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Schutzfristen

Allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern stehen die im Stadtarchiv verwahrten Unterlagen zur kostenfreien Einsichtnahme zur Verfügung.

Ausnahmen bilden Akten, die noch gesetzlich vorgeschriebene Schutzfristen unterliegen. Im Bereich der städtischen Überlieferung beträgt die Schutzfrist 30 Jahre nach Aktenschließung. Bei personenbezogenen Unterlagen (z.B. Personalakten) beläuft sich die Schutzfrist auf 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person bzw. 100 Jahre nach deren Geburt. Detailliertere Informationen zu den Schutzfristen finden Sie im §7 des Archivgesetzes des Landes NRW.
Ausnahmen von diesen Regelungen sind im Einzelfall nach schriftlicher Antragsstellung möglich (z.B. zu wissenschaftlichen Forschungszwecken).

Für die Benutzung von Personenstandsunterlagen gelten die oben genannten Schutzfristen für personenbezogene Unterlagen. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Rubrik Familienforschung.

Kontakt

Stadtarchiv

Das Stadtarchiv kann auch ohne Anmeldung aufgesucht werden.

Telefon: 0 21 51 / 86-2701

E-Mail: stadtarchiv@krefeld.de

Anschrift

Stadtarchiv

Konrad-Adenauer-Platz 17 (Eingang: Girmesgath 120)

47803 Krefeld