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Ab wann beginnt die Schulpflicht?
Kinder und Jugendliche, die zugewandert sind, sind nicht nur schulpflichtig, sondern haben wie jedes andere Kind das Recht, eine Schule zu besuchen. Kinder und Jugendliche werden dann schulpflichtig, wenn sie einer Gemeinde oder Kommune zugewiesen worden sind. Familien, die in Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes wohnen, sind davon ausgenommen.