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Welche Möglichkeiten zum Schulbesuch haben die 16-18jährigen zugewanderten Jugendlichen?

IIm Schulgesetz ist festgelegt, dass in Nordrhein-Westfalen eine Vollzeitschulpflicht von zehn Jahren besteht, die in der Regel im Alter von 16 Jahren beendet ist. Danach beginnt die Berufsschulpflicht, die bis zum Alter von 18 Jahren dauert. Diese wird in der Regel an einer Berufsschule oder in einer Ersatzmaßnahme durchgeführt. Die Berufskollegs haben dazu besondere Klassen eingerichtet. In diesen sogenannten Internationalen Förderklassen (IFK) lernen die Jugendlichen zunächst einmal die deutsche Sprache. Anschließend können sie Schulabschlüsse nachholen oder bei Vorliegen der Voraussetzungen eine Ausbildung beginnen.
Die Aufnahme in diese Klasse erfolgt zum 01.08. eines Jahres und bietet die Möglichkeit, den Hauptschulabschluss Klasse 9 zu erwerben.

Zudem ist mit dem Erlass aus Januar 2017 an den Berufskollegs die Fit für mehr-Klasse (FFM) eingerichtet worden, die den 16 - 25jährigen Neuzuwanderern die Möglichkeit eines Schulbesuchs ermöglicht, wenn keine andere Maßnahme des Jobcenters greift. Diese Klasse bietet keinen Schulabschluss. Die Aufnahme in diese Klasse erfolgt jeweils zum 01.11., 01.02. und 01.05. eines Jahres.