Inhaltsbereich

Senioren & Pflege

Inhaltsverzeichnis
  1. Welche Aufgaben werden im Bereich „Seniorenangelegenheiten" wahrgenommen?
  2. Welche Pflegestützpunkte gibt es in Krefeld und welche Beratungsangebote werden bereitgestellt?
  3. Wo erhalten Senioreninnen und Senioren einen Überblick über die in Krefeld vorhandenen Angebote?
  4. Welche Informationen kann ich dem Wegweiser für Senioreninnen und Senioren entnehmen?
  5. Welche digitalen Möglichkeiten für Seniorinnen und Senioren werden neben den Informationen auf der Internetseite angeboten?
  6. Gibt es in Krefeld einen Seniorenbeirat?
  7. Wie kann eine Kommune Einfluss auf die Errichtung neuer Pflegeeinrichtungen nehmen?
    7.1 Aktuelle verbindliche Bedarfsplanung (2022 - 2025)
    7.2 Bisherige verbindliche Bedarfsplanungen
  8. Was ist unter der Örtlichen Pflegeplanung zu verstehen?
  9. An wen kann ich mich wenden?
  10. Welche weiterführenden Links und Downloads stehen zur Verfügung?

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1. Welche Aufgaben werden im Bereich „Seniorenangelegenheiten" wahrgenommen?
  • Wir beraten und informieren über alle Fragen zur häuslichen Pflege, zur Kurzzeit-, Tages- oder zur vollstationären Pflege.
  • Wir beraten individuell über die Möglichkeiten von baulichen Maßnahmen zur Anpassung Ihrer Wohnung, damit Sie möglichst lang in Ihren eigenen vier Wänden wohnen bleiben können (Wohnberatung).
  • Wir informieren über die Teilnahme an den ein-, zwei- oder dreiwöchigen Erholungsmaßnahmen auf dem Waldgut Schirmau in der Eifel.
  • Mit dem Wegweiser für Seniorinnen und Senioren stellen wir Ihnen gebündelt vielfältige Informationen, Adressen und Telefonnummern zur Verfügung.
  • Mit dem Krefelder Demenzwegweiser erhalten Sie eine Zusammenstellung von Informationen und Angeboten speziell zum Thema Demenz.
  • Wir informieren und beraten über die Angebote zur Unterstützung im Alltag sowie zur Durchführung des Verfahrens der Anerkennung dieser Angebote (AnFöVO).
  • Wir informieren über die Beantragung des bewohnerorientierten Aufwendungszuschusses für Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen.

Weiterführende Links zu den einzelnen Themen finden Sie unten auf dieser Seite.

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2. Welche Pflegestützpunkte gibt es in Krefeld und welche Beratungsangebote werden bereitgestellt?

Wird jemand pflegebedürftig, so müssen Betroffene und Angehörige oft kurzfristig wichtige Entscheidungen treffen und viele Dinge organisieren. Fragen wie "Wer kümmert sich um die Pflege", "Welche Unterstützung kann ich wo bekommen" und "Wie finanziere ich die Pflege" sind zu beantworten.

Neben der Beratung durch die Pflegeberatung und Altenhilfe im Rathaus-Karree gibt es einen kommunalen Pflegestützpunkt sowie eine Dependance dieses Pflegestützpunktes. Pflegebedüftige und Angehörige erhalten hier eine qualifizierte und neutrale Rund-um-Beratung aus einer Hand, egal bei welcher Kasse sie versichert sind.

Das Beratungsangebot umfasst unter anderem Informationen über die verschiedenen pflegerischen Versorgungsvarianten wie ambulante Pflege, Tages- und Kurzzeitpflege oder auch die vollstationäre Heimversorgung. Dazu zählt außerdem die Hilfestellung bei der Auswahl der passenden Versorgungsform. Fragen zur Einstufung nach der Pflegeversicherung, zu Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige oder zur Finanzierung durch die Pflegeversicherung oder die Sozialhilfe gehören ebenso zum Beratungsspektrum.

