Hier finden Sie Informationen zu verschiedenen schulrechtlichen Vorschriften, wie zum Beipiel zum Schülerticket, zur Schulpflicht oder zur Anschaffung von Schulbüchern.
Vereinen und Verbänden können auf Antrag Schulräume für schulfremde Veranstaltungen, gegen Entgelt zur Verfügung gestellt werden.
Zu Beginn eines Schuljahres teilt die Schule mit, welche Schulbücher benötigt werden. Ein Teil der Schulbücher können leihweise zur Verfügung gestellt werden.
Im Rahmen der derzeit gültigen Schülerfahrkostenverordnung werden die notwendigen Schülerfahrkosten übernommen.
Das Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen unterscheidet in verschiedene Schulpflichtformen, wie Primarstufe, Sekundarstufe I und II.