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Schulbücher
Zu Beginn eines jeden Schuljahres teilt die Schule mit, welche Schulbücher im Unterricht eingesetzt werden. Der überwiegende Teil der Schulbücher wird von der Stadt Krefeld beschafft und den Schülern und Schülerinnen leihweise zur Verfügung gestellt.
Die Erziehungsberechtigten minderjähriger Schüler und volljährige Schüler müssen sich laut § 96 Abs. 5 Schulgesetz (SchulG) mit einem Drittel der in diesem Gesetz vorgegebenen Durchschnittsbeträge an den Kosten für die Schulbuchbeschaffung beteiligen.
Das bedeutet im Einzelnen:
- in der Primarstufe (Grundschule): 16,00 Euro
- in der Sekundarstufe I (Klassen 5-10): 34,00 Euro
- in der Sekundarstufe II (Klassen 11-13): 31,00 Euro
- in den Förderschulen (je nach Art der Förderschule): zwischen 16,00 Euro und 34,00 Euro
- in den Berufskollegs je nach Art und Dauer der Schulform und des gewählten Ausbildungsganges zwischen 23,00 Euro und 101,00 Euro
Schülerinnen und Schüler des Berufskollegs, die Arbeitsentgelt, eine Ausbildungsvergütung oder Leistungen zur Beschaffung von Lernmitteln nach dem Arbeitsförderungsgesetz (AFG), dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) oder vergleichbarer Vorschriften erhalten, sind von der Lernmittelfreiheit ausgeschlossen. Sie sind verpflichtet, die notwendigen Lernmittel (Schulbücher) auf eigene Kosten zu beschaffen.
Selbstverständlich können die Schulbücher auch gebraucht von anderen Schülern und Schülerinnen erworben werden.
Auskünfte zur Schulbuchbeschaffung erhalten Sie auch in der jeweiligen Schule.
Kontakt
Anschrift
Schule, Pädagogischer und Psychologischer Dienst
Petersstr. 118 (C)
47798 Krefeld