Anschriften und Öffnungszeiten:

Pflegeberatung und Altenhilfe der Stadt Krefeld
St.-Anton-Str. 69-71 Rathaus Karree, Zugang über den Von-der-Leyen-Platz
Telefon: 0 21 51 / 86 31 16
Montags, mittwochs, freitags von 8.30 bis 11.30 Uhr
Donnerstags von 15.00 bis 17.00 Uhr (nach Terminvereinbarung)

Pflegeberatung und Altenhilfe und Pflegestützpunkt bei der Stadt Krefeld

Fabrik Heeder
Virchowstraße 128, Eingang C (über den Innenhof)
Telefon: 0 21 51 / 86 29 24
Montags, mittwochs, freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstags von 15.00 bis 17.00 Uhr (nach Terminvereinbarung)

Dependance Hüls (Altenstube)
Konvenstraße 17
Dienstags von 14.00 bis 17.00 Uhr
Frau Marx, Telefon: 0 21 51 / 86 31 18
Mobil: 0 170 / 79 86 360

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3. Wo erhalten Senioreninnen und Senioren einen Überblick über die in Krefeld vorhandenen Angebote?

Krefeld bietet ein breites Spektrum an Freizeit- und Begegnungsmöglichkeiten, wo Seniorinnen und Senioren ihren Ruhestand aktiv gestalten können. Das Angebot z. B. auf kulturellem und sportlichem Gebiet ist ausgesprochen vielfältig. Nur beispielhaft seien hier die Kultureinrichtungen der Stadt Krefeld wie Stadttheater, Fabrik Heeder, Textil- und Kunstmuseen oder die Mediothek genannt. Auch die vielen Sportvereine in Krefeld, allen voran der Verein Sport für aktive Bürger, bieten älteren Menschen Gelegenheit der körperlichen Ertüchtigung und nicht zuletzt auch des geselligen Beisammenseins.

Aber auch den ganz individuellen Bedürfnissen nach Hilfestellung und Unterstützung in den verschiedensten Lebenslagen tragen in Krefeld ansässige Einrichtungen, Verbände und Vereine Rechnung. Ein funktionierendes Netz an Beratungsstellen und Unterstützungsdiensten hilft Ihnen in besonderen Situationen mit Rat und Tat.

Einen umfassenden Überblick über die in Krefeld vorhandenen Angebote für ältere Menschen verschafft Ihnen der Wegweiser für Seniorinnen und Senioren, der von der Stadt Krefeld regelmäßig neu und aktualisiert herausgegeben wird. Sie finden die vollständige Ausgabe des Wegweisers für Seniorinnen und Senioren unten im Downloadbereich auf dieser Seite.

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4. Welche Informationen kann ich dem Wegweiser für Senioreninnen und Senioren entnehmen?

Mehr als ein Viertel der Einwohner von Krefeld ist über 60 Jahre alt. Für diese Bevölkerungsgruppe wird in Krefeld ein breites Angebot bereitgehalten. Einen anschaulichen Überblick über alle Angebote und viele weitere Informationen für Seniorinnen und Senioren bietet seit vielen Jahren der Krefelder Seniorenwegweiser.

Die Broschüre liefert auf rund 100 Seiten umfassende Informationen zu den Themen

  • Beratung und Information
  • Wohnen im Alter
  • Gesundheit und Pflege
  • Bildung und Kultur
  • Freizeit und Sport

Der aktualisierte Krefelder Seniorenwegweiser ist in Zusammenarbeit zwischen dem Ancos-Verlag und der Stadt Krefeld, Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen entstanden. Die Verteilung des Wegweisers erfolgt kostenlos über die öffentlichen Einrichtungen der Stadt Krefeld. Die Broschüre ist erhältlich im Rathaus, Stadthaus, der Mediothek, der VHS und den Bürgerbüros.

Über die hier hinterlegte Verlinkung kann die Broschüre als interaktives FlipBook zur Wiedergabe auf PCs, Tablets und Smartphones aufgerufen werden. Eine Ausfertigung als PDF-Dokument finden Sie unten im Downloadbereich auf dieser Seite.

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5. Welche digitalen Möglichkeiten für Seniorinnen und Senioren werden neben den Informationen auf der Internetseite angeboten?

Logo App Gut versorgt in...

