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Vergnügungsstättenkonzept

Vergnügungsstättenkonzept Krefeld 2012, Titel

Bereits seit Ende der 1980er Jahre wird in der Stadt Krefeld eine planerische Steuerung von Vergnügungsstätten betrieben. Das damalige Konzept bezog sich allerdings ausschließlich auf die Krefelder Innenstadt und das Uerdinger Zentrum.

Ein gesamtstädtisches Vergnügungsstättenkonzept wurde 2012 erarbeitet und 2016 aktualisiert. Sein Schwerpunkt liegt auf der räumlichen Steuerung von Automatenspielhallen und Sportwettbüros. Für die anderen Arten von Vergnügungsstätten aus dem Erotikbereich (Sexkinos, Table-Dance-Bars, Swinger Clubs, etc.) bzw. aus dem „kulturellen" Bereich (wie Multiplexkinos, Diskotheken, Erlebnisgastronomie) gibt das Konzept grundsätzliche Empfehlungen.

Durch das Vergnügungsstättenkonzept sollen einerseits städtebaulich sensible Gebiete vor einer Ansiedlung insbesondere von Automatenspielhallen geschützt werden, andererseits werden jedoch auch geeignete Standorte zur Ansiedlung solcher Einrichtungen aufgezeigt.

Der Rat der Stadt Krefeld hat das aktualisierte Vergnügungstättenkonzept am 09. Februar 2017 im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) als städtebauliches Konzept beschlossen. Es dient somit als Grundlage zur zukünftigen planungs- und bauordnungsrechtlichen Steuerung von Vergnügungsstätten im Stadtgebiet.