordet wurde. Die Steine wurden von der Humanitao-Stiftung gespendet, die die Verlegung gemeinsam mit einer Gruppe des Gymnasiums Horkesgath inhaltlich mitbetreuen wird.
Dreikönigenstraße 77: Gertrud Bell und Käthe Thönnissen
Die deutschen Frauen Gertrud Bell und Käthe Thönnissen wohnten in einem Haus an der Dreikönigenstraße 77. Im Jahr 1941 kam der polnische Zwangsarbeiter Waclaw Ryszka hinzu, mit dem sie sich anfreundeten. Sie gingen verbotenerweise mit ihm aus. Gertrud Bell ging wohl eine Beziehung zu ihm ein. Sie wurden von ihren Hausnachbarn bei der Gestapo denunziert, da privater Kontakt zu polnischen Menschen verboten war. Polen, denen Geschlechtsverkehr mit deutschen Frauen vorgeworfen wurde, sollten nach NS-Richtlinien „sonderbehandelt", das heißt hingerichtet werden. Ryszka wurde am 14. Januar 1942 im Hülser Bruch öffentlich exekutiert. Die beiden Frauen wurden in das KZ Ravensbrück und weiter in das Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau deportiert. Gertrud Bell starb dort am 2. Februar 1943. Käthe Thönnissen kam im August 1944 wieder nach Ravensbrück, wo sie am 10. Februar 1945 entlassen wurde. Sie lebte danach in Krefeld und sagte 1968 in einem Mordprozess gegen den NS-Beamten Bernhard Baatz aus, der für die Tötungen der polnischen Zwangsarbeiter hauptverantwortlich war. Die Stolpersteine wurden von Privatpersonen und einer ukrainischen Lerngruppe in der Freien Evangelischen Gemeinde gespendet, die ebenfalls die inhaltliche Begleitung übernehmen werden.
Friedrich-Ebert-Straße 240: Johann Bruster
Johann „Hans" Bruster war ein Arbeiter, dem 1937/1938 innerhalb von zwölf Monaten fünf Mal Verstöße gegen das „Heimtückegesetz" vorgeworfen wurden. Dieses Gesetz verbot unter anderem das Verächtlichmachen und Beleidigen der NSDAP, ihrer Funktionäre und Symbole. Er wurde im Januar 1938 nach drei dementsprechenden Vorfällen zu sechs Wochen Gefängnis verurteilt. Als er im August 1938 erneut verhaftet wurde, stellte ein Sondergericht in Düsseldorf das Verfahren ein. Das Amtsgericht Krefeld verurteilte ihn wegen „Groben Unfugs" zu erneuten sechs Wochen Gefängnis. Die Gestapo nahm ihn in „Schutzhaft" und brachte ihn in das KZ Buchenwald, wo er bis Dezember 1942 einsaß und schwere Arbeit verrichten musste. Er wurde letztendlich im August 1943 von der Krefelder Gestapo entlassen, weil er im Gegenzug zur Wehrmacht einberufen wurde. Bruster überlebte den Krieg und erhielt aufgrund seiner bleibenden körperlichen Verletzungen und seiner finanziellen Notlage Entschädigungszahlungen. Johann Bruster starb 1978 in Krefeld. Der Stein wurde von einer Privatperson gespendet. Die inhaltliche Begleitung wird von einer Schule übernommen.