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Warum werden nicht alle Geflüchtete in Wohngebäuden untergebracht?

Neuankommende Asylsuchende sollen nach den rechtlichen Vorschriften zunächst in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden. Dort können die Bedarfe jedes Einzelnen durch umfangreiche Sozialarbeit erfasst und integrative Maßnahmen angestoßen und umgesetzt werden. Der überwiegende Teil der Flüchtlinge lebt in Wohnungen. Dies sind in der Regel Personen, die eine Bleibeperspektive haben.