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Was können Bürger unternehmen, um ihre Energiekosten für Beleuchtung zu senken?

Veröffentlicht am: 05.10.2022

Die Stadt Krefeld gibt Energie-Tipps zum Thema "Beleuchtung". Grafik: Stadt Krefeld, Presse und Kommunikation
Die Stadt Krefeld gibt Energie-Tipps zum Thema "Beleuchtung".
Grafik: Stadt Krefeld, Presse und Kommunikation

Die Preise für Energie - Strom und Gas - sind deutlich gestiegen. Wie reagiert die Krefelder Stadtverwaltung, an welchen Stellen wird bereits Strom und Gas gespart? Und wie können die Bürger selbst Energie und Kosten sparen? In fünf Rubriken liefern wir Hinweise, geben Linktipps und Informationen. In diesem Teil geht es um das Thema Beleuchtung. Knapp zehn Prozent der Jahresstromkosten entfallen in den Haushalten auf die Beleuchtung. Auch hier lässt sich Geld sparen.

 

Was können Bürger unternehmen, um ihre Energiekosten für Beleuchtung zu senken?
  • Licht abschalten: Sehr einfache, aber auch sehr energiesparende Regel: Licht abschalten, wenn man nicht im Raum ist. Das erfordert einiges an Disziplin, ist aber wohl die effektivste Form des Energiesparens.
  • Energiesparlampen: Möglichst Lampen mit hoher Energieeffizienz kaufen. Zur Orientierung: A bedeutet, dass die Energieeffizienz sehr hoch ist, G wiederum ist sehr niedrig. Die Klassifizierung erfolgt gemäß des neuen EU-Energielabels. LED-Birnen sind noch effizienter als Energiesparleuchten. Sie kosten jedoch auch etwas mehr. Faustregel: Je länger eine Lampe leuchtet, desto eher lohnt sich eine Energiesparlampe. QR-Codes auf der Verpackung helfen bei Lampen mittlerweile bei der Orientierung.
  • Leuchtintensität beachten: Wie kalt oder warm eine Birne leuchtet, wird auf der Verpackung im Wert Kelvin (K) angegeben. Tageslichtweiß (6500 K) ist an Orten sinnvoll, wo etwa handwerklich gearbeitet wird. 4500 K (Neutralweiß) eignet sich für Küche, Bad oder Flur. Warmweiß (2700 K) sind für Wohn- und Schlafzimmer geeignet.
  • Tageslicht nutzen: Gerade in der dunklen Jahreszeit so viel Licht wie möglich ins Haus lassen. Vorhänge weit zurückschieben. So muss kein künstliches Licht erzeugt werden. Auch helle Wände helfen, einen Raum hell wirken zu lassen.
  • Bewegungsmelder: Manche Bereiche wie Garage oder Eingangsbereich müssen nicht dauerhaft beleuchtet sein, sondern nur bei Bedarf. Ein Bewegungsmelder mit Dämmerungsschalter spendet nur dann Licht, wenn es benötigt wird. Das spart Energie.
  • Winterbeleuchtung zurückfahren: In der dunklen Jahreszeit freuen wir uns über helle Lichtquellen. Wie viel muss es sein?
  • Leuchten abstauben: Manchmal hilft es auch, die Leuchten von Schmutz zu befreien. Staub raubt Licht.

 Energiespar-Tipps aus der Stadtverwaltung. Grafik: Stadt Krefeld, Presse und Kommunikation
Grafik: Stadt Krefeld, Presse und Kommunikation

 

Was unternimmt die Stadtverwaltung im Bereich der Energieeinsparung?

