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Projektförderung

Ab sofort können Anträge auf Projektförderung aus der freien Krefelder Kulturszene für das Jahr 2025 im Kulturbüro eingereicht werden.

Gemäß den Richtlinien werden die Anträge in einer Jury beraten. Beantragt werden können Summen ab 500 Euro.

Antragsberechtigt sind
- Einzelkünstler:innen aller Kunstsparten aus der freien Krefelder Kulturszene mit Wohn- oder Arbeitssitz (Atelier, Produktionsfläche etc.) in Krefeld, deren Aktionen und Projekte in und für Krefeld konzipiert und durchgeführt werden.
- Kulturinitiativen und kulturelle Veranstaltungsstätten in freier Trägerschaft, die ihren Arbeitssitz in Krefeld haben.

Personen, Kulturvereine o.ä., die bereits eine institutionelle Förderung durch das Kulturbüro erhalten, sind dann antragsberechtigt, wenn sich das Projekt signifikant von dem Kerngeschäft unterscheidet, für das eine institutionelle Förderung gewährt wurde.

Wer für die erste Jurysitzung einen Antrag einreichen möchte, kann dies bis zum 9. Februar 2025, 24 Uhr, tun. Die Jury wird dann die rechtzeitig eingegangenen Anträge in einer Sitzung in der zweiten Februarhälfte beraten.

Das digitale Antragsformular finden Sie hier und die Richtlinie können Sie im Downloadbereich am Ende dieser Seite öffnen. Für Förderanträge ist die Mailadresse projektfoerderung@krefeld.de eingerichtet. Der Online-Antrag kann auch ausgefüllt als PDF heruntergeladen und ausgedruckt werden und beim Kulturbüro der Stadt Krefeld, Friedrich-Ebert-Str. 42, 47799 Krefeld, postalisch eingereicht werden.