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Weitere Kontrollen in Quartieren rund um die Schwertstraße
Veröffentlicht am: 04.11.2022
Der Kommunale Ordnungsdienst im Einsatz (KOD).
Bild: Stadt Krefeld, Presse und Kommunikation
Kontrollen rund um das geplante Drogenhilfezentrum
Der Kommunale Ordnungsdienst der Stadt Krefeld hat die Präsenz in den Quartieren rund um das geplante Drogenhilfezentrum an der Schwertstraße weiter intensiviert. Ordnungsdezernent Ulrich Cyprian hatte zuletzt bei einem Bürgerdialog in den Räumen des Pfarrheims von St. Stephan darauf hingewiesen, dass bereits im Vorfeld der Eröffnung des Drogenhilfezentrums Maßnahmen auf dem Feld Sicherheit und Ordnung in den Quartieren erfolgen würden. Der städtische Sicherheitsbeauftragte Frank Kollenbroich verweist nun auf aktuelle Zahlen des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD): So sind im Zeitraum vom 18. Oktober bis 1. November im Umfeld der Schwertstraße 61 Bürgergespräche geführt worden, 66 Hinweise auf Vermüllung sind aufgenommen sowie 100 Parkverstöße geahndet worden. Verstöße gegen die Ordnungsbehördliche Verordnung (OBV) wurden durch den KOD zweimal, Alkoholverstöße viermal und Drogenkonsum einmal festgestellt. Im Rahmen der Mobilen Wache des KOD befinden sich die Ordnungskräfte auch weiterhin mehrere Stunden täglich im direkten Umfeld des künftigen Drogenhilfezentrums und greifen ordnungsrechtliche Störungen auf. Zudem können die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar in Kontakt zu den Ordnungskräften treten und Hinweise auf Missstände geben.
Erneut haben außerdem Dienstkräfte des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung und der „Finanzkontrolle Schwarzarbeit" des Hauptzollamtes Krefeld am vergangenen Sonntag Kontrollen in Kiosken vorgenommen. Insgesamt wurden 18 Kioske - unter anderem in den Quartieren rund um das geplante Drogenhilfezentrum - kontrolliert. Dabei wurden 16 bußgeldbewehrte Verstöße sowie weitere ordnungsrechtliche Verstöße festgestellt. Die Kräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit überprüften in 17 Kiosken die Beschäftigungsverhältnisse der angetroffenen Mitarbeitenden. Dies geschah sowohl durch Personenbefragungen als auch durch die Prüfung der Geschäftsunterlagen. Zweck der Prüfungen ist die Bekämpfung der Schwarzarbeit und Überprüfung der Einhaltung des Mindestlohnes. In zehn Fällen konnten Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, hiervon in fünf Fällen hinsichtlich der Beitragsvorenthaltung, in drei Fällen hinsichtlich der Mindestlohnunterschreitung sowie in zwei Fällen hinsichtlich des Leistungsmissbrauchs. Weitere Prüfungen sind noch notwendig. Die gemeinsamen Kontrollen der Kioskbetriebe durch den Fachbereich Sicherheit und Ordnung sowie das Hauptzollamt Krefeld sollen auch künftig fortgesetzt werden.