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Chancenaufenthalt
Chancen-Aufenthaltserlaubnis
Seit dem 31.12.2022 ist das Gesetz zum Chancen-Aufenthaltsrecht in Kraft. Die Chancen-Aufenthaltserlaubnis soll denjenigen eine Bleibeperspektive ermöglichen, die am 31.10.2022 seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland leben und aktuell im Besitz einer Duldung sind. Die Aufenthaltserlaubnis wird bei Vorliegen der in § 104c Aufenthaltsgesetz (AufenthG) genannten Voraussetzungen für einen Zeitraum von 18 Monaten erteilt und gibt dem Inhaber die Chance, in diesem Zeitraum die Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel nach § 25a AufenthG oder § 25b AufenthG zu erfüllen.
Rechtliche Grundlagen
§ 104c Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Zielgruppe des Chancen-Aufenthaltsrechts
- Geduldete Ausländer und Ausländerinnen, die am 31.10.2022 seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben
- Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige ledige Kinder, die mit den Anspruchsberechtigten in häuslicher Lebensgemeinschaft leben
- Volljährige ledige Kinder, die bei Einreise minderjährig waren und noch in häuslicher Gemeinschaft mit den Anspruchsberechtigten leben
Voraussetzungen zum Erhalt des Chancen-Aufenthaltsrecht
- Sie müssen aktuell im Besitz einer Duldung sein
- Sie müssen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen
- Sie dürfen nicht wegen einer im Bundesgebiet begangenen vorsätzlichen Straftat verurteilt worden sein (Geldstrafen von insgesamt bis zu 50 Tagessätzen oder bis zu 90 Tagessätzen wegen Straftaten, die nach dem Aufenthaltsgesetz oder dem Asylgesetz nur von Ausländern begangen werden können, oder Verurteilungen nach dem Jungendstrafrecht, die nicht auf Jugendstrafe lauten, bleiben grundsätzlich außer Betracht)
- Sie dürfen nicht wiederholt vorsätzlich falsche Angaben gemacht oder über Ihre Identität oder Staatsangehörigkeit getäuscht haben
Formen der Antragstellung
Sie können schriftlich, per Post oder auf elektronischem Wege mitteilen, dass Sie das Chancen-Aufenthaltsrecht beantragen möchten oder können das Online-Antragsformular am Ende dieser Seite dafür nutzen.
Das Chancen-Aufenthaltsrecht gilt für drei Jahre und kann bis einschließlich zum 30.12.2025 beantragt werden.
Gebühren
Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104c Aufenthaltsgesetz werden Gebühren in Höhe von 100,00 Euro pro Aufenthaltstitel bzw. 50,00 Euro pro Aufenthaltstitel für Minderjährige fällig. Für Personen, die für ihren Lebensunterhalt auf Sozialleistungen angewiesen sind, ist die Erteilung kostenfrei.
Nach Erhalt des Chancen-Aufenthaltsrechts
Die Chancen-Aufenthaltserlaubnis wird einmalig für die Dauer von 18 Monaten erteilt und ist nicht verlängerbar. In den 18 Monaten haben Sie Zeit, die Voraussetzungen für ein Bleiberecht nach § 25a bzw. § 25b AufenthG zu erfüllen.
Kontakt
Anschrift
Fachbereich Migration und Integration
Am Hauptbahnhof 5
47798 Krefeld
Downloads
- Beratungsstellen (PDF 189 KB)
- FAQ zum Chancen-Aufenthaltsrecht (PDF 106 KB)
- Merkblatt zum Chancenaufenthalt_albanisch (PDF 151 KB)
- Merkblatt zum Chancenaufenthalt_arabisch (PDF 216 KB)
- Merkblatt zum Chancenaufenthalt_armenisch (PDF 384 KB)
- Merkblatt zum Chancenaufenthalt_dari (PDF 196 KB)
- Merkblatt zum Chancenaufenthalt_deutsch (PDF 156 KB)
- Merkblatt zum Chancenaufenthalt_englisch (PDF 149 KB)
- Merkblatt zum Chancenaufenthalt_farsi (persisch) (PDF 204 KB)
- Merkblatt zum Chancenaufenthalt_französisch (PDF 163 KB)
- Merkblatt zum Chancenaufenthalt_hindi (PDF 348 KB)
- Merkblatt zum Chancenaufenthalt_kurdisch (kurmanci) (PDF 338 KB)
- Merkblatt zum Chancenaufenthalt_kurdisch (so) (PDF 234 KB)
- Merkblatt zum Chancenaufenthalt_mazedonisch (PDF 193 KB)
- Merkblatt zum Chancenaufenthalt_russisch (PDF 373 KB)
- Merkblatt zum Chancenaufenthalt_serbisch (kyrillisch) (PDF 159 KB)
- Merkblatt zum Chancenaufenthalt_serbisch (lateinisch) (PDF 159 KB)
- Merkblatt zum Chancenaufenthalt_türkisch (PDF 162 KB)