Inhaltsbereich
Bodendenkmalpflege
Bodendenkmäler sind nach § 2 Absatz 5 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen:
„ ... unbewegliche oder bewegliche Denkmäler, die sich im Boden befinden oder befanden. Als Bodendenkmäler gelten auch Zeugnisse tierischen und pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit, ferner Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit, die durch nicht mehr selbständig erkennbare Bodendenkmäler hervorgerufen worden sind...".
Die Bodendenkmalpflege oder archäologische Denkmalpflege interessiert sich für alles, was vom Leben der Menschen in Alltag und Feiertag während der unterschiedlichsten Epochen vor unserer Zeit übrig geblieben ist. Sie bemüht sich darum, diese wichtigen Quellen vor unbeobachteter und achtloser Zerstörung zu bewahren.
Die Belange der Bodendenkmalpflege werden in Krefeld von der Unteren Denkmalpflegebehörde in Verbindung mit dem Fachbereich 41 - Museum Burg Linn - wahrgenommen.
Kontakt
Anschrift
Stadt- und Verkehrsplanung
Oberschlesienstraße 16
47807 Krefeld