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Studierendenwohnheim soll Unterkunft für Geflüchtete werden

Veröffentlicht am: 08.12.2023

Rat entscheidet über weitere Anmietung

Rund 2.300 Menschen (Stand 4. Dezember), die aus ihrer Heimat nach Deutschland geflohen sind, leben aktuell in Unterkünften, die ihnen die Stadt Krefeld zur Verfügung stellt. Nach den Vorgaben des Flüchtlingsaufnahmegesetzes wäre die Stadt verpflichtet, weitere 546 Geflüchtete aufzunehmen. „Diese Zahl ist erfahrungsgemäß starken Schwankungen unterworfen und lässt keine hinreichend genaue Planung von Aufnahmekapazitäten zu. Wir können jedoch zumindest aufgrund der aktuellen weltpolitischen Lage unter anderem im Nahen Osten und in der Ukraine nicht davon ausgehen, dass die Zahl der Menschen, die in die EU und die Bundesrepublik Deutschland flüchten, signifikant sinkt", stellt Stadtdirektor Markus Schön fest. Da die Kapazitäten zur Unterbringung Geflüchteter in Krefeld mittlerweile erschöpft sind, beabsichtigt die Verwaltung, das ehemalige Studierendenwohnheim an der Gladbacher Straße 346/Obergath 211-215 für die Dauer von 15 Jahren als Unterkunft für geflüchtete Menschen anzumieten. Der Rat wird in seiner Sitzung am Dienstag, 12. Dezember, darüber entscheiden.

Für die von der Verwaltung beabsichtigte langfristige Anmietung des Objektes an der Gladbacher Straße spricht auch die aktuelle Unterbringungssituation in Krefeld: Die Gemeinschaftsunterkunft Siemesdyk soll aufgrund ihres schlechten baulichen Zustands ab 2026 ersetzt werden und kann bis dahin voraussichtlich nicht mehr vollständig genutzt werden. Bis Mitte 2024 gibt es noch zwei vorübergehend angemietete mobile Unterbringungsmöglichkeiten am Reepenweg und an der Westparkstraße 7. Darüber hinaus hat die Verwaltung sukzessive Verträge über 138 Betten mit Krefelder Beherbergungsbetrieben geschlossen. Diese vergleichsweise kostenintensiven Anmietungen, könnten bei entsprechender Entspannung der Aufnahmesituation binnen weniger Monate gekündigt werden. Auch die Turnhalle an der Breslauer Straße, die erst seit kurzem für die Unterbringung Geflüchteter genutzt wird, könnte gegebenenfalls kurzfristig dem Schul- und Sportbetrieb zurückgeben werden. Zudem würde man die Inanspruchnahme weiterer Turnhallen vermeiden.

Hier wird deutlich mehr Privatsphäre ermöglicht und damit eine gute Voraussetzung für gelingende Integration geschaffen

Das Zentrale Gebäudemanagement (ZGM) hat die Anmietung des ehemaligen Studierendenwohnheims an der Gladbacher Straße vorgeschlagen, um den großen Bedarf an Wohnraum für Hilfesuchende zu decken. Das Objekt ist zum Teil mit Küchen und Zimmereinrichtung ausgestattet, die ebenfalls Bestandteil des Mietverhältnisses würden. Neben den Wohneinheiten umfasst der Standort Gewerbeflächen im Erdgeschoss und Kellerflächen sowie zehn Pkw-Stellplätze. „Für die Anmietung des Objekts sprechen zum einen die notwendigen Auswirkungen auf die Aufnahmekapazitäten, zum anderen ist auch die Gebäudestruktur für eine Unterbringung von Geflüchteten überaus geeignet", erklärt ZGM-Leiter Rachid Jaghou. „Die Unterkunft ermöglicht die flexible Belegung mit Einzelpersonen oder Familien, ohne dass Konflikte durch die Gemeinschaftsnutzung von Küche und Bad entstehen", ergänzt Andreas Pamp, Leiter des Fachbereichs Migration und Integration. „Zudem wird hier deutlich mehr Privatsphäre ermöglicht und damit eine gute Voraussetzung für gelingende Integration geschaffen".

Die Flächen im ehemaligen Studierendenwohnheim verfügen über 47 Wohnungen mit 135 einzeln nutzbaren Wohneinheiten (Zimmern mit gemeinsamen Küchen, Badezimmern und WC). Im Zuge der geplanten Nutzung kann eine Maximalbelegung von 150 bis 170 Plätzen erreicht werden. Das ZGM hat die Flächen am 23. November gemeinsam mit dem Fachbereich Migration und Integration sowie dem Fachbereich Feuerwehr und Zivilschutz eingehend besichtigt. Festgestellte Mängel wären durch den Vermieter bis zur Übergabe zu beseitigen. Dies gilt auch für einige Räumlichkeiten, die aktuell noch von Studierenden bewohnt sind und zu einem späteren Zeitpunkt an die Stadt übergeben werden. Das Erdgeschoss mit den vorhandenen Gewerbeflächen soll entsprechend den Anforderungen des Fachbereichs Migration und Integration für die Nutzung als Büro- und Beratungsräume für Unterbringungsbetreuung und Sozialarbeit umgebaut und hergerichtet werden. Bezüglich des konkreten Vorgehens befindet sich die Stadt mit dem Vermieter in der Abstimmung. Falls der Stadtrat der geplanten Anmietung der Immobilie zustimmt, wird die Verwaltung vor dem Bezug durch Geflüchtete in einem Bürgerdialog Anwohner, Gewerbetreibende und Organisationen, die in unmittelbarer Nähe zum Objekt wohnen, leben und arbeiten, über die Flüchtlingsunterkunft informieren.