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Maßnahmen Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFöG) NRW
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz
Zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet unterstützt der Bund die Länder bei der Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände. Hierzu gewährt der Bund aus dem Sondervermögen "Kommunalinvestitionsförderungsfonds" den Ländern Finanzhilfen für Investitionen finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände, siehe hierzu §1 Kommunalinvestitionsfördergesetz.
Auch die Stadt Krefeld kann in den Jahren 2016 bis 2020 mit Hilfe dieser Fördermittel eine Vielzahl von Maßnahmen mit verschiedenen Förderschwerpunkten realisieren. Die Fertigstellung der aus dem Bereich Tiefbau durchgeführten Projekte wird in der folgenden Aufstellung jeweils veröffentlicht.