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Sicherungsinstrumente in der Bauleitplanung

Zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung steht der Gemeinde unter anderem das Instrument der Zurückstellung von Baugesuchen sowie der Erlass einer Veränderungssperre zur Verfügung. Falls es erforderlich ist, wird die Zurückstellung von Baugesuch im Fachbereich Bauaufsicht - erarbeitet, wohingegen die Erarbeitung von Veränderungssperren vom Team Bauleitplanung übernommen wird.

Was ist eine Veränderungssperre?

Auf der Grundlage eines im Verfahren befindlichen Bebauungsplanes kann der Rat der Stadt Krefeld zur Sicherung der Planung für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes eine Veränderungssperre als Satzung beschließen.

Eine solche Veränderungssperre wird mit folgendem Ziel erlassen:

  • Bauvorhaben zu sperren, wenn dadurch die Bebauungsplanung unnötig erschwert oder unmöglich gemacht würde.
  • Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen zu versagen.

Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich durch den Fachbereich Bauaufsicht - genehmigt wurden (zum Beispiel ein positiver Bauvorentscheid) bleiben von der Veränderungssperre unberührt. Vorhaben, die dem Ziel des Bebauungsplanes nicht entgegenstehen, können auch während der Geltungsdauer der Veränderungssperre zugelassen werden.

Kontakt

Ludger Walter

Telefon: 0 21 51 / 86-3730

E-Mail: ludger.walter@krefeld.de

Zimmer 284

Claudia Mojsisch

Telefon: 0 21 51 / 86-3733

E-Mail: claudia.mojsisch@krefeld.de

Zimmer 325

Monika Timmermann

Telefon: 0 21 51 / 86-3776

E-Mail: monika.timmermann@krefeld.de

Zimmer 274

Anschrift

Stadt- und Verkehrsplanung

Oberschlesienstraße 16

47807 Krefeld