Die Stadt Krefeld hat ebenfalls vielfältige Maßnahmen vorgesehen, um Energie einzusparen. Diese Maßnahmen geschehen auf Basis von Verordnungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Über die derzeit festgelegten Maßnahmen hat die Stadtverwaltung dem Stadtrat in seiner Sitzung vom 14. September 2022 berichtet. Die Verwaltung beabsichtigt folgende Maßnahmen bzw. Prüfaufträge:

  • Die Raumtemperatur in öffentlichen Gebäuden wird während der Heizperiode in der Regel auf das gesetzliche Minimum reduziert. Zielmarke sind maximal 19 Grad Celsius. Derzeit finden Begehungen der Räume statt. Temperatursenkungen, Veränderung von Heizkurven, hydraulischer Abgleich und Abschaltung von Warmwasseraufbereitungen sind, vorbehaltlich technischer Möglichkeiten und Ressourcen, bis 17.10.2022, Ende der Herbstferien, umzusetzen. Ausgenommen von den Absenkungen sind Kitas und Schulen, dort werden 22 bzw. 20 Grad Celsius angepeilt.
  • Die Betriebszeiten von Heizung, Lüftung und Kälte werden überprüft, angepasst und reduziert, sofern technisch möglich. Soweit die technischen Voraussetzungen vorliegen wird ein hydraulischer Abgleich durchgeführt oder zumindest im ersten Schritt die Heizkurve angepasst.
  • Vorhandene raumlufttechnische Anlagen werden auf mögliche Reduktion des Luftumsatzes und der Temperaturregelung geprüft und soweit es die Pandemielage zulässt und die technischen Voraussetzungen dazu vorhanden sind auf den geringstmöglichen Energieverbrauch eingestellt.
  • Die Wassertemperatur wird im Badezentrum Bockum und im Bad am Stadtpark Fischeln auf 26 Grad Celsius (Hauptbecken), im Lehrschwimmbecken Linn auf 29 Grad Celsius sowie im Lehrschwimmbecken Stettiner Straße auf 29 Grad Celsius reduziert. Ausnahmen sind hier spezielle Kursangebote am Wochenende wie „Babyschwimmen" und „Rheumaliga". Im Stadtbad Uerdingen erfolgt keine Reduzierung der Wassertemperatur; ein Warmbadetag wird dort nicht angeboten. Gleichermaßen wird in den Freibädern - im Hinblick auf die auslaufende Saison - keine Reduzierung vorgenommen.
  • Die Außenbeleuchtung öffentlicher und repräsentativer Gebäude wird in der Regel reduziert oder abgeschaltet, sofern Sicherheitsbelange nicht entgegenstehen. Bei welchen dies möglich ist, wird geprüft.
  • Wo rechtliche und technische Belange es zulassen soll die Warmwasseraufbereitung in ausgewählten öffentlichen Gebäuden abgeschaltet werden.
  • Mit Ausnahme der Kindertagesstätten wird die Warmwasserbereitung für Handwaschbecken soweit wie aus hygienischen Gründen umsetzbar dezentral abgestellt.
  • Umstellungen auf nicht-fossile Energieträger und energetische Sanierungen von öffentlichen Gebäuden werden forciert.
  • Die städtischen Dienststellen werden aufgefordert zu prüfen, inwieweit mobiles Arbeiten zu einer optimalen Raumnutzung beitragen kann.
  • Die städtischen Dienststellen werden aufgefordert weitere Energiesparmaßnahmen zu identifizieren und die Resilienz im Hinblick auf eine Gasmangellage fachbereichsbezogen zu prüfen.
  • Grundsätzlich wird die Nutzung von privaten Elektrogeräten dort untersagt, wo eine zentrale Nutzung in Teeküchen o.ä. möglich ist.
  • Die Verkehrsbehörde und der Kommunalbetrieb Krefeld prüfen, inwieweit Ampelanlagen über das bisherige Maß hinaus abgeschaltet werden können, etwa in der Nacht.
  • Es ist zu prüfen inwieweit die Straßenbeleuchtung reduziert werden kann, ohne dass Verkehrssicherungspflichten und präventive Sicherheitsaspekte beeinträchtigt werden.

 

Wo gibt es weitere Tipps zum Energiesparen?

Informationen gibt es unter anderem auf folgenden Seiten:

 

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