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Zahl der Anzeigen zu Tierschutz in Krefeld auf 270 gestiegen

Veröffentlicht am: 01.10.2024

Die Minipigs und Schafe sind derzeit an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet untergebracht. Es werden neue Halter gesucht. Foto: Stadt Krefeld, Presse und Kommunikation
Die Minipigs und Schafe sind derzeit an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet untergebracht. Es werden neue Halter gesucht.
Foto: Stadt Krefeld, Presse und Kommunikation

In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Tierschutzfälle in Krefeld weiter gestiegen. Gab es in den Jahren 2021 sowie 2022 noch rund 210 Tierschutzanzeigen, so lag die Zahl 2023 bei 270 Anzeigen. Dies bedeutet eine Steigerung um 29 Prozent. Wenn Hinweise oder Erkenntnisse auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz vorliegen, schreitet die Fachabteilung Veterinär- und Lebensmittelüberwachung im städtischen Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz ein. Gemäß § 16a des Tierschutzgesetzes trifft die zuständige Behörde die zur Beseitigung festgestellter Verstöße und die zur Verhütung künftiger Verstöße notwendigen Anordnungen. Wenn Tiere erheblich vernachlässigt sind oder schwerwiegende Verhaltensstörungen aufzeigen, kann die Behörde sie dem Halter fortnehmen und so lange auf dessen Kosten anderweitig pfleglich unterbringen, bis Haltung nach den Regeln des Tierschutzgesetzes (§ 2) sichergestellt ist.

Aktuell sucht die Fachabteilung Veterinär- und Lebensmittelüberwachung ein neues Zuhause für mehrere sogenannte Minipigs (Minischweine) sowie Schafe, Hühner, Gänse, Enten und Ziegen. Vor wenigen Monaten mussten aufgrund einer tierschutzrechtlichen Maßnahme insgesamt rund 90 Tiere aus einer privaten Haltung fortgenommen werden. Dies war im konkreten Fall notwendig, da die Unterbringung der Tiere mangelhaft war und die Versorgung der Tiere nicht mehr gewährleistet werden konnte. Die 108 Tiere sind aktuell an verschiedenen Stellen in Krefeld untergebracht und werden versorgt. Derzeit werden rund 50 Minipigs jeder Geschlechts-, Alters- und Gewichtsklasse versorgt. Alle Tiere sind kerngesund, die Eber sind allesamt kastriert. Darüber hinaus wird noch für rund 20 Schafe ein neues Zuhause gesucht. Es handelt es sich in erster Linie um Heidschnucken-Einkreuzungen sowie Kamerunschafe.

Tierschutzgesetz gibt den Rahmen für Tierhaltungen vor

In der Fachabteilung Veterinär- und Lebensmittelüberwachung kümmern sich derzeit fünf Kolleginnen und Kollegen um die Einhaltung der Vorgaben des Tierschutzgesetzes im Stadtgebiet. Immer wieder gehen Hinweise bei der Stadtverwaltung ein, dass es Tieren in privaten Haltungen nicht gut gehen soll - die Hinweise reichen vom Wellensittich bis zum Schwein, von der Schlange bis zur Spinne. Das Tierschutzgesetz gibt bei Tierhaltungen den Rahmen vor. Es stellt klar, dass das Leben und Wohlbefinden eines vom Menschen gehaltenen Tieres zu schützen ist und ihm von niemandem „ohne vernünftigen Grund" - so steht es im Gesetz - Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden darf. Wer dagegen verstößt, kann mit Bußgeldern, Haltungsuntersagungen oder sogar Freiheitsstrafen belegt werden. Für die Ermittlung solcher tierschutzrechtlichen Verfahren ist die örtlich zuständige Veterinärbehörde zuständig.

Immer wieder kommt es vor, dass das Team Vorkehrungen treffen muss, um die Lebensbedingungen der Tiere nachhaltig zu verbessern. So kann angeordnet werden, dass die Tiere einem niedergelassenen Tierarzt vorgeführt werden müssen oder die Wohnung entrümpelt, gesäubert und aufgeräumt werden muss. Es ist aber auch möglich, dass Tiere befristet oder dauerhaft vom Halter fortgenommen und auf dessen Kosten anderweitig pfleglich untergebracht werden. Diese Tiere werden dann in der Regel im Tierheim Krefeld untergebracht und versorgt. Die Behörde kann den Haltern das zukünftige Halten von Tieren aber auch untersagen, wenn die Gegebenheiten so schlecht sind, dass eine Rückführung der Tiere nicht mehr in Betracht kommt. In diesen Fällen kann die Behörde die fortgenommenen Tiere veräußern, um die durch die Fortnahme und Versorgung der Tiere entstandenen Kosten zu reduzieren. Ist eine Veräußerung der Tiere aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich, kann die Behörde sogar die Tötung der fortgenommenen Tiere veranlassen.

Verschiedene Gründe für die gestiegene Anzahl an Hinweisen

Die Gründe für die gestiegene Anzahl an tierschutzrechtlichen Hinweisen sind vielfältig. So ist es ein bundesweites Phänomen, dass insbesondere während der Corona-Pandemie in vielen Haushalten Haustiere angeschafft wurden und die Tiere nach Auslaufen der Homeoffice-Regelungen nun nicht mehr betreut werden können. Auch sind die Kosten für tiermedizinische Kosten durch die im November 2022 angepasste Gebührenordnung der Tierärzte gestiegen. Der Fortschritt in der Veterinärmedizin führt dazu, dass für immer mehr Krankheiten Therapieoptionen bestehen, die in der Regel sehr teuer sind. Hierdurch wird aber die Schwelle, ab der ein krankes Tier eingeschläfert werden darf oder muss, noch einmal angehoben.

Im konkreten Fall der Minipigs und Schafe können Termine zur Begutachtung der Tiere vereinbart werden unter Telefon 0 21 51 / 86 23 80 oder per E-Mail an amtstierarzt@krefeld.de. Zu beachten ist, dass für die Tiere eine kleine Schutzgebühr erhoben wird.