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Fiktionsbescheinigungen
Aufgrund der derzeitigen hohen Frequentierung der Abteilung Migration, werden zur Überbrückung der Wartezeiten auf einen Termin regelmäßig nachstehend abgebildete „Fiktionsbescheinigungen" ausgehändigt.
Die nachstehend abgebildete Fiktionsbescheinigung (Klebeetikett) reicht aus, um einen legalen Aufenthalt im Bundesgebiet nachzuweisen.
Zudem ist aus den Nebenbestimmungen des Trägerdokumentes ersichtlich, ob es dem Inhaber dieser Bescheinigung erlaubt ist, unter anderem einer Beschäftigung bzw. einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Weitere Nebenbestimmungen können ebenfalls dem Dokument dort entnommen werden.
Die gängigsten Nebenbestimmungen hinsichtlich des Arbeitsmarktzugangs und ihre jeweiligen Bedeutungen sind:
Beschäftigung jeder Art gestattet
Sie dürfen als Angestellter eines Unternehmens arbeiten; allerdings dürfen Sie nicht selbstständig arbeiten.
Erwerbstätigkeit gestattet
Sie dürfen als Angestellter oder als Selbstständiger arbeiten.
Die Tätigkeit als XXX bei Firma XXX ist erlaubt, sonstige Erwerbstätigkeit nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde gestattet
Sie dürfen nur auf einem bestimmten Arbeitsplatz oder bei einer bestimmten Firma arbeiten.
Wohnsitznahme nur in Krefeld gestattet
Sie dürfen nicht ohne Erlaubnis in eine andere Stadt umziehen. Die Bestimmung kann nach einem Antrag bei wichtigen Gründen geändert oder aufgehoben werden; die Bearbeitungszeiten sind derzeit sehr lang.