Entdecken Sie in der App "Gut versorgt in...Krefeld" vielseitige Themen rund ums Älterwerden sowie viele nützliche Informationen direkt aus Krefeld. Nutzen Sie ebenfalls das Adressverzeichnis der App um einen schnellen und einfachen Kontakt zu vielen lokalen Dienstleistern herzustellen.

Darüber hinaus erhalten Sie mit der Sofort-Nachrichten Funktion aktuelle Hinweise der Stadtverwaltung sowie der Dienstleister, wenn Sie möchten, ganz einfach auf Ihr Smartphone oder Tablet.

Durch die sprachgesteuerte Suchfunktion und die Vorlesefunktion ist die Anwendung der App barrierearm und sehr anwenderfreundlich.

Alles was Sie tun müssen, ist die App "Gut versorgt in ..." zu installieren und Ihre Stadt einzugeben. Anschließend erhalten Sie alle Informationen auf Ihr Mobilgerät.

Die App, die für Android und IOS verfügbar ist, ist komplett kostenfrei ist und es wird kein Nutzerkonto zur Verwendung benötigt.

Durch einen Klick auf die oben aufgeführte Verlinkung für das jeweilige Betriebssystem gelangen Sie direkt zum Download. Alternativ können Sie auch den nachstehenden QR-Code nutzen, der direkt zum entsprechenden Store führt.

Logo App Gut versorgt in...

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6. Gibt es in Krefeld einen Seniorenbeirat?

Der Seniorenbeirat der Stadt Krefeld setzt sich aktiv für die Interessen der Krefelder Seniorinnen und Senioren ein. Er berät die Verwaltung und die politischen Gremien der Stadt im Hinblick auf die spezifischen Wünsche, die die älteren Menschen für das Leben in ihrer Stadt haben. Darum nehmen die Mitglieder auch gern Anregungen und Beschwerden entgegen, um sie an die zuständigen Stellen weiterzuleiten.

Gerne dürfen Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an die Seniorenbeiratsmitglieder wenden, deren Kontaktdaten Sie hier finden.

Der Seniorenbeirat tagt öffentlich.

Für das Jahr 2024 sind folgende Sitzungstermine geplant:

  • 13.03.2024
  • 12.06.2024
  • 04.09.2024
  • 11.12.2024

Näheres entnehmen Sie bitte auch den Informationen im Ratsportal.

Die Geschäftsordnung des Seniorenbeirat finden Sie hier.

Weiterführende Links und Downloads (z. B. Flyer) finden Sie unten auf dieser Seite.

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7. Wie kann eine Kommune Einfluss auf die Errichtung neuer Pflegeeinrichtungen nehmen?

Nachdem im Jahr 2003 die Pflegebedarfsplanung nach dem Landespflegegesetz NRW durch die lediglich beobachtende und beschreibende örtliche Pflegeplanung ersetzt wurde, wurde vielfach die dadurch fehlende Einflussmöglichkeit auf Betreiber und Investoren teil- und vollstationärer Pflegeeinrichtungen beklagt, die - auch gegen den erklärten Willen der Kommune - neue Einrichtungen schaffen konnten, soweit die sonstigen gesetzlichen Vorgaben erfüllt waren.

Mit Inkrafttreten des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (APG NRW) Ende 2014 wurde den Kommunen mit der Verbindlichen Bedarfsplanung wieder ein Instrument zur Einflussnahme an die Hand gegeben. Im Rahmen einer dreijährigen in die Zukunft gerichteten Planung, die jährlich neu festzustellen ist, können die Kommunen nunmehr die Förderung von Einrichtungen vom Bestehen eines Bedarfes abhängig machen.

Die Stadt Krefeld hat als eine der ersten Kommunen in NRW von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Dabei wurde und wird neben der Bewertung des gesamtstädtischen Bedarfes besonderes Gewicht auf die sozialräumliche Betrachtung des Stadtgebietes gelegt, nachdem der Quartiersgedanke in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen hat und auch das APG NRW diesem Aspekt einen hohen Stellenwert zuweist. Ziel ist es, den Krefelder Bürgerinnen und Bürgern eine möglichst wohnortnahe pflegerische Versorgung anzubieten.

