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Aufstellung, Änderung und Aufhebung von Bebauungsplänen
Sofern es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist, muss die Stadt Krefeld Bebauungspläne aufstellen oder ändern. Von der Aufstellung bis zur Rechtskraft durchläuft der Bebauungsplan die folgenden Verfahrenschritte. Die Detailschärfe und Konkretisierung des Bebauungsplanes nimmt dabei kontinuierlich zu. Unabhängig davon, ob es sich um eine Aufstellung, eine Änderung oder eine Aufhebung eines Bebauungsplanes handelt, sind folgende Verfahrensschritte in einem „normalen" Bebauungsplanverfahren erforderlich.
Welche Verfahrensschritte hat ein „normales" Bebauungsplanverfahren?
1. Die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens beginnt mit dem Einleitenden Beschluss durch den Rat der Stadt Krefeld. Zu diesem Verfahrensstand ist lediglich die städtebauliche Zielsetzung gefasst und der künftige Geltungsbereich des Bebauungsplanes abgegrenzt. Eine Teilung oder Änderung des Geltungsbereiches ist auch noch zu einem späteren Zeitpunkt möglich.
2. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird in der Stadt Krefeld entweder durch einen Aushang oder durch eine öffentliche Veranstaltung durchgeführt. Hierfür ist ein Beschluss des Stadtplanungs- und Stadtsanierungsausschuss erforderlich. Zu diesem Verfahrenstand ist ein städtebauliches Konzept gegebenenfalls mit Varianten erarbeitet worden. Die Termine werden zuvor im Amtsblatt der Stadt Krefeld bekanntgemacht.
3. Auf der Grundlage des städtebaulichen Konzeptes werden die Fachbereiche, Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt.
4. Auf der Grundlage der vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird der Aufstellungs- und Offenlagebeschluss vorbereitet. Hierfür wird der Bebauungsplanentwurf mit Festsetzungen sowie eine Begründung erarbeitet.
5. Nachdem die Aufstellung und Offenlage durch den Rat der Stadt Krefeld beschlossen wurde, wird der Offenlagezeitraum im Amtblatt bekanntgemacht und die Offenlage durchgeführt. Während der Offenlage können erneut Stellungnahmen vorgebracht werden.
6. Parallel zur Offenlage erfolgt erneut die Beteiligung der Fachbereiche, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
7. Sofern durch die vorgebrachten Stellungnahmen der Fachbereiche, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit die Planung in ihren Gründzügen nicht geändert werden muss, wird der Satzungsbeschluss vorbereitet.
8. Nachdem der Rat den Satzungsbeschluss gefasst hat, wird dieser im Amtsblatt bekannt gemacht. Erst mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Falls eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich war, muss diese zuvor von der Bezirksregierung Düsseldorf genehmigt werden.
Parallel zum Bebauungsplansverfahren ist eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt, beschrieben und bewertet werden.
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Stadt- und Verkehrsplanung
Oberschlesienstraße 16
47807 Krefeld