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Korruptionsprävention
Korruptionsprävention durch die Rechnungsprüfung
Korruption, Vorteilsannahme und Bestechlichkeit führen nicht nur zu finanziellen Schäden, sondern auch zu Vertrauensverlust. Deshalb gibt es im öffentlichen Dienst Regelungen zum Umgang mit Geldzuwendungen und Geschenken. Diese Regeln schützen ein hohes Gut: Das Vertrauen der Bürgerschaft darauf, dass die Beschäftigten im öffentlichen Dienst rechtmäßig und integer handeln. Dieses Vertrauen benötigt ein funktionierender Rechtsstaat als Grundlage.
Bei Korruption in der öffentlichen Verwaltung geht es darum, dass ein öffentliches Amt oder eine öffentliche Funktion dazu benutzt wird, einen Vorteil für sich oder eine andere Person zu erlangen. Durch Korruption entstehen für die öffentliche Verwaltung große materielle und immaterielle Schäden. In den Kommu-nalverwaltungen sind die Gefahren der Korruption in erheblichem Umfang vorhanden, da viele Entscheidungen zu treffen sind, die unmittelbare Vorteile oder Nachteile für betroffene Bürgerinnen und Bürger, Firmen oder sonstige Antragsteller haben.
Denn gerade dort besteht ein enger und vielfach persönlicher Kontakt zwischen den handelnden Akteuren: Behördenvertreter, Bürger, Wirtschaft, Vereine, Parteien, Mandatsträger und Medien. Auch hohe Vergabepotentiale tragen dazu bei, dass die öffentliche Verwaltung bevorzugtes Ziel von Korruptionsstraftaten ist.
Bei der Stadt Krefeld wurde der Fachbereich Rechnungsprüfung mit der Korruptionsprävention beauftragt. Bereits die Korruptionsgefährdung wird in den Blick genommen, Prävention erfolgt in der Gesamtorganisation. Ein Integritätsmanagement soll dazu beitragen, gemeinsame Werte in der Organisation sichtbar, lebbar und verpflichtend zu machen.
Korruptionsprävention bedeutet Mitarbeiterschutz. Vorbeugung schützt auch die Mitarbeiter vor Generalverdächtigungen, unberechtigten Anschuldigungen und konkreten Versuchungen. In der Praxis ist Korruptionsprävention eine Daueraufgabe.
Die klassische Annahme, dass die gute Regelung einer Materie ausreicht, weil sie gleichbedeutend mit deren Umsetzung ist, erweist sich angesichts der polizeilichen Lagebilder und praktischer Erfahrungen in den Verwaltungen als lebensfremd. Wachsamkeit für Korruptionsgefährdungen muss den Bediensteten stetig vermittelt werden, fehlende Sensibilisierung für Gefährdungen begünstigt Korruptionshandlungen.
Das Thema Korruption wird vielfach von risikoreichen Irrtümern begleitet. Oft ist nicht bekannt: Auch ein (versprochener oder erlangter) Vorteil ohne Gegenleistung stellt ein Korruptionsdelikt dar, die Vorteilsannahme knüpft an die Dienstausübung und nicht an eine einzelne Diensthandlung an. Auch die Vorteilsannahme für eine rechtmäßige Dienstleistung erfüllt den Tatbestand der Korruption. Gleiches gilt, wenn der versprochene Vorteil sich nicht realisiert oder der angenommene Vorteil weitergereicht wurde.
Der Begriff des Vorteils wird in der Rechtsprechung weit ausgelegt. Er beinhaltet „jede materielle oder immaterielle Besserstellung" der Annahmebereiten und ist damit nicht begrenzt auf Geld oder geldwerte Leistungen. Die Vorteilsannahmebereitschaft für rechtswidrige Diensthandlungen erfüllt schließlich den Bestechlichkeitstatbestand.
Koordination der Korruptionsprävention in Krefeld:
Wer sind Ihre Ansprechpartner?
Die Stadt Krefeld hat die Aufgaben der Korruptionsprävention im Fachbereich Rechnungsprüfung angesiedelt. Der Leiter des Fachbereichs Rechnungsprüfung ist zugleich der Antikorruptionsbeauftragte der Stadt Krefeld. Zu seinen Funktionen und Aufgaben gehören insbesondere:
- Ansprechpartner und Vertrauensperson mit Beratungs- und Aufklärungsfunktion
- Multiplikator im behördeninternen Sensibilisierungsprozess
- Hilfestellung bei der Beurteilung aufkommender Verdachtsmomente
- Beratung zum Verhalten bei Einflussversuchen
- Überregionaler Erfahrungsaustausch zur Korruptionsprävention
- Überwachung der Aufgabenerledigung zur Behebung identifizierter Schachstellen
Alle Fragen rund um das Thema Korruptionsprävention einschließlich der Schulung der Beschäftigten werden durch den Antikorruptionsbeauftragten koordiniert. An diesen können Sie sich jederzeit vertrauensvoll wenden.
In der Funktion als Ansprechpartner und Vertrauensperson mit Beratungs- und Aufklärungsfunktion ist er Adressat für Mitteilung über korruptionsverdächtige Sachverhalte und Manipulationen.
Telefonisch erreichen Sie Ansprechpartner der Korruptionsprävention unter
02151 / 86-1450, 86-1451 und 86-1467.
E-Mails richten Sie bitte an die vertraulich geschützte, nur vom Antikorruptionsbeauftragten und seinem Vertreter einsehbare E-Mail-Adresse
Hinweise auf Korruption werden vertraulich behandelt, sofern der Wunsch besteht.