7.1 Aktuelle Verbindliche Bedarfsplanung (2023 - 2026)

Am 20.06.2023 hat der Rat der Stadt Krefeld die Fortschreibung der Verbindlichen Bedarfsplanung für den Zeitraum 2023 bis 2026 beschlossen (siehe Amtsblatt Nr. 29/23).

Weiterhin werden keine Bedarfsbestätigungen für zusätzliche vollstationäre Dauerpflegeeinrichtungen vergeben.

Von einer Regelung durch die Verbindliche Bedarfsplanung ausgenommen bleiben weiterhin die Bereiche der Kurzzeitpflege (entsprechend dem Ratsbeschluss vom 05.05.2020) sowie der Bereich der teilstationären Pflegeeinrichtungen (Tagespflegen).

7.2 Bisherige Verbindliche Bedarfsplanungen

Die Amtsblätter mit den Verbindlichen Bedarfsplanungen seit dem Jahr 2015 können Sie unten im Downloadbereich einsehen.

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8. Was ist unter der Örtlichen Pflegeplanung zu verstehen?

Die Örtliche Planung nach § 7 Absatz 1 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) umfasst

  1. die Bestandsaufnahme der Angebote,
  2. die Feststellung, ob qualitativ und quantitativ ausreichend Angebote zur Verfügung stehen und
  3. die Klärung der Frage, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen zur Herstellung, Sicherung oder Weiterentwicklung von Angeboten erforderlich sind.

Sie umfasst insbesondere komplementäre Hilfen, Wohn- und Pflegeformen sowie zielgruppenspezifische Angebotsformen wie persönliche Assistenz und die Weiterentwicklung der örtlichen Infrastruktur. Die Planung hat übergreifende Aspekte der Teilhabe einer altengerechten Quartiersentwicklung zur Sicherung eines würdevollen, inklusiven und selbstbestimmten Lebens, bürgerschaftliches Engagement und das Gesundheitswesen einzubeziehen.

Neben den oben angeführten Aspekten gibt die Örtliche Planung zudem einen Überblick über die Bevölkerungsstruktur - vor allem bezogen auf die Krefelder, die 60 Jahre alt und älter sind - und deren prognostizierte Entwicklung, über die Entwicklung von Pflegebedürftigkeit, Demenzerkrankungen und das häusliche Pflegepotenzial. Insgesamt wurde Wert darauf gelegt, den bestehenden kleinräumigen Strukturen in Form der 19 Krefelder Stadtteile Rechnung zu tragen.

Nach § 7 Absatz 4 APG NRW sind die Ergebnisse der Örtlichen Planung sowie die Umsetzung von Maßnahmen zum Stichtag 31. Dezember jedes zweite Jahr, beginnend mit dem Jahr 2015, zusammenzustellen.

Die Örtliche Planung bezogen auf den Stichtag 31.12.2015 steht als PDF-Datei unten im Downloadbereich zur Verfügung und kann heruntergeladen werden. Gleiches gilt für die Örtlichen Planungen bezogen auf die Stichtage 31.12.2017, 31.12.2019 und 31.12.2021. Der Vollständigkeit halber ist auch die letzte Kommunale Pflegeplanung nach altem Recht (Landespflegegesetz NRW) aus dem Jahr 2012 einsehbar.

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9. An wen kann ich mich wenden?
Seniorenangelegenheiten, Pflegestützpunkt, App "Gut versorgt in...", Verbindliche Bedarfsplanung, Örtliche Pflegeplanung

Kontakt:
Claudia Ellinghoven
Telefon: 0 21 51 / 86-3049
E-Mail: cl.ellinghoven@krefeld.de
Zimmer A 273

Anschrift:
Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld

Seniorenwegweiser, Seniorenbeirat

Kontakt:
Sabine Uhlen
Telefon: 0 21 51 / 86-3120
E-Mail: s.uhlen@krefeld.de
Zimmer A 279

Anschrift:
Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld

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10. Welche weiterführenden Links und Downloads stehen zur Verfügung?

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Örtliche Pflegeplanung

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