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Untere Denkmalbehörde

 

Mutterhäuschen - Haus des Architekten Buschhüter für seine Mutter, Moerser Landstraße 18Die Untere Denkmalbehörde ist in erster Linie für die Bau- und Bodendenkmäler zuständig. Hier werden sowohl die verfahrensrechtlichen Schritte zur Unterschutzstellung (eingetragene Baudenkmäler siehe Denkmalliste der Stadt Krefeld) als auch die bautechnische Betreuung, wie zum Beispiel bei Veränderungen und Umnutzungen, durchgeführt.Kath. Kirche St. Pius X., Traarer Straße 38 in Krefeld-Gartenstadt

Eigentümern wird eine intensive Beratung sowie weitere Hilfestellungen, beispielweise in Gesprächen mit Handwerkern, angeboten.

Zu den Aufgaben zählen unter anderem:

  • Beratung und Hilfestellung in allen Fragen von Denkmalschutz und Denkmalpflege
  • Gewährleistung von Schutz, Pflege, sinnvoller Nutzung und wissenschaftlicher Erforschung der Denkmäler und Denkmalbereiche

Blick in die Rheinbabenstraße in Krefeld-Linn

  • Sicherstellung, dass den Denkmälern eine angemessene Umgebung erhalten bleibt bzw. wieder geschaffen wird
  • Erteilung von denkmalrechtlichen Erlaubnissen (gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz NW sind alle Änderungen, unabhängig davon, ob sie baulicher oder nutzungsrechtlicher Art sind, vor Baubeginn mit der Unteren Denkmalbehörde abzustimmen und eine entsprechende Erlaubnis zu beantragen)
    Villa für den Textielfabrikanten Rudolf Oetker vom Architekten August Biebricher, Hohenzollernstraße 91
  • Bewirtschaftung der vom Land Nordrhein-Westfalen und von der Stadt Krefeld zur Verfügung gestellten Denkmalpflegemittel
  • Ausstellung von Bescheinigungen zur Erlangung von Steuervergünstigungen (alle Aufwendungen, sofern sie nach Art und Umfang zur Erhaltung oder sinnvollen Nutzung des Baudenkmals erforderlich und mit der Unteren Denkmalbehörde vor Ausführung abgestimmt sind, können erhöht steuerlich anerkannt werden)

Kontakt

denkmalschutz@krefeld.de

Rechtliche Grundlagen

Als gesetzliche Grundlage dient das Denkmalschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen.