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Wo kann ich einen Asylantrag stellen?

Nach der gegenwärtigen Rechtslage kann ein sogenanntes Asylgesuch grundsätzlich bei jeder Behörde, auch bei der Polizei, geäußert werden. Dort werden die Personendaten erfasst und der Asylsuchende erhält eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung.