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Aktuelle Pressemitteilungen

Informationen für ukrainische Staatsangehörige, die aus der Ukraine geflohen sind

Ukrainische Staatsangehörige halten sich derzeit auch ohne Aufenthaltserlaubnis rechtmäßig in Deutschland auf.
Eine Arbeitserlaubnis besteht aber erst nach Vorsprache bei der Ausländerbehörde. Der Fachbereich Migration und Integration rät Menschen aus der Ukraine davon ab, Asylanträge zu stellen.
Die meisten Vertriebenen können schon jetzt Aufenthaltserlaubnisse bis zum 04.03.2024 erhalten; das gilt auch für Personen, die sich schon vor dem 24.02.2022 als Touristen in Deutschland aufgehalten haben.
Vertriebene, die sich in Krefeld aufhalten, können an der Adresse "Am Hauptbahnhof 5" vorsprechen, werden registriert und anschließend an die benötigten Stellen (Unterkunft, Sozialhilfe) verwiesen.
Bei Fragen zur aufenthaltsrechtlichen Situation ist der Fachbereich Migration und Integration unter der Rufnummer 02151/86-4444 sowie unter der Mailadresse auslaenderamt@krefeld.de erreichbar.

 

Achtung: Zum Schutz aller Besucher*innen und Mitarbeitenden der Verwaltung vor Infektionen mit dem Coronavirus, bittet die Stadtverwaltung Krefeld Sie um Einhaltung der 3G-Regel bei Zutritt zu den Verwaltungsgebäuden.
Bitte zeigen Sie Ihren entsprechenden Nachweis, dass Sie geimpft, genesen oder getestet sind sowie ein amtliches Ausweisdokument bei Betreten des Gebäudes unaufgefordert vor.

Innerhalb des Gebäudes des Fachbereiches Migration und Integration besteht Maskenpflicht.

Die Hotline der Abteilung Migration/Ausländerbehörde ist unter der Nummer 0 21 51 / 86-2333 oder per E-Mail unter auslaenderamt@krefeld.de erreichbar.

 

Zu folgenden Anliegen können Termine vereinbart werden:

Ausländerbehörde/Abteilung Migration
Anmeldungen des Wohnsitzes

Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln, Aufenthaltsgestattungen und Duldungen im Ausnahmefall: Es droht der Verlust des Arbeitsplatzes, der Krankenversicherungsschutz ist gefährdet. Hinweis: Das Jobcenter Krefeld sowie die städtischen Bereiche Asylbewerberleistungen und Grundsicherung sind informiert und die Hilfen werden zunächst auch ohne Vorlage eines gültigen Aufenthaltstitels/einer Aufenthaltsgestattung/einer Duldung weitergezahlt.

Alle Klientinnen und Klienten, die andere Anliegen haben die eine persönlichen Vorsprache erfordern, können nur in Notfällen einen Termin erhalten.

Termine können über das

Finanzielle Hilfen für Asylbewerber (Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetzt, Krankenhilfe)

Dringende Anliegen können über die Hotline 0 21 51 / 86-3015 besprochen und ggf. ein Termin vereinbart werden.

Unterkünfte für Geflüchtete/Sozialarbeit

Hinweis: Privatpersonen, die nicht in der jeweiligen Unterbringungseinrichtung wohnen, dürfen die Einrichtungen aus Gründen des Infektionsschutzes der Bewohner nicht mehr betreten. Besuche sind daher leider bis auf Weiteres ausgeschlossen.

Für die Bewohnerinnen und Bewohner steht die Unterkunftsbetreuung weiterhin als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Die Sozialarbeit kann wie bisher telefonisch kontaktiert werden. Sie wird bis auf Weiteres nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung vor Ort in den Unterkünften tätig. Eine anlasslose aufsuchende Arbeit kann leider nicht mehr stattfinden.

Für den Aufgabenbereich der Unterkünfte ist ebenfalls eine Hotline eingerichtet: 0 21 51 / 86-3699

Neben den o.g. Hotline-Rufnummern wird soweit möglich eine Erreichbarkeit aller Aufgabenbereiche des Fachbereiches Migration und Integration über die im Internet benannten telefonischen Dienstnummern der Mitarbeitenden und über E-Mail gewährleistet. Eine Übersicht erhalten Sie, wenn sie unten im Linkbereich auf Telefonbuch des Fachbereichs klicken.

Der Fachbereich Migration und Integration bemüht sich die Erreichbarkeit innerhalb folgender Öffnungszeiten sicherzustellen:

montags bis freitags vormittags von 8.30 bis 12.30 Uhr, montags bis mittwochs nachmittags von 14.00 bis 16.00 Uhr und donnerstags nachmittags von 14.00 bis 17.30 Uhr.

Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahmen. Bleiben Sie gesund!